Markenrecht-Abmahnung | Bear & Wolf | Marke „Monster Energy“

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Aktuell wurden wir erneut mit der Abwehr einer markenrechtlichen Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf beauftragt. Gegenstand der aktuellen Abmahnung sind die Marken der Monster Energy Company. Konkret geht es um die Verletzung der Marken „Monster Energy“ (Wortmarke) und verschiedener Wort-/Bildmarken mit dem entsprechenden Logo.

Unsere Fachanwälte sind auf die Beratung und Vertretung in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen spezialisiert.

Wir haben in der Vergangenheit bereits einige Abmahnungen der Anwälte von Bear & Wolf (Rechtsanwälte Winterstein) bearbeitet und kennen unsere Gegner.

Gegenstand dieser Abmahnungen waren häufig Abmahnungen in Bezug auf Textilien, welche mit der Marke „Superdry“ gekennzeichnet waren.

Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über Abmahnungen der Rechtsanwälte Bear&Wolf berichtet (http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-winterstein-bear-wolf-marke-superdry-dkh-retail-limited_058094.html und http://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-bear-wolf-marke-superdry-dkh-retail-ltd_069789.html).

Reaktion bei markenrechtlicher Abmahnung:

Grundsätzlich gilt, dass die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden sollte. Selbst wenn ein Verstoß gegen „Monster Energy“-Marken vorliegen sollte, ist kein Händler verpflichtet, die von Bear&Wolf vorgeschlagene Unterlassungserklärung in der konkreten Form zu unterzeichnen. Wir halten die Unterlassungserklärung für zu weitreichend.

Allein der Passus: „Die Parteien sind sich einig, dass Einzelverstöße nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden“ birgt bei einer Zuwiderhandlung ein erhebliches Haftungs- und Kostenrisiko.

Die Abmahnung sollte daher durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, z. B. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, überprüft werden.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Händler, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Unsere Vertretung zielt dabei darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten.

Häufig übersehen wird die Tatsache, dass der Empfänger der Abmahnung die Ware selbst nicht hergestellt, sondern bei einem Zwischenhändler erworben hat. Dieser Zwischenhändler ist dem Abgemahnten zum Ersatz seiner Kosten verpflichtet, wenn die Abmahnung berechtigt war. Auch diese Ansprüche machen wir für unsere Mandanten geltend.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax),
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz,
  • ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an.

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.



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