Welche Auswirkung hat die vom Bundestag beschlossene Novellierung des BPersVG auf die Tätigkeit der Personalvertretungen?

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Mit dem Beschluss des Bundestages sind die Weichen für das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz gestellt und Änderungen am Inhalt sind nicht mehr zu erwarten. Dennoch tritt das Gesetz erst am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft. Diese erfolgt im Bundesgesetzblatt.

Erst ab diesem Zeitpunkt gelten somit die neuen Regelungen für alle Personalvertretungen im Anwendungsbereich des Gesetzes. Eine Ausnahme gilt nur für die Vorschriften, für die im Gesetz ausdrücklich Übergangsregelungen vorgesehen sind. Dies ist allerdings nur für einige Wahlrechtsvorschriften sowie Regelungen für die Länder der Fall.

Auf Grund der umfangreichen Änderungen  erfolgt die Novellierung in Form eines Ablösungsgesetzes, so dass  die betroffenen Personalvertretungen etwa ab Mitte des Jahres Ihre Aufgaben und Befugnisse auf der Grundlage eines neuen Gesetzes wahrnehmen müssen. Neben der umfassenden Neustrukturierung des Gesetzes haben auch die wesentlichen Änderungen des Gesetzes, wie beispielsweise die Neureglungen zur Geschäftsführung und Rechtsstellung sowie die neuen Mitbestimmungstatbestände, unmittelbaren Einfluss auf die tägliche Arbeit.

Daher ist es für alle Mitglieder dieser Personalräte erforderlich, die neuen Regelungen zu kennen und mit diesen arbeiten zu können. Vor diesem Hintergrund sind Schulungsmaßnahen zur Novellierung erforderlich im Sinne des § 46 Abs, 6 BPersVG (geltende Fassung).


Einen umfassenden Einblick in das neue Gesetz und wichtige Hinweise und Tipps zur Anwendung vermitteln wir in unserem Schulungsangebot: Novellierung des BPersVG: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN UND DIE AUSWIRKUNG AUF DIE PRAXIS DER PERSONALVERTRETUNGEN.

Mehr Informationen: https://www.arbeitsrecht-althoff.de/personalraete

Foto(s): Foto von Ann Nekr von Pexels

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