Wende in der Diskussion um den EU-Führerschein!

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Die – inzwischen leidenschaftlich geführte – Diskussion um den ausländischen EU-Führerschein nimmt derzeit eine deutlich spürbare Wende. Haben sich viele Stellen in Deutschland bislang mit einigermaßen nachvollziehbaren Gründen (aber in den meisten Fällen ohne Erfolg) gegen eine Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse gewehrt, bekommt der Disput nun einen völlig anderen Drall.

Aber der Reihe nach. Mit einem ausländischen EU-Führerschein darf bekanntlich in Deutschland grundsätzlich gefahren werden. Dies folgt aus der sogenannten 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, ABl. L 403, S.18) und ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes immer wieder bestätigt worden (vgl. nur beispielhaft die Urteile vom 01. März 2012-Rs.C-467/10 (Akyüz)-, NJW 2012,1341 = DAR 2012,192 – juris, Rn.40,64 und 77, und vom 26. April 2012 -Rs. C-419/10 (Hofmann)-, NJW 2012, 935). Diesen Entscheidungen kann nach wie vor unproblematisch entnommen werden, dass die wechselseitige Anerkennungspflicht unter den EU-Mitgliedsstaaten besteht.

Diese Berechtigung zum Fahren gilt auch, wenn in Deutschland noch eine MPU „offen“ war, wenn also vor Wiedererteilung in Deutschland die Behörde ein Fahreignungsgutachten in Form der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert hätte. Der Grund: Auch im EU-Ausland wird vor Erwerb der Fahrerlaubnis auf Fahreignungüberprüft und dies ist von den anderen EU-Ländern, also auch von Deutschland, zu respektieren.

Und hier setzten die Kritiker in der Vergangenheit an: Eine Überprüfung auf Fahreignung im Ausland sei der deutschen MPU nicht gleichwertig, so die Argumentation. Die hohen Standards vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis dürften nicht aufgeweicht werden. All dies natürlich im Sinne der Verkehrssicherheit. Da der EuGH dies eben anders sieht (s. o.), versuchten die Behörden oft über „krumme Wege“, z. B. die Konstruktion eines Wohnsitzverstoßes, sich gegen die Anerkennung zu wehren. Das ist seit Jahren der Stand der Dinge.

Aber derzeit kippt die Stimmung in Deutschland. Warum? Weil bekannt wurde, dass vor deutschen Führerscheinstellen kräftig geschummelt wird, wenn es um die Erlangung der deutschen Fahrerlaubnis geht. Wie bekannt wurde, wird flächendeckend und gezielt Anwärtern, die nicht Deutsch sprechen können (oder die aus sonstigen Gründen Teile der Prüfung nicht legal absolvieren wollen oder können) mit illegalen Techniken das Absolvieren der Prüfung ermöglicht.

Wie das geht? Sehen Sie hierzu folgenden seriös recherchierten Beitrag: https://www.youtube.com/watch?v=f1uiepI44mo

Nun können wohl kaum Behörden eines Landes, in dem derartige, in dem Beitrag aufgedeckte Vorgänge beim Erwerb der Fahrerlaubnis geduldet werden, den Fahrerlaubniserwerb in einem anderen EU-Land ernsthaft kritisieren. Oder?

In Fachkreisen werden denn auch die Stimmen der EU-Führerschein-Kritiker in letzter Zeit spürbar leiser. Nun könnte man sagen, das wurde auch Zeit. Denn eine wirkliche Berechtigung hatten diese Stimmen in Anbetracht der eindeutigen Rechtslage noch nie.

Nur am Rande sei ein mehr oder weniger offenes Geheimnis erwähnt, nämlich dass in vielen Städten bei dem Erwerb des Personenbeförderungsscheins („Taxischein“) dieselben Techniken eingesetzt werden, sodass zunehmend Fahrer ohne jede Ortskenntnis am Steuer von Taxen anzutreffen sind.

Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie mir gerne über meine Webseite – hier finden Sie auch weitere Informationen rund um das Thema EU-Führerschein.


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