Wende in der Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlung?

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Als erstes Bundesland will das Land Sachsen ungewollt kinderlosen Paaren die Kosten für die künstliche Befruchtung erstatten. Laut einem Bericht des „Spiegel“ will das Land Sachsen bei gesetzlich krankenversicherten Kinderwunschpaaren den sich aus den Folgen der Gesetzesänderung nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 entstandenen Eigenanteil übernehmen. Begründet wird diese Entscheidung offenbar mit einem dramatischen Rückgang der Behandlungen seit 2004. Seit der Gesetzesänderung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch 50 % der Kosten der Behandlung am Körper des Versicherten und stellen die Erstattung nach dem dritten Versuch der künstlichen Befruchtung zudem komplett ein. Laut unbestätigten Schätzungen wurden bundesweit bisher ca. 6000 Kinder weniger geboren.

Ob sich andere Bundesländer dieser begrüßenswerten Haltung anschließen werden, bleibt abzuwarten.


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