Wer entscheidet über Reisen des Kindes während der Corona -Pandemie?

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1. Theorie ...

Streitpunkt zwischen getrenntlebenden Eltern ist immer wieder, ob der umgangsberechtigte Elternteil mit dem minderjährigen Kind in den Urlaub fahren, insbesondere eine Flugreise unternehmen darf. Über diese Frage kam es bereits vor der Corona-Pandemie immer wieder Streitigkeiten, erst recht seit die Corona-Pandemie weltweit unser Leben bestimmt.

Gerade unter dem Gesichtspunkt der Corona-Pandemie lassen sich keine allzeit gültigen Kriterien zum Beispiel für Reisen in das Ausland oder Flugreisen/Fernreisen aufstellen. Grund hierfür ist insbesondere, dass sich die Infektionslage nahezu täglich ändert. Einstufungen des Robert-Koch-Instituts ob ein Land als Risikogebiet anzusehen ist oder nicht, ändern sich ebenso ständig, das gleiche gilt für Reisewarnungen, die durch das auswärtige Amt ausgesprochen werden.

Generell lässt sich sagen, dass keine Zustimmung des Elternteils, bei dem das Kind lebt, zu einer Reise des umgangsberechtigten Elternteils nach § 1687 I 2, 3 BGB erforderlich ist, wenn es sich um keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind handelt.

Bei einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind ist die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.

Ob eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung vorliegt oder ob es sich um keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt und damit eine sogenannte tägliche Angelegenheit, hängt nicht nur davon ab, ob es in Zeiten der Pandemie eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel gibt bzw. das Robert-Koch-Institut den Urlaubsort als Risikogebiet oder Hochrisikogebiet einstuft, sondern auch das Alter des Kindes spielt bei dieser Entscheidung eine Rolle. Je jünger das Kind ist, und je weiter weg, je gefahrenträchtigter und exotischer das Reiseziel ist und je weniger familiäre Bindungen oder Beziehungen das Kind zum Reiseziel hat, umso mehr wird man davon ausgehen müssen, dass der andere Elternteil der Reise zustimmen muss.


2. ... und Praxis


Generelle und verallgemeinernde Angaben zu bestimmten Reisezielen - ob bei diesen der andere Elternteil zustimmen muss oder nicht -, können gerade in der heutigen Zeit, in der die Gefahrenlage vor allem während der Pandemie einem ständigen Wechsel unterworfen ist, somit nicht aufgestellt werden. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Aber auch hier gilt, wie immer in Kindschaftssachen, dass sich die Entscheidung am Kindeswohl und nicht an den Interessen oder Vorlieben der Eltern zu orientieren hat.


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