Wer zahlt bei spontaner Facebook Party?

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In letzter Zeit wird gehäuft über Massenveranstaltungen berichtet, die über soziale Netzwerke wie facebook oder MeinVz bekannt gemacht worden sind.

Doch wer kommt für die Kosten von Polizeieinsätzen und die Beseitigung des Mülls auf.

Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Versammlung unter freiem Himmel, die grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist und von jedem durchgeführt werden kann. Im betreffenden Artikel des Grundgesetzes heißt es dazu:

Artikel 8 Grundgesetz

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Jedoch sind nach dem Versammlungsgesetz bestimmte Regeln einzuhalten. Eine Versammlung muss 48 Stunden vor deren Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Auch der Verantwortliche muss gegenüber der Behörde bekannt gegeben werden.

Paragraf 14 Versammlungsgesetz

(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.

Sollte dies nicht erfolgen, so könnte dem Veranstalter eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Die Vorschriften sollen der Sicherheit und Ordnung der Öffentlichkeit dienen und der Behörde die Möglichkeit geben, ggf. Sicherheitsvorkehrungen vom Versammlungsleiter treffen zu lassen, also Auflagen für die Genehmigung zu erteilen oder gar zu verbieten.

Bei einer Veranstaltung, die nicht unter eine Versammlung fällt, wird in aller Regel auch der Veranstalter für die von seiner Veranstaltung ausgehenden Störungen und die dadurch verursachten Kosten aufkommen müssen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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