Weshalb ist es wichtig, bei einem Unterhaltsvergleich die Vergleichsgrundlagen anzugeben?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner können sich durchaus im Vergleichswege über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts einigen. Aus Beweisgründen und zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sollte die Einigung jedoch schriftlich niedergelegt und für vollstreckbar erklärt werden, sei es im Rahmen eines für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleichs, als notarielle Urkunde oder im Rahmen einer Vereinbarung vor Gericht.

Wird eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, sollten unbedingt die Vergleichsgrundlagen mit in den Vergleichstext aufgenommen werden. Vergleichsgrundlage ist in jedem Falle das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, soweit vorhanden aber auch das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsberechtigten. Ebenso ist es empfehlenswert, etwaige Wohnvorteile, die Einfluss auf die Höhe des Einkommens haben, anzugeben, wie auch Schuldentilgung usw.

Nur dann, wenn die Vergleichsgrundlagen aus dem Vergleichstext ersichtlich sind, kann später eine erforderlich gewordene gerichtliche Abänderung der ursprünglichen Vereinbarung herbeigeführt werden.

In unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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