Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen fehlerhafter Textilkennzeichnung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Firma ProfiDog GbR mahnt auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht ab. Nachdem zunächst die angebliche irreführende Werbung mit „TÜV"-Prüfung abgemahnt wurde, wird nunmehr die angeblich fehlerhafte Textilkennzeichnung abgemahnt. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 7.500 Euro gefordert.

In jedem Falle sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vor deren Unterzeichnung überprüft werden. Oftmals enthält diese Verpflichtungen, die nicht getätigt werden müssen, bzw. Formulierungen, die zu weit gefasst sind. Unter Umständen bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten, also abgeänderten Unterlassungserklärung an.

Hinsichtlich der geforderten Rechtsanwaltskosten dürften diese - wenn ein Verstoß tatsächlich vorliegt - grundsätzlich angemessen sein. Jedenfalls entspricht dies durchaus den Beträgen, die die Gerichte für angemessen halten. Da die Textilkennzeichnung jedoch ein weites Feld ist, sollte stets geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Unter Umständen kann es auch Sinn machen, die geforderten Beträge durch Verhandlungen herunterzuhandeln. Da das Wettbewerbsrecht grundsätzlich Spezialmaterie ist, sollte jedoch niemals auf eigene Faust vorgegangen werden. Die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes empfiehlt sich stets.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sind auf das gesamte Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Internetrechtes spezialisiert. Wir vertreten Internethändler aus ganz Deutschland. Sie können uns für eine telefonische Ersteinschätzung unter unserer Kanzleinummer 0221-78952980 erreichen. Wir bieten die Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu Festpreisen an, die Sie auf unserer Homepage einsehen können, da uns Kostentransparenz wichtig ist. Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema