Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt Jost Kutscher für Steffen Jülch

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Die Kanzlei Rechtsanwalt Jost R. Kutscher aus Unterschleissheim verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für Herrn Steffen Jülch aus Hameln.

Herr Jülch betreibt einen Internetshop für Möbel unter der Domain knauserix.de

Rechtsanwalt Kutscher wirft unserem Mandanten die Nutzung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vor. Insbesondere soll eine veraltete Widerrufsbelehrung genutzt worden sein. Zudem sollen die Rücksendekosten im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel nicht vertraglich vereinbart worden sein. Die fehlende doppelte Nutzung der 40-Euro-Klausel zählt im Wettbewerbsrecht mit zu den häufigsten Abmahngründen.

Die Kanzlei Kutscher fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 12.000 Euro.

Wir können zunächst empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterzeichnen, da diese sehr weit gefasst und zudem ein Schuldeingeständnis darstellt. Zudem sollte bedacht werden, dass eine Unterlassungserklärung 30 Jahre gültig ist. Verstößt man gegen eine Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe fällig. Da sich die Anforderungen an Widerrufsbelehrungen ständig ändern, würde eine Vertragsstrafe fällig, wenn man es versäumt, die Änderungen rechtzeitig vorzunehmen. Daher sollte - wenn die Abmahnung berechtigt ist - die Unterlassungserklärung genauestens umformuliert werden. Hier kommt es oftmals auf kleinste Details an. Daher sollte dies stets ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt vornehmen.

Ferner sollte versucht werden, die geforderten Kosten zu verhandeln und reduziert zu bekommen.

Sie können uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit eine große Vielzahl von Internethändlern erfolgreich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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