Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Bashar Al-Rashid durch Absengeranwaelte

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Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die die Kanzlei Absengeranwaelte (Nicolas Absenger) im Namen des Herrn Bashar Al-Rashid ausgesprochen hat.

Hinweis auf die OS-Plattform

In der uns vorgelegten Abmahnung wird gerügt, dass ein eBay-Händler nicht den Hinweis und den Link auf die OS-Plattform hinterlegt habe. Hierin sieht Herr Al-Rashid einen Wettbewerbsverstoß, der Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche auslöse.

Man sei als ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der auf Online-Plattformen wie eBay Kaufverträge schließt, verpflichtet nach Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) zu belehren.

Die Belehrung muss u.a. im Impressum, bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt werden. Ferner müsse man einen Link auf die Streitbeilegungsplattform der EU vorhalten.

Wenn ein eBay-Händler dies nicht gewährleisten könne, soll es sich um einen Wettbewerbsverstoß handeln.

Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche

Herr Al-Rashid fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wir halten die geforderte Unterlassungserklärung für problematisch, da sich bereits die Frage stellt, ob man einen aktiven Link auf die Streitbeilegungsplattform überhaupt bei eBay hinterlegen kann. Wenn dies durch die Unterlassungserklärung gefordert wird und man keinen aktiven Link hinterlegen kann, würde dies umgehend erhebliche Vertragsstrafenansprüche auslösen. Nach unserer Auffassung sollte man die Unterlassungserklärung daher entsprechend umformulieren, um das Risiko eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung möglichst gering zu halten.

Rechtsanwalt Nicolas Absenger fordert zudem die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro. Wir halten diesen Betrag angesichts des doch relativ geringen Verstoßes für zu hoch angesetzt. Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an, ob die Abmahnung in dieser Form berechtigt ist und wie auf die Abmahnung sinnvoller Weise reagiert werden soll.

Deutschlandweite Vertretung – kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Internethändlern gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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