Wettbewerbszentrale - Datenschutzverstoß bei fehlerhaftes Cookie-Banner

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Achtung! Die Wettbewerbszentrale geht aktiv gegen Webseitenbetreiber vor, die fehlerhafte Cookie-Banner einsetzen. Das Landgericht Frankfurt hat nun festgestellt, dass dies einen Wettbewerbsverstoß darstellt, den man abmahnen kann.

Die Wettbewerbszentrale hat an mehr als 50 Fitnessstudios eine Abmahnung ausgesprochen, die  auf Ihrer Internetseite Tracking-Cookies wie Criteo, Facebook und Google Analytics eingesetzt hatten. Google Analytics ermöglicht etwa die Erstellung von Nutzungsstatistiken und das Ausspielen von zielgruppenbasierter Werbung. Die Cookies wurden allerdings bereits bei Aufruf der Seite gesetzt und nicht erst, nachdem der Nutzer dem in den Cookie-Einstellungen zugestimmt hatte. Genau dies wurde von der Wettbewerbszentrale beanstandet. Zu Recht wie nun das Landgericht Frankfurt festgestellt hat.

Das Landgericht sah in dem Setzen der Cookis bereits bei Abruf der Seite eine Irreführung und verurteilte das beklagte Unternehmen zur Unterlassung. So geht der Nutzer der Webseite nach Ansicht des Gerichts davon aus, dass die  Cookies erst dann gesetzt würden, wenn der Nutzer zugestimmt hat. Dies war aber nicht der Fall, da die Speicherung bereits bei Aufruf erfolgte.

Das Urteil zeigt einmal mehr das Webseitenbetreiber bei dem Einsatz von Cookies sehr genau aufpassen müssen. Nach dem Urteil wird die Wettbewerbszentrale bestimmt nach diesen Verstößen bei anderen Branchen schauen und die Verstöße nun vermehrt abmahnen.

Wenn Sie Hilfe beim Datenschutz oder beider rechtlichen Absicherung Ihrer Webseite benötigen helfen wir gerne. Selbstverständlich helfen wir auch bei der Abwehr solcher Abmahnungen.


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