Widerrufsjoker - ohne Vorfälligkeitsentschädigung raus aus dem teuren Immobilienkredit

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Wer als Verbraucher einen Kreditvertrag abschließt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum soll der Kreditnehmer die Möglichkeit erhalten, seine Entscheidung noch einmal in Ruhe zu überdenken.

Wird über das Widerrufsrecht nicht oder fehlerhaft belehrt, kann der Vertrag auch noch nach vielen Jahren aufgelöst werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Besonders bei Immobilienkrediten mit hoher Zinsbelastung lassen sich hierdurch leicht viele tausend Euro sparen.

Rechtsanwalt Boenigk von der Kanzlei Röhrenbeck: „Viele Kreditnehmer zahlen für ihre aktuellen Immobilienkredite zwischen 4 und 5 % Zinsen. In zahlreichen Fällen können wir für unsere Mandanten bereits nach wenigen Wochen wirtschaftlich sehr reizvolle Ergebnisse erzielen. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht nach umfangreichen Recherchen davon aus, dass bei rund 80 % aller Darlehensverträge, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies deckt sich mit unserer Erfahrung aus der täglichen Beratungspraxis.

Neben laufenden Finanzierungen können auch bereits abgelaufene Kreditverträge aber auch Darlehen, für die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet wurde, widerrufen werden.

Gerne steht Ihnen das spezialisierte Team von Bankrechtsanwälten für telefonische Auskünfte unter der Telefonnummer 0631/ 7500 180-8 zur Verfügung. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.darlehens-widerruf.de.

Kanzleiprofil:

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Röhrenbeck sind auf die Rechtsgebiete Bank- und Kapitalanlagerecht, Immobilien- und Grundstücksrecht sowie Wirtschaftsrecht spezialisiert. Unser Kanzleisitz befindet sich in Kaiserslautern. Von hier aus beraten und vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.


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