Wie funktioniert das mit dem Unterhalt?

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Wie funktioniert das mit dem Unterhalt? 

Welche Formen gibt es? Wie fordere ich auf? 

Einen ersten Überblick bekommt Ihr in meinem Video. Wir vertreten Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gleichermaßen. 

Die Zeiten der Trennung sind schwer, haltet durch. Es wird wieder alles besser! 

"In meiner Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt" 

Rechtsanwältin Meltem Dayioglu Kanzlei am Forstenrieder Park Kontakt über : Info@kanzlei-fp.com oder 089 / 72 444 535 

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Wie funktioniert das mit dem Unterhalt? 

Es handelt sich meistens um zwei manchmal auch mehrere Beteiligte, der Anspruchsteller wird Unterhaltsberechtigter genannt. 

Derjenige der zahlen muss, ist der Unterhaltspflichtige. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Inverzugsetzen.

Zunächst muss die Gegenseite aufgefordert werden, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen (Gehaltsnachweise, Steuerbescheide, Bilanzen etc.).

Wenn man Kenntnis über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erlangt hat, kann man den Betrag beziffern.

Der Unterhaltspflichtige kann im weiteren Verfahren die Abzugsposten anführen, die seine Unterhaltspflicht mindern.

Erst ab Aufforderung zur Zahlung kann rückständiger Unterhalt geltend gemacht werden! Daher muss hier schnell gehandelt werden, um nicht Unterhaltsansprüche zu verlieren!

Welche Formen gibt es? 

Es gibt den Kindesunterhalt. Dieser wird unterteilt in Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt. Bei dem Volljährigenunterhalt sind grundsätzlich beide Elternteile unterhaltspflichtig. Deshalb muss mit dem 18. Geburtstag der Unterhalt neu berechnet werden. Einen ersten Überblick über die Berechnung können Sie der aktuellen Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Hier muss auch berücksichtigt werden, dass es regionale Unterschiede der Rechtsprechung gibt.

Einen ersten Überblick bekommt Ihr in meinem Video. Wir vertreten Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gleichermaßen. 

Die Zeiten der Trennung sind schwer, haltet durch. Es wird wieder alles besser! 

"In meiner Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt" 

Rechtsanwältin Meltem Dayioglu Kanzlei am Forstenrieder Park Kontakt über : Info@kanzlei-fp.com oder 089 / 72 444 535 

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