Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

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Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Antwort: Das kommt darauf an.

1. Scheidungsverfahren ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs

Findet ein Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich) im Scheidungsverfahren nicht statt, kann es durchaus sein, dass bereits 4-6 Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht die Scheidungsverhandlung stattfindet, also die Ehe geschieden wird.

2. Scheidungsverfahren mit Durchführung des Versorgungsausgleichs

Wird zusammen mit der Scheidung auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, was der Normalfall ist, muss man mit einer Verfahrensdauer im Durchschnitt von 6-9 Monaten rechnen. Die längere Verfahrensdauer kommt daher, dass in der Regel die Auskunftserteilung der Deutschen Rentenversicherung über die Rentenanwartschaften der Ehepartner so viel Zeit in Anspruch nimmt.

3. Scheidungsverfahren mit Scheidungsfolgesachen

Wird im Scheidungsverfahren zum Beispiel auch der Ehegattenunterhalt mit geltend gemacht und/oder der Zugewinn, kann ein derartiges Scheidungsverfahren, in dem Verbundsachen mit anhängig sind, auch mehrere Jahre dauern. In diesen Fällen darf nämlich die Ehe erst dann geschieden werden, wenn die Scheidungsfolgesachen spruchreif sind. Oftmals ist es erforderlich, dass, um den Zugewinn ermitteln zu können, ein oder mehrere Sachverständigengutachten, zum Beispiel über den Verkehrswert einer Immobilie, oder dem Wert eines Betriebes etc. eingeholt werden müssen. Derartige Gutachtenerstellungen benötigen erfahrungsgemäß mehrere Monate, bis sie dem Gericht vorliegen. Dies gilt auch für medizinische Gutachten, auch hier ist es keine Seltenheit, dass solche Gutachten erst nach oder neun Monaten vorliegen.

Bei Fragen zum Scheidungsrecht stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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