Wie verhalte ich mich bei Krankheit

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Sicher hat sich jeder schon einmal die Frage gestellt, was man alles tun darf, wenn man „krankgeschrieben" ist.

Natürlich sollte man dem Chef nicht auf der nächsten Kirmes begegnen. Aber wie sieht es mit Einkäufen, Kurzreisen, Spaziergängen etc. aus?

Selbstverständlich muss man nicht den ganzen Tag zu Hause im Bett liegen, - sofern der Arzt dies nicht verordnet hat.

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht gefährdet. Längere Abwesenheit von Zuhause sollte allerdings mit dem Arzt abgesprochen sein. Auch ist es sinnvoll, gewisse Aktivitäten oder Fahrten mit dem Chef abzusprechen?

Schließlich muss man immer damit rechnen, gesehen zu werden.

Tipp: Im schlimmsten Fall kann Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung drohen, wenn ihr Chef davon ausgeht, dass Sie nur „simulieren" und gar nicht wirklich erkrankt sind.

Dies lässt sich mit einer kurzen telefonischen Info vermeiden.

Rechtsanwalt Borth

Weitere Infos: www.DieOnlineKanzlei.de


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