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Winterreifen sind Pflicht

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Seit dem 4. Dezember 2010 sind Winterreifen in Deutschland Pflicht. Denn die neuen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Wer sich künftig bei Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte, Schneematsch oder Glatteis mit seinem Fahrzeug ohne Winterreifen auf den Straßen bewegt, dem droht ein Bußgeld von 40 Euro. Wer zudem andere Verkehrsteilnehmer behindert, der muss sogar noch tiefer in die Geldbörse greifen. Dann nämlich werden der StVO zufolge 80 Euro fällig, zudem gibt es auch einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Die Änderung der StVO wurde am 26. November 2010 vom Bundesrat beschlossen. Als Winterreifen gelten demnach sämtliche M+S-Reifen. Zudem bezieht die Verordnung auch Ganzjahresreifen mit ein. Diese sind mit einem M+S-Symbol versehen. Teilweise haben die entsprechenden Reifen auch ein M+-Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die StVO sieht dabei auch vor, dass schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und LKWs (Klassen N2, N3, M2, M3) auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen müssen.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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