Winterreifen nicht vergessen!

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Seit dem Jahr 2010 schreibt die StVO vor, dass Winterreifen genutzt werden müssen, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrschen. Das Fahren ohne Winterreifen bei den genannten Verhältnissen wird mit 60 Euro und einem Punkt sanktioniert. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. In diesem Jahr haben sich die Anforderungen an Winterreifen und ihre Kennzeichnung geändert. Es gelten nur noch solche Reifen als wintertauglich, welche mit dem „Alpine-Symbol“ (Berggipfel und Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Bis 30.09.24 werden aber auch Reifen mit „M+S“ Kennzeichnung noch als wintertauglich angesehen, wenn sie bis zum 31.12.17 hergestellt wurden. Nach wie vor gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, sondern lediglich eine „situative“ Winterreifenpflicht, die alle Kraftfahrzeugführer und -halter trifft. Es drohen mithin keine Konsequenzen, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt. Wer also Fahrten bei winterlichen Verhältnissen zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren. Es ist gesetzlich geregelt, dass einspurige Kraftfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind. Auch weitere Ausnahmen sind gesetzlich normiert. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall, kann das zur Leistungskürzung der Kaskoversicherung führen. Auch in der Haftpflichtversicherung kann dies gravierende Auswirkungen haben, da es hier zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr und einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Es ist daher Fahrern und Haltern zu raten, die verbleibende Zeit zu nutzen und spätestens jetzt Winterreifen auf ihren Kraftfahrzeugen aufzuziehen. Der Winter steht schon vor der Tür. Die kurze Darstellung von gesetzlichen Regelungen und Neuerungen kann die individuelle Einzelberatung nicht ersetzen. Wenn Sie als Leser Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.

Carsten Jakob

Rechtsanwalt/Kanzlei Wellmann & Kollegen



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