Winterreifenpflicht auch für Motorräder?

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Es gibt ja durchaus auch hartgesottene Motorradfahrer, die ganzjährig mit ihrem Bike unterwegs sind.

Da stellt sich die Frage, wie das mit der Winterreifenpflicht für Motorräder aussieht, auch wenn es auf den ersten Blick etwas kurios erscheint, sich vorzustellen, mit dem Motorrad, also auf zwei Reifen, durch tiefen Schnee zu fahren.

Die gesetzliche Regelung dazu findet ihr im § 2 III a StVO; diese Regelung ist, wie leider bei einigen neuen gesetzlichen Regelungen, beim ersten Mal Lesen nur schwer verständlich.

Vereinfacht ausgedrückt steht dort u.a., Autos und Motorräder müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (M+S-Reifen) ausgerüstet sein.

Genau genommen ist es kein Problem, wenn das Motorrad friedlich geparkt mit Sommerreifen im tiefen Schnee steht, aber wenn man damit unterwegs ist, dann müssen entsprechende Reifen drauf sein.

Der Gesetzgeber beschreibt winterliche Straßenverhältnisse mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Im einzelnen Fall kann das sicher mal zu Diskussionen führen, ähnlich wie bei dem berühmten Schild, wonach die Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Nässe gilt. Kann also immer mal wieder die Gerichte beschäftigen.

Die weitere Frage, die sich dann stellt, ist, was passiert, wenn man bei solchen Wetterverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist und erwischt wird.

Der ganz einfache Fall, also man wird einfach nur erwischt, kostet 60,00 Euro Bußgeld und 1 Punkt (BKatNr. 5a).

Die Steigerung, also das Ganze ist mit einer Behinderung verbunden, kostet 80,00 Euro Bußgeld und 1 Punkt (BKatNr. 5a.1).

Leider ist das aber noch nicht alles:

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind einige weitreichendere Konsequenzen denkbar; z.B. wenn der Unfallgegner verletzt wird, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Eine unzureichende Bereifung kann zu einer Teilschuld bzw. einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen.

Und Stress mit der Vollkaskoversicherung droht (sog. Einrede der groben Fahrlässigkeit). Manche Versicherungsbedingungen enthalten einen Verzicht auf diese Einrede. Wer eine Vollkaskoversicherung neu abschließen will, sollte darauf besonders achten. Kann im besonderen Fall viel Geld sparen.

Nicht zu vergessen ist denkbarer Stress mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, die ggf. dann Regress nehmen kann.

Fazit: Entweder im Winter was anderes Schönes machen, wie z.B. Skifahren gehen oder sich entsprechend vernünftig ausrüsten.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dominik Ruf



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