Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

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Trotz begleitetem Fahren ab 17: Mit 18 Jahren machen nach wie vor die meisten jungen Menschen die Fahrerlaubnis. Bereits in den ersten zwei Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis wird anwaltliche Hilfe notwendig, sobald der junge Autofahrer Ordnungswidrigkeiten begeht. Sofern diese in der Probezeit begangen werden und Delikte der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B vorliegen, geht es darum, dass ein Nachschulungskurs (Aufbauseminar) absolviert werden muss. Delikte nach der Kategorie A umfassen alle Straßenverkehrsstrafsachen und die meisten Ordnungswidrigkeiten: Hier geht es um Bußgelder von mehr als € 40,-, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fehler beim Überholen. Selbstverständlich gehören hierzu auch Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille (§ 24a StVG). Wenn der Probeführerschein bedroht ist, kann der Verkehrsanwalt bereits im Straf- oder Bußgeldverfahren helfen, indem er versucht, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Dies ist beispielsweise bei Strafverfahren gegen eine Geldauflage der Fall, auch bei Bußgeldverfahren durch Reduzierung der Geldbuße unter € 40,-. Die Vermeidung eines Punkteeintrages ist also gerade bei Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe von größter Bedeutung.

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Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht (Oranienburg)


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