Wölbern Holland Fonds: OLG entscheidet über Prospektfehler

  • 2 Minuten Lesezeit

Die vom Bankhaus Wölbern aus Hamburg aufgelegten Immobilienfonds Holland 64 und Holland 65 werden im Januar und März 2021 vor dem Hansatischen Oberlandesgericht im Zuge eines Kapitalmustererfahrens (KapMug) verhandelt. Die Musterkläger werden von der Düsseldorfer Bankrechtskanzlei Bender & Pfitzmann vertreten.

Die WIRTSCHAFTSWOCHE berichtet in der Ausgabe 46 vom 06.11.2020 über das Verfahren des Holland 65.

 

Holland 64 und Holland 65: Prospektangaben entsprechen nicht dem Gutachten

Von dem Musterkläger wurden bei den Fonds Wölbern Holland 64 und Wölbern Holland 65 jeweils mehr als 15 Prospektfehler gerügt, über die das Oberlandesgericht nun einheitlich für alle Anleger zu entscheiden hat. 

Gegenstand der Verfahren sind vor allem die von der Bewertungsgesellschaft CB Richard Ellis bei Emission der Fonds erstellten Wertgutachten, aus denen bereits hervorgeht, dass die vereinbarten Mieten deutlich über der vergleichbaren Markmiete lagen und damit zu hohen Kaufpreisen führten, die bei Auslaufen der Mietverträge nicht mehr erzielt werden konnten. Folge ist in aus Sicht der Musterkläger ein entscheidender Prospektfehler, da die Angaben aus dem Gutachten mit denen im Prospekt nicht übereinstimmen bzw. im Prospekt verschwiegen wurden.

 

Prospektfehler „zu hohe Mieten“ auch bei weiteren Immobilienfonds?

Vergleichbare Prospektfehler können auch bei anderen Immobilienfonds auftreten, bei denen die vereinbarten Mieten bei Fondsplatzierung über dem Marktdurchschnitt lagen, so unter anderem auch bei dem Nachfolgerfonds Wölbern Holland 70.

Fachanwalt Dr. Johannes Bender, der Düsseldorfer Kanzlei Bender & Pfitzmann weist darauf hin, dass für Anleger des Wölbern Fonds 70 ein solches Kapitalmusterverfahren vor der Eröffnung steht. So können bald auch Anleger des Wölbern Holland 70, die Ihre Forderungen zum Verfahren anmelden lassen, von den Vorteilen des KapMuG profitieren.

 

Das Kapitalmusterverfahren

Der große Vorteil an dem sog. KapMuG-Verfahren (Massenklage der Anleger) ist, dass das Gericht für alle Mitanleger, welche sich dem Verfahren anschließen, verbindlich entscheiden kann, dass der Prospekt an Fehlern leidet und es einer individuellen Klage daher nicht mehr bedarf. Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und betragen daher nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Durch den Beitritt wird zugleich auch die Verjährung hinsichtlich der Prospektfehler gehemmt. Der fehlerhafte Prospekt betrifft somit unabhängig von einer individuellen Falschberatung alle Mitanleger des Fonds.

 

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die Immobilienfonds gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät Anlegern, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender

Beiträge zum Thema