Wohnungseigentumsrecht: Was Mieter, Eigentümer und Verwalter wissen sollten
- 3 Minuten Lesezeit
Gemeinsam müssen Wohnungseigentümer entscheiden, wie viel Hausgeld der Verwalter von jedem Eigentümer eintreiben soll oder welche Bauvorhaben als Nächstes anstehen. Doch wehe, die Eigentümergemeinschaft ist sich uneins. Für diesen Fall sollten Wohnungseigentümer ihre Rechte genau kennen.
Die wichtigsten Fakten
- Alle Regelungen rund um das Eigentum an auf Grundstücken errichteten Gebäuden finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
- In der Eigentümerversammlung werden alle wichtigen Entscheidungen bezüglich des Eigentums (Instandhaltung, Instandsetzung, Hausordnung etc.) getroffen.
- Die Eigentümer erstellen den jährlichen Wirtschaftsplan ebenfalls in der Eigentümerversammlung.
- Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
- Das Wohnungseigentumsrecht regelt zudem den Unterschied zwischen Sondereigentum, Wohnungseigentum und gemeinschaftlichem Eigentum.
So gehen Sie vor
- Lassen Sie die Teilungserklärung oder andere Verträge von einem Rechtsanwalt prüfen.
- Informieren Sie sich, welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben.
Was ist das Sondereigentum?
Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, dann verfügen Sie über Sondereigentum. Zusätzlich besitzen Eigentümer einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Sondereigentum und Miteigentumsanteil bilden das Wohnungseigentum. Was als Sondereigentum gilt, muss in der Teilungserklärung festgelegt werden.
Was gilt als Gemeinschaftseigentum?
Das Gemeinschaftseigentums oder gemeinschaftliche Eigentum umfasst zum einen das Grundstück sowie das Gebäude, in dem sich das Sondereigentum (z. B. Wohnungen) befindet. Zum Gemeinschaftseigentum gehören zudem Gebäudeteile und Anlagen (z. B. Heizungskeller, Haustechnikraum, Eingangsbereich), die von den Eigentümern gemeinsam genutzt werden.
Was ist eine Teilungserklärung?
Möchte man Wohnungseigentum begründen, kann man entweder einen Einräumungsvertrag oder eine Teilungserklärung abschließen. Der Einräumungsvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Miteigentümern des Grundstücks geschlossen. Mit dem Vertrag beschließt man die Teilung des Stammgrundstücks und räumt sich gegenseitig das Wohneigentum ein. Gibt es nur einen Eigentümer, muss die Begründung des Wohneigentums durch eine Teilungserklärung erfolgen.
In der Teilungserklärung wird das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bestimmt, sie enthält die schriftliche Beschreibung und Kennzeichnung der einzelnen Wohnung sowie aller anderen Räume. Eine Teilungserklärung enthält auch die Gemeinschaftsordnung, die wichtige Regelungen der einzelnen Eigentümer untereinander bestimmt.
Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?
Alle Teil- und Wohnungseigentümer bilden die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch die Begründung von Sondereigentum oder durch Teilung vertraglich entsteht. Die Verwaltung des Eigentums erfolgt durch die Wohnungseigentümer und den Verwalter, der von der Gemeinschaft bestellt wird. Zu den Aufgaben des Verwalters kann z. B. die Beauftragung von Dienstleistern (z. B. Hausmeister, Reinigungspersonal) gehören.
Was ist eine Eigentümerversammlung?
Auf der Eigentümerversammlung entscheiden die einzelnen Eigentümer gemeinsam, welche wichtigen Entscheidungen in Bezug auf das Eigentum (z. B. Instandhaltung und Instandsetzung, Hausordnung, Gebrauchsregelung oder Entscheidungen über bauliche Veränderungen) in Zukunft erfolgen sollen. Ebenso wird der jährliche Wirtschaftsplan erstellt und dadurch festgelegt, welchen monatlichen Betrag jeder Eigentümer zur Bewirtschaftung des Eigentums leisten muss. Zudem muss auch die Eigentümerversammlung eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des vorangegangenen Jahres erstellen. Weitere Themen, die während einer Eigentümerversammlung besprochen werden, sind:
- ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen
- Gebrauchsregelungen des gemeinschaftlichen Eigentums
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Bestellung eines Verwaltungsbeirats
Auf der Versammlung stimmen alle über Wünsche Einzelner ab. Je nachdem, welche Art von Beschluss getroffen werden soll, ist dafür eine andere Mehrheit notwendig. Für die Entscheidungsfindung der meisten Beschlüsse, wie beispielsweise den Wirtschaftsplan, ist eine einfache Mehrheit ausreichend, für andere aufwendigere Maßnahmen ist die qualifizierte Mehrheit, doppelt qualifizierte Mehrheit oder sogar Allstimmigkeit nötig.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Wohnungseigentum?
Rechtstipps zu "Wohnungseigentum" | Seite 3
-
31.07.2023 Abogada & Anwältin María de los Ángeles del Cuerpo Hernández„… durch die Gemeinschaft wirkt oftmals. Bei anhaltenden Belästigungen kann die Gemeinschaft gemäß Artikel 7.2 des Gesetzes über das Wohnungseigentum (Ley de Propiedad Horizontal) auch eine Unterlassungsklage …“ Weiterlesen
-
12.01.2024 Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.„… staatspolitischer Interessen vorsehen. Es gibt landesgesetzliche Unterschiede zu beachten. Zum Beispiel ist in Wien keine Genehmigung erforderlich, wenn Ehepaare Grundstücke oder Wohnungseigentum erwerben …“ Weiterlesen
-
26.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner„… die Errichtung eines neuen Aufzuges) 2. Superbonus 110%: a. Eingriffe, die nicht von Wohnungseigentümern durchgeführt werden und für die bis zum 16.2.2023 die Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten (CILA …“ Weiterlesen
-
16.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Julien Schlagowski LL.M.„… . 2 Nr. 6 WEG hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters . Eine solche Zertifizierung haben unprofessionelle Verwalter in der Regel nicht. Gemäß § 48 Abs …“ Weiterlesen
-
09.07.2023 Rechtsanwalt Henry Bach„… Aber auch in Wohnungseigentumsanlagen sind die Wohnungseigentümer verpflichtet gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Der Eigentümerstatus gewährt also keine besondere Privilegierung. Auf Grundlage …“ Weiterlesen
-
30.06.2023 Rechtsanwältin Angelika Sworski„… , dass ein Wohnungseigentümer bis zu dreimal im Jahr auf seiner Terrasse grillen darf. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann jedoch per Mehrheitsbeschluss das Grillen auf Balkonen, Terrassen und Rasenflächen …“ Weiterlesen
-
21.04.2023 Rechtsanwältin Angelika Sworski„Der Sonderumlagebeschluss ist die Grundlage für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers. Ein Beschluss, nachdem eine Sonderumlage in Höhe von „circa“ 18.000 € erhoben werden …“ Weiterlesen
-
19.04.2023 Rechtsanwältin Angelika Sworski„… , dass mit einer Preissteigerung von circa 20 % zu rechnen ist. Aus diesem Grund hat der betroffene Wohnungseigentümer den Beschluss angefochten. Pauschale Verdopplung ohne sachlichen Grund macht …“ Weiterlesen
-
19.04.2023 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen möchte, muss zunächst einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen …“ Weiterlesen
-
10.04.2023 Rechtsanwalt Tobias Geisler„… lohnen kann. Beschlusskompetenz Ob ein Beschluss lediglich anfechtbar oder gar nichtig, also von Anfang an unwirksam ist, richtet sich danach, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer überhaupt …“ Weiterlesen
-
26.03.2023 Rechtsanwalt Tobias Geisler„… im Sondereigentum grundsätzlich (!) nach § 13 Abs.2 WEG ohne Beschluss möglich sind, wenn andere Wohnungseigentümer von der Maßnahme nicht betroffen sind, erfordern bauliche Maßnahmen und sonstige Veränderungen …“ Weiterlesen
-
24.03.2023 Rechtsanwalt Tobias Geisler„… kann ein Wohnungseigentümer einen Beschluss der Wohnungseigentümer durch das Gericht für ungültig erklären lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung …“ Weiterlesen
-
18.03.2023 Rechtsanwalt Stefan Schimkat„… ). Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, müsse einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe …“ Weiterlesen
-
17.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek„… durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz – WEG). Der Bau eines Swimmingpools stellt zweifellos eine solche bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar …“ Weiterlesen
-
13.03.2023 Rechtsanwalt Tobias Geisler„… mangels Rechtsschutzbedürfnis kostenpflichtig abgewiesen. Ladung zur Eigentümerversammlung Der einzelne Wohnungseigentümer muss daher vor Klageerhebung alle Mitglieder der WEG …“ Weiterlesen
-
09.03.2023 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… in den Briefkasten einfach an anderer Stelle im Hausflur ab. Das AG München urteilte zu solch einem Fall und gab der Unterlassungsklage eines genervten Wohnungseigentümers statt. unerwünschte Werbung …“ Weiterlesen
-
03.03.2023 Rechtsanwältin Janina Werner„Als Wohnungseigentümer sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich das Grundstück, die gemeinschaftlichen Räume und die Verantwortung für die Instandhaltung des Gebäudes teilt. Doch manchmal …“ Weiterlesen
-
22.02.2023 Rechtsanwältin Janina Werner„… an der Wohnanlage, für die alle Wohnungseigentümer gemeinsam aufkommen müssen. Klären Sie möglichst vor dem Notartermin, welche Kosten als Immobilieneigentümer auf Sie voraussichtlich zukommen und ob …“ Weiterlesen
-
21.02.2023 Rechtsanwältin Janina Werner„… einer Eigentumswohnungen Der wohl wichtigste Vorteil von Eigentumswohnungen ist, dass man im Unterschied zur Miete Eigentümer eines eigenen Wohnraums wird. Sie sind als Wohnungseigentümer nicht mehr von Ihrem Vermieter …“ Weiterlesen
-
26.01.2023 Rechtsanwalt Kevin Benjamin Villwock„… beispielsweise erforderlich, wenn ein Grundstück/Haus, Wohnungseigentum oder ein Girokonto vererbt wird, nicht aber z.B. im Falle eines POD- (Payable on Death) oder TOD- (Transfer on Death) Accounts sowie …“ Weiterlesen
-
24.01.2023 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… , Beschluss v. 08.09.2021, Az. 2 Wx 49/21, ZErb 2021, 445 ff). Tipp Wer Grundeigentum, Wohnungseigentum oder ein Erbbaurecht zu vererben hat, sollte sich vor Errichtung seines Testaments überlegen, ob …“ Weiterlesen
-
09.01.2023 Rechtsanwältin Janina Werner„… entschieden hat, erfahren Sie in diesem Rechtstipp. Darum ging es in dem Fall vor dem BGH Geklagte hatten zwei Wohnungseigentümer und Vermieter gegen ihre beiden früheren Mieter. Streitursächlich war …“ Weiterlesen
-
24.12.2022 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… Grundstücksart an. Hiernach richtet sich sodann auch das entsprechend anzuwendende Bewertungsverfahren (§ 182 BewG). Bewertungsverfahren Immobilienart Vergleichswertverfahren Wohnungseigentum …“ Weiterlesen
-
01.12.2022 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… -Mitglieder darüber aber bereits jetzt. Insofern erhält der Vermieter einer Eigentumswohnung diese Informationen und teilt diese an deren Mieter mit. In jedem Fall müssen Mieter und Wohnungseigentümer …“ Weiterlesen