Zahlreiche Immobilienverträge weiter widerruflich, Fachanwalt berät

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Immer noch laufen vermutlich tausende von Immobiliendarlehensverträge mit Zinssätzen von 4 % p.a. und mehr aus dem Zeitraum 11.06.2010 bis Mitte 2011, die widerruflich sind. Darauf weist RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hin.

Darlehensnehmer verschenken durch die Nichtausübung des Widerruf regelmäßig bis zu 5 % des Darlehensnennbetrags. Die Ersparnis setzt sich dabei aus dem Nutzungsersatz auf die eigenen Leistungen und den ersparten Zinsen zusammen. 

Dies betrifft neben fast allen Sparkassen (teils bis Mitte 2011), die ING aus dem (Abschluss)-Zeitraum bis Ende August 2010 sowie zahlreiche Sparda-Banken aus dem Zeitraum bis ins Jahr 2011 hinein.

Die Sparda Hessen etwa wurde durch das OLG Frankfurt (3 U 145/17) in einem Widerrufsverfahren hinsichtlich eines solchen Verfahrens verurteilt.

Weitere, regelmäßig (auch bei anderen Kreditinstituten) anzutreffende Fehler sind fehlerhafte Angaben zum Effektivzinssatz (aktuell bestätigt durch eine Entscheidung des OLG Kölns), zur Laufzeit oder hinsichtlich unzutreffend angegeben Versicherungen im Vertrag.

Häufiges Motiv der Nichtausübung des Widerrufsrechts ist dabei die Furcht der Darlehensnehmer, sich mit der vermeintlich übermächtigen Bank anzulegen. Dies ist aber unbegründet, so RA Koch.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Verträge auf ihre Widerruflichkeit geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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