Zimmermann & Decker, Waldorf Frommer, .rka Reichelt Klute Aßmann, Fared-Abmahnung, Urheberrechtsverletzung

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Immer wieder werden urheberrechtliche Verstöße im Internet auf sog. Tauschbörsen kostenpflichtig abgemahnt. Die Rechteinhaber aus Musik-, Film- und Softwareindustrie lassen gerade solche Urheberrechtsverletzungen kostenpflichtig abmahnen. Hierfür beauftragen die jeweiligen Firmen und Rechteinhaber zumeist auf die Versendung von solchen Filesharingabmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien. Z. B. verschicken nachstehende Kanzleien für die unterschiedlichen Auftraggeber solche urheberrechtlichen Abmahnungen. 

  • Zimmermann & Decker Rechtsanwälte für die Tonpool Medien GmbH (z. B. Xavier Naidoo - Bei Meiner Seele)
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Constantin Film Verleih GmbH (z. B. Shootout - Keine Gnade)
  • .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Österreich) (z. B. Computerspiel: Tomb Raider)
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die John Stagliano, Inc. dba EA Productions/Evil Angel

Dem Adressaten der jeweiligen Abmahnung wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werk des jeweiligen Rechteinhabers und Auftraggebers illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot. Die Anwälte vom H+W Anwaltskontor erachten dieses Vergleichsangebot als weit überhöht. Auch die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ist in der Regel nachteilig für den Abgemahnten. Hier ist zu einer vom fachkundigen Rechtsanwalt erstellten modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten.  

Gerne überprüfen die Anwälte vom H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


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