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Zulässigkeit einer mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen?

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In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.07.2012, 7 AZR 443/09) die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von mehrfach aufeinanderfolgend befristeten Arbeitsverträgen („Kettenarbeitsverträgen") verschärft.

Das BAG hat sich hier an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs angelehnt und hat festgestellt, dass an die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen erhöhte Anforderungen zu stellen sind und jeder Einzelfall unter strengen Kriterien je nach den Umständen des Einzelfalls zu werten ist.

Eine konsequente Anwendung dieser neuen Rechtsprechung des BAG dürfte die Unwirksamkeit einer Vielzahl von Kettenarbeitsverträgen zur Folge haben. Derartige Kettenarbeitsverträge sind daher unter Umständen als unbefristete Arbeitsverträge anzusehen und sollten daher im Einzelfall überprüft werden.

Quelle: BAG-Urteil vom 20.07.2012, 7 AZR 443/09

Autor: Rechtsanwalt Klein, Ansbach, www.anwaltskanzlei-klein.de


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