Zweimalige Beschädigung – doppelter Schadensersatz?

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Rechtstipp vom 02.08.2010

Ein Schadensersatzanspruch geht nicht verloren, nur weil der erste Schaden bei der Reparatur eines weiteren Schadens mitbehoben worden ist.

Wird während der Reparatur einer neuen Beschädigung an einem Kfz ein bereits vorhandener Schaden mitbeseitigt, behält der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch auch gegenüber dem Verursacher des ersten Schadens. Selbst dann, wenn die Reparatur des Gesamtschadens auf Kosten Dritter erfolgt, geht ein einmal entstandener Schadensersatzanspruch nicht unter. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden.

Er hatte einen Fall zu verhandeln, in dem das Auto des Klägers in einer Waschstraße am Kotflügel beschädigt worden war. Anschließend entstand bei einem Verkehrsunfall an der gleichen Stelle des Pkws ein neuer Schaden. Auch nach der vollständigen Schadensregulierung durch den Verursacher des Verkehrsunfalls kann der Kläger weiterhin von der Versicherung des Waschstraßenbetreibers Schadensersatz für die erste Beschädigung verlangen.


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