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DN

von D. N. am 13.01.2023 um 11:50 Uhr

Nachlassangelegenheit
Erbrecht
Ich habe sehr schnell einen Termin erhalten. Dort wurde ich sehr freundlich und kompetent beraten. Alle Vereinbarungen wurden eingehalten.
NT

von N. T. am 03.01.2023 um 15:39 Uhr

Immobielienangelegenheit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Vielen Dank für die kompetente Beratung und hervorragende Zusammenarbeit in unserer Immobilienangelegenheit.
Wir werden Herrn Dr. Veh auf jeden Fall weiterempfehlen.
MH

von M. H. am 02.01.2023 um 17:23 Uhr

Testamentserstellung
Erbrecht
Hr. Dr. Veh hat uns mit seiner strukturierten und analytischen Herangehensweise sehr bei der Erstellung unseres Testaments geholfen und dabei sehr verständlich die Konsequenzen der möglichen Alternativen erläutert. Wir können Hr. Dr. Veh uneingeschränkt weiterempfehlen.
WH

von W. H. am 18.12.2022 um 18:38 Uhr

Rechtsvertretung bei fristloser, hilfsweise ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
𝐏𝐨𝐬𝐢𝐭𝐢𝐯𝐞𝐬:

- Herr Dr. Veh hatte gleich zu Beginn am Telefon ein offenes Ohr und schlug uns schnell einen Termin vor Ort zur genauen Besprechung der Situation und weiteren Vorgehensweise vor.

- Beim Besprechungstermin wirkte Herr Dr. Veh sehr kompetent, wusste schon ein Procedere und stimmte dieses mit uns ab.

- Sein einer Schriftsatz war sehr gut formuliert, und für Rückfragen stand Herr Dr. Veh auch zur Verfügung.


𝐍𝐞𝐠𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞𝐬:

- Leider ließ Dr. Veh uns auf keinem Weg (weder telefonisch, noch postalisch oder per E-Mail) wissen, dass er das Mandat nach unserem Auszug niedergelegt hatte. Diese Information hatte er nur dem gegnerischen Anwalt kundgetan, als jener Dr. Veh mit Nachforderungen und Regressen aus dem Mietverhältnis konfrontierte.

Sodann passierte 4 Wochen lang nichts, bis natürlich dann wir mit einem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwaltes konfrontiert wurden, etwaige Nachbesserungsarbeiten binnen 1 Woche durchzuführen, obgleich Feiertage dazwischen lagen. Die Tatsache, dass wir 4 Wochen lang vom ursprünglichen 1. Schreiben nichts wissen (konnten, wie sollen wir denn auch hellsehen), interessierte die Gegenseite nicht.

- Herr Dr. Veh stand - seiner Aussage gemäß aus Kapazitätsgründen - für einen weiteren Rechtsbeistand nicht mehr zur Verfügung. Der gegnerische Rechtsanwalt hatte jedoch für die Vermieterschaft sowohl den Kündigungs- als auch Regressfall übernommen.
Folglich fühlten wir uns im Stich gelassen und waren ordentlich unter Druck gesetzt, binnen sehr kurzer Zeit einen anderen Rechtsanwalt zu finden.

- Schlussendlich tätigten wir in der Not leider - umgangssprachlich gesprochen -
einen "Griff ins Klo", indem wir zu einem Rechtsanwalt gingen, welcher uns persönlich eine Kostennote schickte und nicht über die Rechtsschutzversicherung abrechnete.


𝐒𝐮𝐦𝐦𝐚 𝐬𝐮𝐦𝐦𝐚𝐫𝐮𝐦 können wir sagen, dass die negativen Argumente leider die positiven Aspekte in den Schatten stellen und höher gewichtet werden müssen. Hätten auch wir von Dr. Veh erfahren, dass er das Mandat niedergelegt hatte, so hätten wir nicht so übereilig aus der Not heraus agieren müssen und mit mehr Zeit eine räsonable Entscheidung getroffen.

Selbst unser Versicherungsvertreter und auch unser neuer Anwalt erachteten diese Vorgehensweise als nicht korrekt, sodass wir selbst 2 Sterne als eine faire Bewertung erachten, zumal wie gesagt die negativen Gesichtspunkte die positiven Aspekte übertreffen.
Zunächst bedaure ich, dass der ehemalige Mandant von mir in Teilen nicht zufrieden gestellt werden konnte.

Inhaltlich ist die geäußerte Kritik allerdings nicht gerechtfertigt, da sie ausschließlich ein von mir gar nicht angenommenes Mandat (Regress) betrifft. Das mir erteilte Mandat (Kündigung) wurde von zu keinem Zeitpunkt niedergelegt sondern erledigt. Dass sich im Regressmandat dann Probleme ergeben haben, insbesondere der anschließend beauftragte Kollege u.U. Fehler gemacht hat, ist bedauerlich. Dies liegt allerdings nicht in meinem Verantwortungsbereich.

Ich wünsche dem ehemaligen Mandanten und seiner Familie für die Zukunft alles Gute.
MT

von M. T. am 10.11.2022 um 18:42 Uhr

Nachlassangelegenheit
Erbrecht
Es war schlichtweg alles positiv! Ausgehend vom ersten Beratungsgespräch, über die Kommunikation und Betreuung zwischendurch, bis hin zum gemeinsamen Termin vor Gericht
PS

von P. S. am 02.10.2022 um 13:30 Uhr

Erbangelegenheit
Erbrecht
immer zügige, klare ,transparente und kompetente Bearbeitung der Erbangelegenheit!
jeder Zeit Hilfe angeboten und gegeben z.B. Weg zum Amtsgericht u.ä.
werde ihn definitiv weiter empfehlen
IS

von I. S. am 27.05.2022 um 10:07 Uhr

Kündigung Heimvertrag
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Dr. Veh hat sich nach einem sehr guten Gespräch sofort eingeschaltet und die Sache zu einem überaus erfolgreichen Ende gebracht. Herzlichen Dank nochmals!
AP

von A. P. am 14.05.2022 um 19:44 Uhr

Erbauseinandersetzung
Allgemeine Rechtsberatung
Die Beratung von Herrn Dr. Veh war fachlich und auch menschlich einfach hervorragend. Ohne seine kompetente Hilfe hätte die Angelegenheit sicher nicht positiv für mich geendet.
Ich werde Herrn Dr. Veh auf jeden Fall gerne weiterempfehlen.
KD

von K. D. am 10.12.2021 um 09:12 Uhr

Räumungsangelegenheit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Äußerst kompetenter Anwalt, der jederzeit absolut zielgerichtet berät und handelt und dennoch die menschliche Komponente im Bereich des rechtlichen Rahmens nicht missen lässt;
ein Rechtsberater, den wir jederzeit bestens empfehlen können
BA

von B. A. am 05.03.2021 um 11:58 Uhr

Klärung von Fragen zu Testament und damit verbundenem Kaufvertrag
Erbrecht
Kurzgutachten in verständlicher Sprache
kompetente Erklärungen
kurzfristige Reaktionen auf Mailanfragen