Fachanwalt für
- Erbrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Über mich
Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Erbrecht
Meine Tätigkeit im erbrechtlichen Fachbereich beginnt weit vor Eintritt eines Erbfalles mit einer individuellen und Ihre Wünsche umsetzenden Erstellung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen. Auch Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge gehören hierher. Sie haben die Möglichkeit, klare Bestimmungen zur Frage der Verteilung des Nachlasses – etwa zu Übertragung oder Aufteilung einer Familienimmobilie -, zur Erbeinsetzung oder zu Vermächtnissen zu treffen, um später Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden. Einmal getroffene Verfügungen sollten regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob sie noch dem Gewünschten entsprechen. Auch bei Änderungsbedarf berate ich Sie gern.
Nach dem Eintritt des Erbfalles vertrete ich Mandaten außergerichtlich und gerichtlich im vollen Spektrum erbrechtlicher Auseinandersetzungen etwa bei Streitigkeiten betreffend Erbeinsetzung, Testamentsauslegung, Erbscheinserteilung, Vermächtniserfüllung, Enterbung und Pflichtteil, Testamentsvollstreckung, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Mietrecht
Gerne setze ich mich für die Wahrung der Rechte aller an einem Mietvertrag beteiligten Parteien ein, unabhängig davon, ob es sich um Vermieter oder Mieter handelt. Wesentlichen Raum meiner Tätigkeit nehmen Streitigkeiten über Bestand und Dauer von Miet- und Pachtverhältnissen inkl. vorhandener Kündigungs- und Räumungsmöglichkeiten ein. Ich berate ferner gern im Zusammenhang mit Haftungsstreitigkeiten wie Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche oder Mieterhöhungen. Zu meinem Leistungsangebot zählen ferner die individuelle Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen sowie die rechtliche Betreuung auf verwandten Gebieten wie etwa Kauf, Verkauf, Belastung oder Abwicklung von Immobilien.
Wohnungseigentumsrecht
Im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht vielfältiges Konfliktpotenzial. Auseinandersetzungen haben ihren Ursprung regelmäßig in der allen Wohnungseigentümern obliegenden Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung, der Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie an den häufig beschränkten räumlichen Gegebenheiten. Ich vertrete außergerichtlich sowie gerichtlich sämtliche Parteien des Wohnungseigentumsrechts, also die Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsverwalter sowie einzelne Wohnungseigentümer, etwa im Rahmen von Streitigkeiten der Beschlussfassung (Anfechtung), des Gebrauchs und der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Meine Rechtstipps halten Sie über aktuelle und geltende Gesetze kostenfrei und unverbindlich auf dem Laufenden!
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