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RM

von R. M. am 24.10.2013 um 09:36 Uhr

Grad der Behinderung Klageverfahren gegen Landesverwaltungsamt
Schwerbehindertenrecht
Herr RA Matussek hat mich bei einem Klageverfahren im Schwerbeindertenrecht vertreten.
Nach dem ersten Anruf bekam ich sehr kurzfristig einen Beratungstermin. Die Angelegenheit wurde v. ihm persönlich aufgenommen u.auf kurzen Wegen im Detail immer abgeklährt.
Auch bei telef. Kontakten ist immer Übereinstimmung erzielt wurden.
Ein großes Lob auch an seine Mitarbeiterin Frau Hennigs, die im Vorzimmer alle Fäden in Ihrer Hand hat um alles zu überwachen ( Top Mitarbeiterin ).
Ich wünsche allen die einmal nicht mehr allein weiterkommen u.entsprechende Hilfe benötigen, solch einen netten perfekten u. sehr gut fachlich engagierten Anwalt.

Vielen Dank für alles und alle guten Wünsche für Herrn Matussek und seine Mitarbeiter!
Jederzeit wieder.
UT

von U. T. am 21.10.2013 um 18:50 Uhr

Baurecht, Einfriedungen von Privatgrundstücken
Öffentliches Baurecht
Ausgesprochen freundliche und kompetente Beratung, insbesondere Baurecht und Nachbarschaftsrecht betreffend.
Bei Bedarf jederzeit gerne wieder.
FT

von F. T. am 19.10.2013 um 01:29 Uhr

Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht
Sehr engagierter und kompetenter Anwalt, der insbesondere sehr gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Baurecht aufweist.
Besonnen und vorausschauend handelnd, rät auch mal von der Durchsetzung von Ansprüchen ab, wenn wenig Erfolgsaussichten bestehen.
TK

von T. K. am 17.10.2013 um 19:52 Uhr

Schaden beim Verlegen von Laminat
Baurecht & Architektenrecht
sehr kompetente Beratung bei Baurechtangelegenheit. Vernünftige Vorschläge und überlegtes Vorgehen.Gute Erreichbarkeit der Kanzlei.
PG

von P. G. am 16.10.2013 um 19:56 Uhr

Baurecht & Architektenrecht
Baurecht & Architektenrecht
Es ist dringed von diesem Anwalt abzuraten. Bei gerichtlicher Vertretung zeichnet er sich aus durch Passivität und Inkompetenz. Die Erreichbarkeit und Einsatz ist sehr schlecht. Die einzige Kompetenz bezieht sich darauf den Streitwert durch Falschbehauptungen (Addition von Klage und Widerklage bei Gerichtszuständigkeit) möglichst hochzutreiben. Selbst wenn alle Ässe auf dem silbernen Tablett serviert werden, schafft der Anwalt es nicht das vorher groß angekündigte Ergebnis zu erzielen.
Gerne möchte ich zu der Bewertung und den ungerechtfertigten Vorwürfen Stellung nehmen:
Nachdem die Mandanten das vorausgehende nachbarrechtliche Eilverfahren bei einem anderen Anwalt verloren hatten, sollte ich die Situation im Klageverfahren für sie retten. Der Richter bestätigte jedoch, dass die Erfolgschancen mangels schriftlicher Vereinbarung nicht gut waren und von der Aussage eines Verwandten abhingen. Darauf schlossen die persönlich anwesenden Mandanten vor dem Güterichter in einem mehr als vier Stunden dauernden gerichtlichen Termin einen Vergleich mit ihren Nachbarn. Dessen Ergebnis scheint ihnen jetzt nicht mehr zu gefallen.
Der Streitwert wurde im Übrigen von dem Gericht festgesetzt.