Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Franke LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin

Susanne Franke LL.M.

Kanzlei Susanne Franke
Kanzlei Susanne Franke

Fachanwältin für

  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 2000 und über 24 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
IS
von I. S. am 29.01.2024 um 11:53 Uhr
Arbeitsvisum USA
Allgemeine Rechtsberatung

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Sie möchten in die USA auswandern und benötigen juristische Unterstützung bei der Einwanderung in die USA und bei der Firmengründung? Rechtsanwältin Franke hilft Ihnen bei der Beantragung von US-Visa und Green Cards sowie bei der Erstellung eines Businessplans. Ebenso können Sie neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht im nationalen und internationalen Erbrecht auf sie zählen.

Rechtsanwältin Susanne Franke, LL.M. (USA)

Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwältin Susanne Franke studierte Rechtswissenschaften in Deutschland, Sevilla (Spanien) und San Diego (USA) und wurde im Jahr 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. 2001 gründete sie eine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Aufgrund ihrer herausragenden praktischen Expertise in den Rechtsgebieten Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht sowie den erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltslehrgängen wurden ihr 2006 und 2007 die Fachanwaltstitel für Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht zuerkannt.

Rechtsanwältin Franke ist Autorin des Fachbuchs „Das Unternehmertestament", welches 2003 im Beck Verlag erschienen ist. Darüber hinaus hat sie verschiedene Artikel zum Handels- und Gesellschaftsrecht im Haufe Verlag veröffentlicht und 2014 in einem Kommentar zum „Erbrecht Burandt/Rojahn" im Beck Verlag das spanische sowie internationale Erbrecht kommentiert.

Durch ihr internationales Studium verfügt sie über breite sprachliche, fachliche und interkulturelle Beratungskompetenzen. Sie besitzt weitreichende Kenntnisse im deutschen, US-amerikanischen und spanischen Recht und berät Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch. Für im Ausland nötige rechtliche Interaktionen kann sie auf ein breites Netzwerk von internationalen Partnern zurückgreifen.

Erbrecht & Internationales Erbrecht


Rechtsanwältin Franke sorgt für die rechtssichere Formulierung Ihres Testaments und berät Sie zu besonderen Problemsituationen sowie zu den Themen Enterbung, Pflichtteilsvermeidung, Schutz des Nachlassvermögens vor dem Zugriff Dritter und Nachlassplanung. Bei Eintritt eines Erbfalls erhalten Sie als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer eine kompetente Betreuung sowie eine zuverlässige Vertretung bei der Stellung von Erbscheinanträgen, im Erbscheinverfahren und bei der Verteidigung gegen Erbscheinanträge. Sie steht Ihnen bei Erbauseinandersetzungen und Teilungsversteigerungen von Grundbesitz vertrauensvoll zur Seite und setzt Auskunfts- und Zahlungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch. Bei einer Überschuldung des Nachlasses klärt sie zudem über eine Erbausschlagung auf. Darüber hinaus ist sie als Nachlassverwalterin und Testamentsvollstreckerin tätig.

Bei grenzüberschreitender Nachlassplanung ist Rechtsanwältin Franke ebenso für Sie da. Besitzen Sie Vermögen oder Immobilien im Ausland oder haben eine ausländische Staatsangehörigkeit mit erbberechtigter Familie im Heimatland, sollten Sie dies bereits bei der Testamentsgestaltung berücksichtigen. Im Internationalen Erbrecht finden häufig ausländische Rechtsordnungen Anwendung, über dessen Auswirkungen Sie sie detailliert aufklärt. Hierzu erstellt sie auch rechtsvergleichende Gutachten. Bei Bedarf vertritt sie die Interessen ausländischer Erben vor deutschen Behörden und Gerichten.

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht


Sie möchten ein Unternehmen gründen? Rechtsanwältin Franke berät Sie bei der Gründung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und erstellt Gesellschaftsverträge sowie Satzungen für Sie. Ihre Interessen werden bei Gesellschafterauseinandersetzungen im Klageverfahren engagiert durchgesetzt.

US-Unternehmensgründung
Wenn Sie in die USA auswandern möchten, sollten Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen. Rechtsanwältin Franke besitzt eine eigene Erlaubnis zur Auswandererberatung nach §1 AuswSG (Auswandererschutzgesetz) und informiert Sie ausführlich zum US-Einwanderungsrecht. Sie begleitet Sie beim Antrag eines US-Visums oder einer Green Card und unterstützt Sie in Zusammenarbeit mit Partnern in Florida und Kalifornien bei der Firmengründung.

Spanisches Recht
Im englisch- und spanischsprachigen Ausland werden Sie von Rechtsanwältin Franke fachkundig betreut. Sie prüft und erstellt Ihre internationalen Handelsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen und berät Sie zum UN-Kaufrecht. Überdies verfolgt Sie Ihre Ansprüche und kümmert sich um deren Durchsetzung vor allen deutschen Gerichten. Zudem übernimmt sie die Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Deutschland.

Kontakt:

Bitte kontaktieren Sie Rechtsanwältin Franke telefonisch oder über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Die Kanzlei am Standort Oldenburg ist über die Bushaltestelle „Oldenburg (Oldb) Pulverturm" mit vielen Buslinien erreichbar. Parkplätze stehen in der näheren Umgebung zur Verfügung.

Susanne Franke LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Oldenburg (Oldenburg) und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Spanisches Recht
  • Amerikanisches Recht

Mitgliedschaften

  • DAV, Oldenburger Anwalts- und Notarverein

Bewertungen

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