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AS

von A. S. am 17.04.2015 um 17:26 Uhr

Beamtenrecht, Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel
Verwaltungsrecht
Alles in Ordnung
AK

von A. K. am 28.07.2014 um 16:41 Uhr

Widerspruchsverfahren Beamtenrecht
Beamtenrecht
Ich habe mich bei Herrn Dr. Roder zu jeder Zeit ausgezeichnet vertreten gefühlt. Dr. Roders ruhige und besonnene Art hat mich sehr beeindruckt.

Auch auf diesem Wege, herzlichen Dank für die geleisteten Dienste.

Ich hoffe nicht, aber wenn doch, dann Dr. Roder.
HB

von H. B. am 06.05.2014 um 16:31 Uhr

Auseinandersetzung wegen Universitätsprüfung
Verwaltungsrecht
-Auseinandersetzung wegen Universitätsprüfung
-sinnvolle Erstberatung
-gute Zusammenarbeit
-Ziel zu 100% erreicht
-vernünftige, faire Preisgestaltung
SS

von S. S. am 10.04.2014 um 23:23 Uhr

Schulrecht
Schulrecht
+++ Studienplatz erhalten!

- mit gesonderter Vergütungsvereinbarung wird versucht, unabhängig des Aufwandes, die Kosten auf min. 1000€ zu heben.
- Honorarabrechnung sehr hoch! Es wird alles in Rechnung gestellt, und sei es noch so maginal (0,50Cent pro Seite s/w-Kopie).
- Teilweise wurde erst auf wiederholte Nachfrage reagiert.

Fazit: Letztendlich war die Klage ein Erfolg und dafür bin ich sehr dankbar, beim nächsten mal würde ich aber einen anderen Rechtsanwalt wählen.
Ich habe den Mandanten vor Mandatserteilung auf die Erforderlichkeit des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung hingewiesen. Diese hat der Mandant dann auch zusammen mit der Vollmachtserteilung unterzeichnet.

Die Kopierkosten (€ 8,50 zzgl. MWSt.) hat der Mandant mir gegenüber zu keinem Zeitpunkt moniert. Die Höhe der Kopierkosten entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Der Eingang der Telefonate und E-Mails ist bei uns dokumentiert. Soweit es hieraus hervorgeht, habe ich stets noch am selben Tag auf Anfragen des Mandanten reagiert.

Im vorliegenden Fall bestand die Besonderheit, dass die Rechtsschutzversicherung des Mandanten eine Kostenübernahme verweigerte.
BS

von B. S. am 28.11.2013 um 14:22 Uhr

Anerkennung von ausländischen Studienleistung
Schulrecht
Ich habe Dr. Roder eher zufällig gewählt, ohne die Beurteilungen hier zu kennen. In meinem Fall ging es um die Anerkenneung ausländischer Studienleistungen. Das Erstgespräch war produktiv, offen und für mich als nicht-juristen aufschlussreich. Dr. Roder hat sich eingehend und gewissenhaft mit den Fakten und meinem Anliegen auseinandergesetzt. Klare Empfehlung von mir.
NH

von N. H. am 09.10.2013 um 09:11 Uhr

Eignungsfeststellung
Schulrecht
Vielen Dank für die überaus kompetente und sehr faire Beratung. Ich bin froh mich an diesen Anwalt gewandt zu haben.
EK

von E. K. am 25.10.2012 um 23:03 Uhr

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise, Hochschulreife
Schulrecht
Sehr gute Kommunikation, spürbare Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
KH

von K. H. am 30.06.2012 um 09:57 Uhr

Studienplatzklage
Schulrecht