- Führerscheinrecht / EU- Führerscheinrecht / Polen / Tschechien
- MPU - Vorbereitung mit Erfolgsgarantie - auch in schwierigen Fällen
- Express-MPU: Sperrfristverkürzung / verkürzte Abstinenznachweise
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht/
Führerscheinentzug / BTM-Recht
- Ordnungswidrigkeitsrecht / Bußgeldverfahren
- Schadensersatz- Schmerzensgeldrecht bei Unfallschäden
- Verkehrswirtschaftsrecht
- Wir bieten Ihnen:
- Bundesweite Vertretung ohne Zusatzkosten
- garantiert schnellstmögliche Wiedererlangung Ihres beruflich benötigten Führerscheins mit MPU
- MPU - Vorbereitung mit offiziell anerkannten Verkehrspsychologen
- Verkehrsunfall: höchste Schadenzahlungen durch eigene Unfallgutachter
- Anwaltswechsel ohne Zusatzkosten
- 100 % Beratungsservice - auch mit Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
|
Zu meiner Person
- Geboren am 23. Januar 1964 in Kiel
- Abitur in Rendsburg-Eckernförde
- Studium der Rechtswissenschaften und
- Referendariat in Berlin und Speyer
- Seit 1997 als Rechtsanwalt tätig
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, im Berliner Anwaltsverein und in der ARBEITSGEMEINSCHAFT VERKEHRSRECHT im Deutschen Anwaltsverein
- Miglied im akademischen Segelclub Berlin ASC
Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Beratung können jederzeit zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden frei vereinbart werden! Sie betragen in der Regel nur 100,- € bis 200,- € - je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Problems. Wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung BEVOR es zum Problem kommt:
- Eine Rechtsschutzversicherung trägt regelmäßig auch alle Kosten für Anwälte, Gerichte sowie Gutachter - diese darf Ihnen dabei laut Rechtsprechung auch nicht die Auswahl Ihres persönlich bevorzugten Anwaltes vorschreiben!
Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt für das Vorverfahren zwischen 150,- € und 330,- € Euro zu - auch hier je nach Bedeutung und Schwierigkeit Ihres Problems.
Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch diese Kosten für Sie kein Problem dar. Wir informieren Sie auf jeden Fall im voraus genau zu allen anfallenden Kosten.
Sie haben ein Führerscheinproblem und müssen sich auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten? Wir betreuen und begleiten Sie persönlich im Fall des Führerscheinentzugs oder des P-Scheinentzugs gegenüber der Behörde bis hin zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Wir garantieren Ihnen dabei die schnellstmögliche Wiedererlangung des Führerscheins durch unsere enge Kooperation mit einem behördlich anerkannten und akkreditierten Institut für Verkehrspsychologie, wo eremetierte Gutachter für Fahreignungsbegutachtungen (MPU) und zugleich Fachpsychologen für die Verkehrspsychologie Sie nach anerkannten Methoden der Verkehrspsychologie und Verkehrstherapie auf alle Bereiche rund um die erfolgreiche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten. Auf Wunsch auch in russischer Sprache.
Wir ersparen Ihnen dabei unnötige „Informationsabende" bei den bekannten MPU-Prüfinstituten und beschreiten mit Ihnen den direkten Weg zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins! Besonders erfahren und erfolgreich ist unsere Kanzlei auch im Bereich des sogenannten EU-Führerscheins, der in Polen oder Tschechien erworben wurde. Gute Erfolge konnten wir in letzter Zeit auch gegenüber der Führerscheinbehörde im Bereich des Führerscheinentzugs wegen Delikten des BTM-Genuß und Drogenfahrt im Straßenverkehr sowie wegen Vorwürfen des LABO Berlin wegen Manipulationen beim Führerscheinerwerb erzielen. In letzter Zeit kommt es leider immer häufiger vor, dass das Führerscheinbüro versucht, im direkten Kontakt mit dem Betroffenen diesen zu einer vorzeitigen Rückgabe des Führerscheins (zu Unrecht) zu überreden - ohne das der Betroffene sich zuvor Rechtsrat sucht. Wir raten unbedingt davon ab, hierauf einzugehen!
Durch unsere Fachanwaltskanzlei werden auch grundsätzlich keine Interessen von Versicherungen oder staatsnahen Institutionen vertreten, sondern es werden ausschließlich die Interessen und Ansprüche von geschädigten Personen des privaten Alltagsrechtsverkehrs oder die Verteidigung von deliktisch Beschuldigten durchgesetzt!
Verschenken Sie kein Geld! Daher: Vorsicht bei 'Schaden-Hotlines' und schnellen Regulierungsversprechen des Unfallverursachers und dessen PKW-Haftpflichtversicherung!
Immer öfter beschweren sich in jüngster Zeit Geschädigte / Unfallopfer über zögerliche Schadenregulierungen von Versicherungen. Wohl kaum eine Versicherungsbranche hat derart viele Einsparmöglichkeiten wie die Autohaftpflichtversicherer.
Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer am Telefon per „Schaden-Hotline" schnelle und unkomplizierte Hilfe an.
Alles klingt anfangs so schön einfach. Schon in den nächsten Tagen soll der Geschädigte einen Scheck oder eine Überweisung zum Schadensersatz bekommen! Der Unfall-PKW wird sogar von der gegnerischen Versicherung abgeholt, von deren eigenen Kfz-Sachverständigen wird der Schaden geschätzt und es wird oft sogar ein Unfall-Ersatzwagen (Mietwagen) gestellt. Der neueste Trick einiger Versicherungen:
„Schutzbriefe" werden neuerdings sehr preiswert oder sogar kostenlos im Zusammenhang mit dem Abschluss einer neuen Kfz.-Haftpflichtversicherung angeboten.
Dies dient u.a. folgenden Zweck: Die Versicherungen wollen als erster Ansprechpartner von dem Unfall erfahren, um den Schaden auf die billigste Weise, also möglichst ohne Gutachter und Rechtsanwälte, regulieren zu können.
Auf diese Weise können die Versicherungen nun schon mit der Beauftragung des Abschleppunternehmens /Mietwagenunternehmens ihren Einfluss geltend machen.
Doch wer sich darauf einlässt, zahlt dann leider oft drauf. Ab ca. 1.000 EUR Schaden ist man nämlich berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher tragen! Wir versprechen Ihnen höchste Schadenersatzzahlungen durch Nutzung unserer eigenen anerkannten Unfallgutachter!
Ganz im ernst:
Welcher Mensch, der noch einigermaßen bei Verstand ist, würde in anderen Lebensbereichen den eigenen Schaden vom Verursacher schätzen lassen und dies kritiklos hinnehmen?? Nicht anders ist es aber hier.
Aus langjähriger Kanzlei-Erfahrung kann daher gesagt werden:
Die Schadensregulierungen, welche von Anfang an durch einen Anwalt geprüft und in vollem Umfang bis ins Detail beim Unfallgegner angemeldet werden, verlaufen am schnellsten und erfolgreichsten!
Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei eigenem geringsten Kostenrisiko in jedem Fall, denn die Schadenspositionen, die der Anwalt „noch herausholt" übersteigen oft bei weitem dessen Honorar und dieses wird vom Gegner in vorgenannten Fällen ohnehin ersetzt.
- Bei Personenschäden bestehen oft Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen
- Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen
- Angestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden
- Fahrgeld für Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angehörigen sind zu ersetzen
- Vorsicht bei körperlichen Verletzungen /Schmerzensgeld und 'Abfindungsangeboten' der Versicherung: es droht Verjährung für Zukunftsschäden!
- Mit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich schuldhaftem Unfall (der oft vom Gegner einfach behauptet wird), da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann
- Eine Schadenhochstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung lässt sich auf diesem Wege oft noch vermeiden
Rechtsanwalt Skana war viele Jahre als Justitiar für ein Entwicklungsdienstleistungs- und Industrieunternehmen der Automobilbranche am Standort Berlin tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von verkehrsrechtlichen Mandaten jeglicher Art vom ungerechtfertigten Bußgeldbescheid und Knöllchen, dem mangelhaften Fahrzeug-Leasingvertrag über den ungerechtfertigten Vorwurf des Rotlichtverstoßes, den Führerscheinentzug oder die Fahrtenbuchauflage bis hin zu versicherungsrechtlichen Problemen im Schadenfall, insbesondere der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Nach einem Verkehrsunfall ist in jüngster Zeit auch die schnelle Hilfe bei verweigerten Versicherungszahlungen ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt.
Hier einige Hinweise für Sie aus der aktuellen Rechtsprechung:
Gute Chancen im Bußgeldverfahren:
- Mit dem Anhörungsbogen gleich zum Anwalt!
Die Zustellung des Bußgeldbescheides ist nur wirksam, wenn sie an den Verteidiger erfolgt, dessen entsprechende Vollmacht sich in der Akte befindet (AG Mayen 10.3.05, 2040 Js 10563/04.3 OWi und vgl. auch OLG Celle 25.5.05, 222 Ss 69/05 OWi):
Im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es in letzter Zeit immer wieder zu fehlerhaften Zustellungen der Bußgeldbescheide durch die Bußgeldbehörde. Ursache ist oft eine Fehlinterpretation der Anwaltsvollmacht durch die Bußgeldbehörde, so dass die Behörde dann den Bußgeldbescheid des Mandanten – fehlerhaft – an den beauftragten Rechtsanwalt /dessen Büro zustellt.
Ist der Anwalt von Anfang an, also bereits mit der behördlichen „Anhörung im Bußgeldverfahren" (sogenannter Anhörungsbogen) befasst gewesen, so wird in solchen Bußgeldsachen das Verfahren auf Antrag des Anwalts hin häufig eingestellt, weil Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
Diese neue Möglichkeit der Verfahrenseinstellung besteht aber nur dann, wenn sich der Mandant gleich nach Zusendung des behördlichen „Anhörungsbogens" an den Anwalt wendet.
Dies gilt für alle Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr (auch bei Parkverstößen!) und hat natürlich dann besondere Bedeutung für den Mandanten, wenn auf diesem Wege eine hohe Geldbuße und sogar auch ein Fahrverbot vermieden werden kann!
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Anwaltskosten und auch die behördlichen Verfahrenskosten.
Verkehrsüberwachungs-Kameras / Frontfoto /Ampel-Kamera
- Autofahrer sollten wissen:
„Viele Blitzer-Fotos gehören auf den Müll!"
Nicht jede von den Behörden verfolgte Ordnungswidrigkeit erweist sich vor Gericht auch als rechtmäßig. Insoweit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oftmals sinnvoll, wenn beispielsweise der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist.
Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die vorgenommene Messung gar nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messgerät Schwächen aufweist oder sonstige Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Messgenauigkeit der Polizei! Im Dunkeln bleibt, gegen wie viele Autofahrer aufgrund ähnlicher Pannen Punkte oder sogar Fahrverbote verhängt werden.
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für den Anwalt und meist auch die Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Bußgeld verhängt werden. Schon daher macht es auch Sinn, die Sache durch den Anwalt wenigstens kurz überprüfen zu lassen.
Eine optimale Beratung und Durchsetzung berechtigter Mandanteninteressen ist bei Rechtsanwalt Skana in jedem Fall garantiert durch die regelmäßige Teilnahme an Fach- und Fortbildungsseminaren
(Fachanwaltsseminar für Verkehrsrecht; Die Verteidigung im Verkehrsstrafmandat; Fehlerquellen polizeilicher Geschwindigkeitsmessverfahren; etc.).
Zugelassen am Kammergericht Berlin
Das Büro 'City' befindet sich am Kurfürstendamm 173, 10 707 Berlin (Nähe U-Bahnhof Adenauer-Platz).
europäisch gültiges 'UNFALLBERICHT'- Formular (PDF) zum Mitführen im Fahrzeug
'UNFALL-TIPPS' (PDF)