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Bewertungen

GW

von G. W. am 30.01.2023 um 13:09 Uhr

Erstattung Flugebühr Lufthansa (Covid)
Reiserecht
Sehr unkomplizierte und gute Beratung+Prozessvertretung. Lufthansa hat direkt den vollen geforderten Betrag sowie die Anwaltskosten bezahlt. Sehr empfehlenswert.
MR

von M. R. am 24.01.2023 um 16:58 Uhr

Klage bezüglich Flugverspätung
Reiserecht
problemlose, schnelle, nette Kommunikation, gute Beratung, prima Ablauf, besser kann eine rechtliche Unterstützung nicht sein
RN

von R. N. am 22.01.2023 um 14:55 Uhr

Chaos am Düsseldorfer Flughafen...
Reiserecht
Herr von Below ist ein moderner und kompetenter Rechtsanwalt, dabei trotzdem menschlich und bodenständig geblieben.
Jeglicher Schriftverkehr, wurde umgehend mit mir besprochen bzw als Kopie an mich weitergeleitet!
Die gesamte Anwaltskanzlei war stets freundlich, Anrufe wurden sofort entgegengenommen, oder sich um einen Rückruf gekümmert!

Durch die gute Juristische Arbeit von Herrn von Below, haben wir unsere Reisekosten erstattet bekommen!

Vielen Dank, R.N
AP

von A. P. am 14.12.2022 um 00:05 Uhr

Sehr gute, kurze Beratung
Reiserecht
Tipps dazu gegeben, wie man sein Geld von Eurowings zurück erhält, bevor der Anwalt eingeschaltet wird.
IS

von I. S. am 01.12.2022 um 07:49 Uhr

Entschädigungszahlung nach Flugverspätung
Reiserecht
Beim Versuch mir rechtlichen Beistand beim Anwaltsbüro in meinem Wohnort zu holen, wurde ich, angeblich wegen Bagatellsache, die mehr Kosten als Nutzen verursachen würde, abgewiesen und auf die Verbraucherzentrale verwiesen.

Herr von Below hat sich der Sache ohne jeglicher Bedenken angenommen und zum erfolgreichen Ende gebracht. Sehr gute Zusammenarbeit, schnell, unkompliziert, sehr kompetent und professionell, darüber hinaus ein sehr netter und freundlicher Email Kontakt.

Herrn von Below kann ich uneingeschränkt weiter empfehlen.
BH

von B. H. am 28.11.2022 um 09:19 Uhr

100 %ige Weiterempfehlung
Reiserecht
Kompetent, professionell, schnell, erfrischende Kommunikation, Fazit : erfolgreicher Abschluss!!! Gewonnen!!!! Bei Amazon heißt es: Gerne wieder, ich kann Herrn Von Below zu 100 % weiter empfehlen!
SF

von S. F. am 17.11.2022 um 12:29 Uhr

Kompetente Beratung mit Erfolg
Reiserecht
Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz
JR

von J. R. am 16.11.2022 um 13:47 Uhr

Geld von der Fluggesellschaft zurückfordern
Reiserecht
Herr Von Below sorgte dafür, dass ich nach einer langen Kommunikation mit der betreffenden Fluggesellschaft mein Reisegeld zurückerhielt.
Seine Kommunikation war prompt, nicht um den heißen Brei herumgeredet und sehr klar. Ohne ihn und den entsprechenden Rechtsbeistand wäre ich nicht erfolgreich gewesen.
AJ

von A. J. am 19.07.2022 um 21:55 Uhr

Sehr zufrieden
Reiserecht
Meine Erfahrungen mit der Kanzlei Below und speziell mit Sven sind durchweg positiv.

Ich hatte eine Beschwerde bei einem Reiseveranstalter und Herr Below nahm sich die Zeit, meine Beschwerde gründlich zu untersuchen.

Ich wurde in allen Prozessschritten strukturiert informiert und für alles wurde meine Zustimmung eingeholt.

Der Prozess verlief reibungslos und ich bin mit dem Ergebnis und der Bearbeitung des Falles zufrieden.

Ich kann diese Firma jedem empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen Herr Janssen aus den Niederlanden
GB

von G. B. am 29.06.2022 um 13:42 Uhr

Besser geht`s nicht
Reiserecht
Herr von Below ist zunächst ein überaus freundlicher Mensch, dabei im (rein telefonischen und E-Mail) Kontakt unkompliziert. Er hört zu, bringt mit seinem hohen Fachwissen die Dinge sofort auf den Punkt und zeigt - aus seinem breiten Erfahrungsschatz - auch deutlich die "Schwachstellen" des Mandantenbegehrens auf. Dadurch kann man sehr gut selbst einschätzen, ob es sich wirklich lohnt! Auch das Procedere war sehr unbürokratisch; ihm reichten meine telefonischen Ausführungen und die Übersendung meiner eigenen Korrespondenzunterlagen, um einen "kernigen" Schriftsatz zu verfassen, der tatsächlich - so wie es prognostiziert hatte - erfolgreich war. Man wundert sich, dass die Reiseveranstalter selbst bei berechtigten Reklamationen wohl mittlerweile immer erst auf anwaltliche Schreiben tätig werden und dann auch die Kosten (die Herr von Below geschickterweise direkt mit geltend gemacht hat) übernehmen müssen.
Vor kurzem hat Herr von Below in der Rheinischen Post Düsseldorf eine beeindruckende umfangreiche Rechtsberatung zum derzeitigen "Flughafenchaos" abgegeben - nicht umsonst wird die RP gerade IHN ausgewählt haben.