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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RV

von R. V. am 21.06.2022 um 10:51 Uhr

Erfolgreicher Prozess gegen TAP (Airline), Ticket-Rückerstattung erhalten +freundliche Kommunikation
Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Sven von Below hat für uns erfolgreich den Prozess gegen TAP (Airline) geführt und die Flug-Ticket-Rückerstattung an uns zeitnah zur Auszahlung bracht. Im Weiteren möchten meine Ehefrau und ich die freundliche Kommunikation mit Herrn von Below und seinem Kanzlei-Team hervorheben.


Herzliche Grüße + Dank!

Wiebke und Ralf
JK

von J. K. am 15.06.2022 um 08:19 Uhr

Entschädigung für Flugverspätung
Reiserecht
Sehr freundliche, kompetente und zeitnahe Betreuung. Besonders gut war für mich die ruhige und unaufgeregte Beratung und Bearbeitung. Jede telefonische Nachfrage wurde direkt bzw. durch kurzfristigen Rückruf beantwortet. Danke!
SM

von S. M. am 09.06.2022 um 20:15 Uhr

Ein voller Erfolg
Reiserecht
Von der Kommunikation bis zur Durchführung war ich sehr zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an Sven von Below wenden. Ich habe mein komplettes Geld zurückbekommen.
CP

von C. P. am 25.05.2022 um 16:27 Uhr

Flugverspätung
Reiserecht
Freundlich, kompetent und sehr gute Betreuung.
ER

von E. R. am 09.03.2022 um 14:21 Uhr

ROCKEL
Allgemeine Rechtsberatung
SEHR FREUNDLICH / HILFSBEREIT UND IMMER WIEDER GERNE WENN WIR SIE BRAUCHEN
RQ

von R. Q. am 07.02.2022 um 16:55 Uhr

Vollkommen unkomplizierte und erfolgreiche Abwicklung unseres Verfahrens
Reiserecht
Wir haben uns mit einem Streitfall mit der Eurowings an Herrn von Below gewandt. Er hat sich der Sache nach Erhalt aller Informationen / Unterlagen sofort angenommen. Wir wurden regelmäßig unaufgefordert über Neuigkeiten informiert und hatten keinen weiteren Aufwand mit dem Fall. Herr von Below hat sich um alles gekümmert und konnte das Verfahren besonders erfolgreich abwickeln. Sollten wir zukünftig erneut rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, werden wir gerne immer wieder auf Herrn von Below zugehen.
KD

von K. D. am 07.10.2021 um 08:56 Uhr

Kompetent und freundlich!
Reiserecht
Als zwei Tage vor Antritt einer Urlaubsreise die Stornierung durch den Veranstalter kam, habe ich die Kanzlei, in der Herr von Below arbeitet im Internet gefunden und dort angerufen. Da Herr von Below nicht im Haus war, bat man mich es in zwei Stunden nochmals zu versuchen. Dies brauchte ich aber nicht, denn ich wurde bereits nach einer Stunde von ihm persönlich zurück gerufen. Er hörte sich mein Anliegen an und nannte mir Maßnahmen, die ich direkt einleiten sollte. Falls diese nicht fruchten würden, solle ich mich nochmals melden, er würde dann aktiv tätig werden. Da die Frist noch nicht verstrichen ist, ist noch nicht klar, ob Herr von Below tatsächlich tätig werden muss.
Schön fand ich, dass er von sich aus auf mich zugekommen ist, wie hilfsbereit und freundlich er auf meine Fragen eingegangen ist und ich mich dadurch ab der ersten Minute gut aufgehoben gefühlt habe.
IM

von I. M. am 08.09.2021 um 21:00 Uhr

Professionelle Hilfe bei der Kostenerstattung Reiseabbruch
Reiserecht
RA von Below hat uns nach einem Reiseabbruch gegenüber der Fa. BigXtra sehr professionell und erfolgreich vertreten. Letztendlich haben wir eine vertretbare Entschädigung erhalten und sind mit den Leistungen von RA von Below und seinem Team sehr zufrieden - nochmals an dieser Stelle : Herzlichen Dank - wir empfehlen Sie gerne weiter.
OB

von O. B. am 22.08.2021 um 21:45 Uhr

Erfolgreiche Erstattung der Flugtickets durchgesetzt
Reiserecht
Wir wollten als Familie im Juni 2020 in die USA reisen.
Coronapandemie bedingt fielen die Flüge der Lufthansa aus.
Die Lufthansa AG weigerte sich uns trotz mehrmaliger Aufforderung die Flugticketpreise zu erstatten. Daher beauftragten wir Herrn von Below als anwaltliche Vertretung mit der Erstattung der Flugticketpreise.
Die Kommunikation mit dem Anwaltsbüro verlief problemlos über Telefon und E-Mail.
Herr von Below erreichte beim Amtsgericht ein Versäumnisurteil sowie einen Vollstreckungsbescheid gegen die Lufthansa AG, und so bekamen wir unser Geld für die ausgefallenen USA-Flüge zurück.
Ohne die sehr gute und empfehlenswerte Arbeit von Herrn von Below hätten wir unsere berechtigte Forderung vermutlich niemals durchsetzen können.
An dieser Stelle nochmal einen herzlichen Dank an Herrn von Below und sein Team aus dem Anwaltsbüro.
SM

von S. M. am 26.07.2021 um 23:37 Uhr

Am Check In abgelehnt aufgrund unzureichender Gültigkeitsdauer des Reisepasses
Reiserecht
Herr von Below hat uns von Beginn (August 2018) bis zur endgültigen Entscheidung (August 2021 ) top beraten, unterstützt und zur Seite gestanden. Besonders lobenswert war es, dass man immer sehr zeitnah zurück gerufen worde, oder eine Antwort per Mail erhielt. Vor Gericht trat Herr von Below sehr freundlich, souverän, rechtssicher, aber auch bestimmend auf. Er traf zu keinem Zeitpunkt eine alleinige Entscheidung, sondern besprach jedes einzelne Detail mit uns.
Letztendlich erhielten wir unseren gesamten bereits vor Abreise bezahlten Reisepreis, zzgl 50% des Preises als entgangene Urlaubsfreude Plus Zinsen zurück. Obwohl die Reise nur meinem Mann am Check in untersagt wurde, erhielten auch unsere 4 Kinder und ich zzgl einer Freundin den gesamten Preis zurück, da wir natürlich nicht ohne meinen Mann gereist waren. Es war ein langer "Kampf", aber letztendlich sind wir durch Herrn von Below zu unserem Recht gekommen.
Ich kann Herrn von Below ohne Einschränkung weiterempfehlen und würde ihn zum Thema Reiserecht jeder Zeit wieder wählen.
Vielen Dank für die besonders freundliche Rückmeldung.