Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Wagner
Rechtsanwältin

Claudia Wagner

Fachanwältin für

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Rechtsgebiet

  • Zivilrecht
KJ
von K. J. am 22.01.2024 um 21:15 Uhr
Professionelle Beratung
Arbeitsrecht

Alle Bewertungen anzeigen (5)

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern bei rechtlichen Fragen in den nachfolgenden arbeits- und sozialrechtlichen Bereichen zur Verfügung:

Arbeitsrecht

- Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge

- Kündigungen, Kündigungsschutzklagen

- Arbeitszeugnis

- Befristungen

- Versetzungen

- Abmahnungen

- Urlaubsansprüche

- Umsetzung von Arbeitnehmern

- betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen

- Betriebsübergang

- Statusfeststellungsverfahren

- Arbeitnehmerüberlassung

- Kurzarbeit

- Insolvenzgeld

- Arbeitslosengeld


Sozialrecht

- Rentenrecht, z. B. Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Rehabilitationsverfahren

- Krankenversicherungsrecht, z. B. Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Kuren, Behandlungsmethoden, Beitragsrecht, Familienversicherung

- Pflegeversicherungsrecht, z. B. Feststellung Pflegegrad

- Behindertenrecht, z. B. Feststellung Grad der Behinderung, Rehabilitation und Teilhaberechte

- Persönliches Budget, z. B. Hilfebedarfsfeststellung, Budgetkonferenz

- ALG I, z. B. Höhe Arbeitslosengeld, Anspruchsdauer, Sperrzeiten

- ALG II, z. B. Kosten der Unterkunft, Sanktionen, Mehrbedarfe, endgültige Leistungsbewilligung

- Unfallversicherungsrecht, z. B. Feststellung Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall, Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE), Rente, Zuständigkeit Berufsgenossenschaft

- Opferentschädigungsrecht

- Versorgungsrecht, z. B. Ansprüche nach dem BVG

- Künstlersozialversicherung

- Kindergeld

- Kinder- und Jugendhilfe

- Asylbewerberleistungsgesetz


Ziel

Für unsere Kanzlei steht Ihre Zufriedenheit mit unserer Arbeit an oberster Stelle. Dies beginnt bereits beim Erstkontakt. Neben dem Selbstverständnis einer hohen Qualität unserer Arbeit ist uns das Vertrauen unserer Mandanten sehr wichtig. Wir wünschen uns einen offenen und freundlichen Umgang. Wir behalten Ihre wirtschaftlichen  und persönlichen Interessen im Auge, denn nicht immer wird die gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll sein. In laufenden Mandatsverhältnissen stehen wir Ihnen gern für Fragen zur Verfügung und informieren Sie unaufgefordert über alle Schritte.


Zur Person

Frau Wagner studierte zwischen 1998 und 2004 Rechtswissenschaften in Dresden sowie Marburg. Seit 2006 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst in einer Marburger Kanzlei. Weitere Berufserfahrung sammelte sie bei der Familienkasse Bautzen in der Rechtsbehelfsabteilung. Von 2008 - 2015 arbeitete sie als Rechtsanwältin in Hoyerswerda in einer größeren Sozietät. Seit 2015 ist sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen und arbeitet seit diesem Jahr bei Schreiber Rechtsanwälte.

Die Kanzlei Schreiber Rechtsanwälte hat ihren Hauptsitz in Dresden und eine Zweigstelle in Hoyerswerda. Es werden hauptsächlich Mandate aus dem Bereich des Sozial-, Medizin- und Arbeitsrechts betreut.   

Frau Wagner ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind für sie eine Selbstverständlichkeit. Sie ist im Besitz des jährlichen Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

Aufgrund eines einjährigen USA-Aufenthaltes spricht Frau Rechtsanwältin Wagner fließend Englisch.


Gebühren

Transparenz ist uns wichtig. Wir klären Sie bereits im Erstgespräch individuell über die zu erwartenden Kosten auf. Berechnungsgrundlage unserer Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben bieten wir auch individuelle Vergütungsvereinbarungen und Beratungspauschalen an. Wir klären für Sie die Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollte ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen, übernehmen wir für Sie die Antragsbearbeitung.

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung liegen, je nach Schwierigkeitsgrad der Rechtssache, zwischen 180,00 und 210,00 Euro (einschließlich USt.). Diese Kosten werden bei unserem Tätigwerden in der gleichen Angelegenheit angerechnet. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins beträgt der Selbstkostenanteil 15,00 Euro.

RVG-Abrechnung

Die RVG-Abrechnung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Anwaltsvergütung und richtet sich größtenteils nach dem Gegenstandswert. Wird beispielsweise eine Forderung in Höhe von 3.000,00 Euro geltend gemacht, so stellt dieser Betrag den Gegenstandswert dar. Die bei einem erstinstanzlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten betragen in diesem Fall 621,78 Euro (einschließlich USt.). Diese Kosten hat die unterlegene Partei zu tragen.

In Prozessen vor dem Arbeitsgericht trägt erstinstanzlich jede Partei unabhängig vom Prozessausgang ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Der Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklagen beträgt grundsätzlich das dreifache Monatsgehalt (brutto).

Im Sozialrecht wird in der Regel nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Das RVG sieht insofern Rahmengebühren vor, z. B. im Erwerbsminderungsrecht. Ein durchschnittliches Widerspruchsverfahren wird danach mit 451,01 Euro (einschließlich USt.), ein durchschnittliches Klageverfahren mit 837,76 Euro (einschließlich USt.) abgerechnet.  

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarungen werden individuell abgeschlossen. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Umfang und der Dauer der rechtlichen Tätigkeit, wobei auch monatliche Beratungspauschalen vereinbart werden können.


Haben Sie Interesse an einer Beratung bei Frau Rechtsanwältin Claudia Wagner und möchten einen Termin vereinbaren? Gern können Sie dies telefonisch tun, oder Sie nutzen hierzu das Kontaktformular.

Claudia Wagner ist gelistet in Rechtsanwälte Dresden und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Bautzener Anwaltsverein e.V.

Bewertungen

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5 Bewertungen
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