Fahrverbot: Bei diesen Verkehrsdelikten müssen Sie Ihren Führerschein abgeben
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Inhaltsverzeichnis
- Fahrverbot: So ist die Gesetzeslage in Deutschland
- Bußgeldkatalog: Fahrverbot bei Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung
- Fahrverbot für fehlenden Sicherheitsabstand und weitere Verkehrsstraftaten
- Fahrverbot bei Alkohol oder Drogen am Steuer
- Was gilt für Wiederholungstäter oder bei Fahrverbot in der Probezeit?
- Wie lange dauert ein Fahrverbot an?
- Fahrverbot umgehen: Das können Sie tun
- Fahrverbot: Wie und wo Sie den Führerschein abgeben
- Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafen drohen?
- FAQs zum Fahrverbot
Autofahrer fürchten diese Strafe, die nicht nur bei Verkehrsdelikten verhängt werden kann: das Fahrverbot. Welche Verstöße mit einem Fahrverbot bestraft werden und wie Sie es möglicherweise noch abwenden können, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Fahrverbot: So ist die Gesetzeslage in Deutschland
Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Es kann durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde angeordnet werden. Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt, dürfen Sie Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art nicht auf öffentlichen Straßen führen und müssen Ihren Führerschein für bis zu sechs Monate bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Anschließend erhalten Sie ihn aber ohne weitere Auflagen wieder.
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis
Ohne Zweifel ist ein Fahrverbot unangenehm, es hat aber keine dauerhaften Folgen. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert dagegen der komplette Führerschein seine Gültigkeit. Sie können dann erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen. Dazu stellen Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung. Informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und ob Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Es kann sein, dass die Behörde ein Gutachten in Form einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens verlangt. In der Regel müssen Sie keine neue Führerscheinprüfung machen, es sei denn, die Behörde hat Zweifel, ob Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch besitzen.
Bußgeldkatalog: Fahrverbot bei Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung
Mit dem Bußgeldrechner 2023 können Sie die voraussichtliche Höhe des Bußgeldes und ein etwaiges Fahrverbot ermitteln.
Fahrverbot – rote Ampel überfahren
Wenn Sie einen Rotlichtverstoß begehen und damit eine Sachbeschädigung oder Gefährdung anderer einhergeht, wird ein Fahrverbot von einem Monat gegen Sie verhängt. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit mindestens 1 Monat Fahrverbot rechnen. Wird eine besondere Schwere der Tat festgestellt, kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden und Sie können sogar eine Freiheitsstrafe erhalten.
Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit außerorts und innerorts
Wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h oder mehr überschreiten, droht Ihnen ein Fahrverbot. Innerorts ist die Grenze niedriger und beträgt 31 km/h.
Bei einer nachgewiesenen Geschwindigkeitsübertretung zwischen 41 und 60 km/h erhält man außerorts 1 Monat Fahrverbot, bei einer Überschreitung des Tempolimits um 61 bis 70 km/h sind es 2 Monate. 3 Monate Fahrverbot drohen außerhalb geschlossener Ortschaften ab 71 km/h zu viel. Innerorts reicht es aus, jeweils mit 10 km/h weniger unterwegs zu sein, um mit einem genauso langen Fahrverbot belegt zu werden.
Wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung oder mehr geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall droht Ihnen bereits mit einer Geschwindigkeit von 26 bis 30 km/h (innerorts) beziehungsweise 26 bis 40 km/h (außerorts) zu viel ein einmonatiges Fahrverbot.
Auch wenn Sie an einem illegalen Autorennen teilnehmen, müssen Sie mit der Verhängung eines Fahrverbots gegen Sie rechnen. Dieses dauert dann 3 Monate.
Fahrverbot für fehlenden Sicherheitsabstand und weitere Verkehrsstraftaten
Wenn Sie mit mehr als 100 km/h unterwegs sind, kann Ihnen bei einem Abstandsverstoß ein Fahrverbot drohen. Sollten Sie weniger Abstand eingehalten haben als 3/10 des halben Tachowertes, müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben. Sind es nicht einmal 2/10 oder 1/10 des halben Tachos, kommt jeweils ein weiterer Monat hinzu.
Zu den weiteren Verkehrsstraftaten, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe typischerweise ein gerichtliches Fahrverbot gegen Sie als Täter nach sich ziehen, gehören Kennzeichenmissbrauch, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das genaue Strafmaß legt das Gericht fest.
Fahrverbot bei Alkohol oder Drogen am Steuer
In Deutschland ist bei Alkohol am Steuer die 0,5-Promillegrenze einzuhalten. Wenn Sie bei einer Alkoholkontrolle als Fahrer eines Fahrzeugs diesen Wert überschreiten, müssen Sie neben Punkten in Flensburg und einem Bußgeld damit rechnen, mit 1 Monat Fahrverbot belegt zu werden. Wiederholungstätern drohen sogar 3 Monate Fahrverbot. Bei einer Alkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille im Blut kommt es nicht mehr zur Verhängung eines Fahrverbots, sondern zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Dieselbe Abstufung bezüglich des Fahrverbots wie bei Alkohol gilt auch bei Drogen am Steuer. Schon ab dem ersten Vergehen unter dem Einfluss berauschender Mittel droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat. Wiederholungstäter müssen auch hier mit 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Was gilt für Wiederholungstäter oder bei Fahrverbot in der Probezeit?
Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem mit einem Fahrverbot belegten Verkehrsversstoß bereits einmal ein Fahrverbot bekommen, so betrachtet man Sie als Wiederholungstäter. Als Wiederholungstäter haben Sie nicht die Möglichkeit, ein Fahrverbot um bis zu vier Monate zu verschieben. Es gilt, sobald es rechtskräftig ist.
Bei Wiederholungstätern haben Polizisten stets einen gewissen Ermessensspielraum und können höhere Strafen verhängen als im Bußgeldkatalog ursprünglich vorgesehen. Dazu kann auch ein Fahrverbot zählen (siehe Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit außerorts und innerorts). Ein solches Fahrverbot muss nicht immer mit einem erneuten gleichartigen Verstoß begründet werden, es reichen verschiedenartige Verstöße binnen kurzer Zeit.
Fahranfängern in der Probezeit droht überall dort ein Fahrverbot, wo auch erfahrene Autofahrer damit rechnen müssen. Wenn Sie als Führerscheinneuling im Laufe der Probezeit dreimal mit einem A-Verstoß, einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß, auffällig werden, verlieren Sie allerdings Ihre Fahrerlaubnis. Es kommt also zum Führerscheinentzug. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält eine Auflistung aller A-Verstöße. Bei Alkohol am Steuer gilt für Fahranfänger abweichend eine 0,0-Promille-Grenze.
Wie lange dauert ein Fahrverbot an?
Im Regelfall dauert ein Fahrverbot 1 bis 3 Monate. Wenn sich aber in einem Gerichtsverfahren zeigt, dass es sich bei dem begangenen Vergehen um eine Straftat handelt, kann als Nebenstrafe auch ein Fahrverbot von 6 Monaten verhängt werden.
In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 1 Monat?
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h zu viel
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 41 km/h zu viel
- Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h (weniger als 3/10 des halben Tachos)
- Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Unfallfolge
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
- Alkohol am Steuer (als Ersttäter)
- Drogen am Steuer (als Ersttäter)
In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 2 Monate?
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 51 km/h zu viel
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 61 km/h zu viel
- Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h (weniger als 2/10 des halben Tachos)
In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 3 Monate?
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 61 km/h zu viel
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 70 km/h zu viel
- Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h (weniger als 1/10 des halben Tachos)
- Alkohol am Steuer (als Wiederholungstäter)
- Drogen am Steuer (als Wiederholungstäter)
In welchen Fällen dauert das Fahrverbot 6 Monate?
Fahrverbot bei Strafsachen wie Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung
Fahrverbot umgehen: Das können Sie tun
Anhörungsbogen prüfen: Vor einem Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten Sie als Fahrzeughalter im Regelfall zuerst einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Wenn Sie nicht gefahren sind, können Sie dies schon im Anhörungsbogen vermerken und so das Fahrverbot abwenden. Hierbei sollten Sie den tatsächlichen Fahrer benennen. Handelt es sich dabei um einen nahen Verwandten, besitzen Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Bußgeldbescheid prüfen: Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft. Schätzungen zufolge ist ungefähr jeder Dritte nicht korrekt. Kontrollieren Sie daher die Daten und Angaben auf Ihrem Bescheid sorgfältig auf Fehler. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu. Ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt kann Sie hierbei bestens unterstützen, da er über viel Erfahrung beim Prüfen von Bußgeldbescheiden verfügt.
Einspruch gegen den Bescheid einlegen: Haben Sie von einer Behörde einen Bußgeldgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen einhalten. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne Einspruch einzulegen, dürfen Sie nach Fristablauf nicht mehr fahren.
Rechtsmittel einlegen: Wenn ein Amtsgericht gegen Sie ein Fahrverbot verhängt hat, haben Sie generell die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Verzichten Sie auf Rechtsmittel und haben Sie nicht an der Verhandlung teilgenommen, wird das Fahrverbot eine Woche nach Zustellung des Urteils rechtskräftig. Waren Sie bei der Verkündung des Urteils anwesend, liegt diese Frist bei einer Woche ab Urteilsverkündung. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend beraten, ob die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine Gerichtsentscheidung sinnvoll ist.
Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln: Im Einzelfall kann manchmal aus beruflichen oder dringenden persönlichen Gründen ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Fahrverbot: Wie und wo Sie den Führerschein abgeben
Mit Abgabe der Führerscheindokumente in amtliche Verwahrung tritt man das Fahrverbot wirksam an. Ist die Verbotsfrist abgelaufen, bekommt man seinen Führerschein automatisch zurück und darf wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Ersttäter können innerhalb einer 4-Monatsfrist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst wählen, wann sie das Fahrverbot antreten möchten. Die Verbotsfrist muss in einem Stück abgewartet werden, das bedeutet, eine Aufteilung des Fahrverbots ist nicht möglich.
Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafen drohen?
Müssen Sie ein Fahrverbot verbüßen, dürfen Sie keinerlei Kraftfahrzeuge mehr führen. Dazu zählen ausdrücklich auch Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor, E-Bikes sowie E-Scooter. Fahrrad zu fahren, ist jedoch trotz Fahrverbot im Regelfall erlaubt.
Wenn Sie sich nicht an ein Fahrverbot halten, fahren Sie, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Das stellt eine Straftat dar. Diese wird mit 3 Punkten in Flensburg, dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate, einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Häufig wird allerdings von Fahrlässigkeit ausgegangen und eine abgemilderte Strafe von maximal 6 Monaten Freiheitsstrafe kommt zur Anwendung. Darüber hinaus kann bei der Missachtung eines Fahrverbots zusätzlich sogar das Tatfahrzeug eingezogen werden.
FAQs zum Fahrverbot
Ab wie vielen Punkten wird ein Fahrverbot verhängt?
Verstöße, die zwei oder mehr Punkte verursachen, ziehen zugleich ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat nach sich. Bei einer Verkehrsstraftat, die mit 3 Punkten in Flensburg geahndet wird – wie beispielsweise Fahrerflucht –, kann gegen Sie ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Entscheidung trifft einzelfallabhängig das zuständige Gericht.
1 Monat Fahrverbot – wie lang ist das genau?
Das Fahrverbot dauert einen Kalendermonat. Treten Sie das Fahrverbot beispielsweise im Februar an, dauert es 28 (in Schaltjahren 29) Tage, im April 30 Tage und im Dezember 31 Tage. Sie können Ihr Fahrverbot auch mitten im Monat antreten, es beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben.
Was ist ein ärztliches Fahrverbot?
Ärzte können ein Fahrverbot aussprechen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Zustand des Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Als Orientierung dient Medizinern dabei die Auflistung von Erkrankungen und Beeinträchtigungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 4. Ärzte können dann auf Grundlage eines Gutachtens das Fahrverbot aussprechen, das jedoch rechtlich nicht verbindlich ist.
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Rechtstipps zu "Fahrverbot" | Seite 168
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04.12.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Fahrverbot enthielt und drei Punkte in Flensburg zur Folge gehabt hätte, legte der Betroffene Einspruch ein. Das Messergebnis, das diesem Strafzettel zugrunde lag, wurde …“ Weiterlesen
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10.11.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… und ihm ein Fahrverbot auferlegt. Die Annahme der Fahrlässigkeit wird damit begründet, dass der Betroffene zwar gehofft hat, dass die Wirkstoffe des Cannabis inzwischen aus seinem Körper herausgetreten …“ Weiterlesen
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03.11.2009 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann„Ein Fahrverbot wegen Verkehrssünden muss nicht sofort vollstreckt werden. Der Betroffene hat vier Monate Zeit, die Strafe anzutreten, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren ansonsten regelkonform …“ Weiterlesen
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02.11.2009 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte„… , etwa die Anzahl der Tagessätze oder Höhe des einzelnen Tagessatzes, kann der Einspruch insoweit beschränkt werden. Ebenso wenn Sie etwa nur gegen ein im Strafbefehl verhängtes Fahrverbot vorgehen …“ Weiterlesen
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29.10.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… zu einer Geldbuße von 60,- € zu verurteilen, da er die aufgestellten Schilder hätte beachten und seine Geschwindigkeit hierauf hätte einstellen müssen. Zudem wurde ein Fahrverbot von einem Monat verhängt …“ Weiterlesen
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01.10.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Das AG Stollberg hat am 27.04.2009 entschieden, dass von einem Fahrverbot unter Anhebung der Geldbuße abgesehen werden kann, wenn die Straßenverkehrsbehörde trotz Kenntnis von einer unübersichtlichen …“ Weiterlesen
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02.09.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Punkten auch regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot. Die Qualifizierung ist dann erfüllt, wenn die Ampel nach mehr als 1 Sekunde Rotlicht oder unter Gefährdung anderer überfahren wird. Neben …“ Weiterlesen
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26.08.2009 Rechtsanwalt Christian FuhrmannEin Autofahrer wurde mit einer Atemalkoholkonzentration von über 25 mg/l angetroffen. Im Bußgeldverfahren brachte er vor, kurz vor Fahrtantritt einen alkoholhaltigen Hustenlöser zu sich genommen zu ha … Weiterlesen
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02.07.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„Im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit des Fahrverbotes als Besinnungsmaßnahme stellt sich immer wieder die Frage, ob ein erheblicher Zeitablauf zwischen Verurteilung und Tat die Notwendigkeit …“ Weiterlesen
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19.05.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„Wer während eines Fahrverbotes mehrmals beim Fahren erwischt wird, der wird auch für jede einzelne Fahrt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Die Bestrafung fällt dann von mal zu mal härter …“ Weiterlesen
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15.05.2009 Rechtsanwalt René Thalwitzer„… Bußgeldern drohen die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister oder aber ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Insbesondere bei einem Fahrverbot sind möglicherweise weitreichende Folgen sowohl …“ Weiterlesen
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28.04.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„Auf die Verhängung eines Fahrverbotes kann unter bestimmten Umständen gegen die Erhöhung der Geldbuße verzichtet werden. Ist so etwas auch in Bezug auf die Punkte in Flensburg möglich, die für …“ Weiterlesen
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09.04.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… (Cannabis) nach § 24 a Abs. 2, 3 StVG zu einer Geldbuße von 250,- € verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Nach den Feststellungen fuhr der Betroffene um 17:50 Uhr mit seinem Pkw, obwohl …“ Weiterlesen
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07.04.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… von einem Fahrverbot verschont zu bleiben. Aus rechtlicher Sicht ist daher jedem Betroffenen anzuraten, sich GEGEN DEN VORWURF EINER GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG ZU WEHREN . Erfolgreich kann dies in der Regel nur …“ Weiterlesen
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06.04.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Nötigung. Für die Verfolgungsbehörden ist das meist ein klarer Fall. Dem Ausbremser drohen neben einer empfindlichen Geldstrafe und fünf Punkten in Flensburg auch bis zu drei Monate Fahrverbot …“ Weiterlesen
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16.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… aufzuzeigen ist die Aufgabe der Rechtsanwälte, die in Bußgeldsachen verteidigen. Zu einem zu unrecht verhängten Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot darf es nicht kommen. Die VUT …“ Weiterlesen
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13.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… sein soll. Er habe sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befunden. Nun könne er sich auf zwei Monate Fahrverbot einstellen. Muss man so etwas hinnehmen? Nein, muss man nicht. Hat der Fahrer …“ Weiterlesen
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10.03.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… Günstigere Folgen bei der Strafzumessung (z.B. weniger Tagessätze, Geldstrafe statt ggf. drohender Freiheitsstrafe, Bewährung) Bei einem Alkoholdelikt im Bußgeldbereich (§24 a StVG) kann vom Fahrverbot …“ Weiterlesen
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09.03.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… führenden Alkoholmenge im Körper gemäß § 24 a I, III StVG zu einer Geldbuße von 500,- € verurteilt. Von dem im Bußgeldbescheid neben der Regelgeldbuße von 250,- € angeordneten Fahrverbot …“ Weiterlesen
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03.03.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„Das OLG Celle (Az. 322 SsBs 187/08) hat nunmehr wiederholt entschieden, dass es eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen regelmäßig nicht bedarf, wenn nur über die Verhängung eines Fahrverbots …“ Weiterlesen
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27.02.2009 Rechtsanwalt Michael Vogt„… der Wirkung von Cannabis im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Diese Ordnungswidrigkeit wird im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 500,00, vier Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot …“ Weiterlesen
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11.02.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Vorliegend hatte das AG Münster den Betroffenen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 2.100,- € verurteilt und ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt …“ Weiterlesen
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10.02.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… ein Bußgeld in Höhe von 275 Euro und ein Fahrverbot ein. Doch die Verfassungsrichter wiesen seine Beschwerde als offensichtlich unzulässig und missbräuchlich ab. Er hatte weder den Verfassungsverstoß …“ Weiterlesen
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