3.543 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Croon
Rechtsanwalt Philipp Croon
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Philipp Croon bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Kanzlei am Tiergarten – Schätzlein & Fischer Rechtsanwälte, Schmausenbuckstr. 90, 90480 Nürnberg 7015.2244294193 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(14.07.2022) Angenehmen Person, als ersten Begegnung hab ich mich im vertrauen Händen gefühlt. Kompetent, hilfsbereit, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
Kanzlei Miguel W. Moritz, Maximilianstr. 25, 83278 Traunstein 7202.5791852434 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
aus 36 Bewertungen Ich bin sehr froh, dass Herr RA Moritz meine Angelegenheit übernommen hat. Gesprächstermine in seiner Kanzlei waren … (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Westhauser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(11.06.2023) qualifizierte Beratung, angenehme Gesprächsatmosphäre. Es wird sich Zeit genommen und zugehört und im Anschluss erhält …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Rechtsanwalt Uwe Mahnke
Anwaltskanzlei Mahnke, Wilhelm-Nieswandt-Allee 123, 45326 Essen 6649.3139561213 km
Meine Spezialisierung ist Ihr Vorteil!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Mahnke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(17.11.2015) Seriös, Erfolgreich, Hilfsbereit, Zielstrebig!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Flender gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka
Anwaltskanzlei Barbara Dalpke-Polka, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2262541942 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Dalpke-Polka gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Erb
Rechtsanwalt Dominik Erb
Kanzlei Erb, Plockstraße 2, 35390 Gießen 6799.9383017323 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Erb bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(15.05.2024) Herr Erb ist ein sehr kompetenter Anwalt, der sich voll und ganz für seine Mandanten einsetzt. Er ist immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwältin Kathrin Bley
Rechtsanwaltskanzlei Teubner und Bley, Bahnhofstr. 41, 08297 Zwönitz 7049.0170254416 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Bley ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(01.07.2021) Absolut empfehlenswert! Mir wurde schnell, empathisch und rechtssicher geholfen und ich bin darüber sehr dankbar und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg R. Menz
Rechtsanwalt Georg R. Menz
Kanzlei Menz, Storchenstr. 22, 88213 Ravensburg 7013.5814751158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Georg R. Menz
Profil-Bild Rechtsanwalt André Rosner
sehr gut
Rechtsanwalt André Rosner
Rechtsanwalt André Rosner, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin 6971.5151878499 km
Strafrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt André Rosner für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 31 Bewertungen Ein Anwalt wie man sich wünscht und sich auch vorstellt - Liest sich schnell in die Materie ein und bietet Lösungen … (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Bernhard-Heenen
Rechtsanwältin Judith Bernhard-Heenen
Kanzlei Judith Bernhard-Heenen, Briener Strasse 9-13, 47533 Kleve 6581.1218038105 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Bernhard-Heenen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Neuber
Rechtsanwalt Jörg Neuber
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Neuber gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Aus einer sehr schwierigen Lebenssituation heraus habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Jörg Neuber gewandt. Der … (14.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Hermes - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 63 Bewertungen RA Hermes hat mich gegen die Helvetia Versicherung bei einem abgelehnten Wasserschaden vor Gericht vertreten! Alles … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
sehr gut
Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi
Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht Hamburg, Landwehr 25, 22087 Hamburg 6721.9138158104 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 117 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ahmadi ist eine kompetente und sehr nette Anwältin für Strafrecht, hat uns super klasse … (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Werner
sehr gut
Kanzlei Werner, Südliche Ringstr. 175, 63225 Langen (Hessen) 6832.8369083768 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jens Werner
aus 40 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Jens Werner habe ich sehr kompetent, freundlich und empathisch erlebt. Er hat sich viel Zeit für … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Heinzel
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Heinzel
Rechtanwaltskanzlei Oliver Heinzel, Münchner Str. 2, 83043 Bad Aibling 7162.7426156849 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Heinzel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen War hilfreich fuer mein anliegen (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aljona Terkin
Rechtsanwältin Aljona Terkin
Anwaltskanzlei|Terkin, Bäumlstr. 11, 92224 Amberg 7061.4528107798 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Aljona Terkin bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Unkomplizierte kompetente Anwaltskanzlei mit freundlichem Personal. Hat mich bei einem unverschuldet Unfall zu meiner … (05.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Brauer Rechtsanwälte, Thomas-Mann-Straße 41, 53111 Bonn 6694.212353609 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M. gerne zur Verfügung
aus 213 Bewertungen Hab zwar nichts mehr ändern können, ich bin trotzdem dankbar um die Antwort. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Taubert Anwaltssozietät, Am Mariahof 29a, 54296 Trier 6719.6727846452 km
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(09.05.2023) Bester Anwalt in Trier und Umgebung. ,😊😊
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Schützendübel
Rechtsanwalt Knut Schützendübel
Rechtsanwaltskanzlei Knut Schützendübel, Oettingenstraße 25, 80538 München 7119.9179232848 km
IHR RECHT IST MEIN ZIEL
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Knut Schützendübel für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Ich habe mich in der juristischen Begleitung und Beratung von Herrn Schützendübel absolut kompetent, zeitnah und … (12.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Wunsch
Rechtsanwältin Petra Wunsch
Kanzlei Petra Wunsch, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.023973273 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Wunsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
(03.02.2023) Klare und freundliche Kommunikation
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Schadt
Rechtsanwalt Uwe Schadt
HSJ – Hauptstadtjuristen, Esmarchstraße 11, 10407 Berlin 6975.8428392534 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Schadt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(30.10.2023) Ich bedanke mich rechtherzlich beim Rechtsanwalt Herrn schadt. Er hat mir heute sehr geholfen. Vielen vielen vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Laabs LL.M.
Anwaltskanzlei Jürgen Laabs, Halterner Str. 4, 45657 Recklinghausen 6654.6026262809 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Laabs LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.