Rechtsanwalt Martin J. Warm

Rechtsanwalt Martin J. Warm
Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Paderborn
Rechtsanwalt Martin J. Warm

Ihr rechtsanwalt-PARTNER
mit langjähriger Praxiserfahrung für
Recht // Wirtschaft // Steuern
mit Schwerpunkten
Gesellschaftsrecht - Unternehmensrecht
Arbeitsrecht - Vertragsrecht - Wirtschaftsrecht

Warm-Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt
Martin J. Warm
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 142580
Telefax: 0 52 51 / 1425814
mailto: kanzlei@warm-wirtschaftsrecht.de
Internet: http://www.warm-wirtschaftsrecht.de


Warm-WirtschaftsRecht
Anwälte für Privatrecht und Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Bankrecht
Betriebsverfassungsrecht
Erbrecht
Forderungseinzug
Gemeinnützigkeitsrecht
Geschäftsführer
Gesellschaftsrecht
GmbH-Recht
Handelsrecht
Inkassorecht
EDV-Recht
Insolvenzrecht
IT-Recht
Kapitalanlegerschutz
Kommanditgesellschaft
Kündigungsschutzrecht
Recht für betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Sanierungsrecht
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Vereinsrecht / Stiftungsrecht
Vertragsrecht
Unternehmensrecht
Wirtschaftsrecht

Kerngebiete Einzugsbereich
Paderborn
Detmold
Bielefeld
Warburg
Höxter
Brakel
Lippe
Hochstift
Sauerland
Nordhessen
Ostwestfalen


Als Rechtsanwalt vor Ort sind wir als kompetenter Ansprechpartner tätig in Bürogemeinschaft und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern in allen Fragen des Wirtschaftszivilrechts.

Testen Sie uns!
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot!


Ihr rechtsanwalt-PARTNER im KURZPROFIL:

Syndikusanwalt und Prokurist bei der mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft TEAM GmbH in Paderborn (1997-2008).

Daneben Rechtsanwalt (seit 1996), Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei rechtsanwalts-TEAM Warm & Dr. Kanzlsperger in Bürogemeinschaft mit RA Dr. Sandro Kanzlsperger. Anwaltszulassung beim OLG Hamm.

Referendariat am Landgericht Bielefeld (1994-1996).

Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Bielefeld (1989-1993) mit Zusatzqualifikation 'English Law / Legal English' Recht. Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung Prof. Dr. Wolfgang Oehler M.C.L. (Illinois) (1990-1992).

Kaufmännische Lehre bei Mannesmann in Düsseldorf (1986-1988) mit Auslandstätigkeiten u.a. in USA (1988-1989), Kanada (1988) und Australien (1994).

Regelmäßige Veröffentlichungen und Dozenten-/Referententätigkeiten.

Mitglied in Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.; DAV Deutscher AnwaltVerein - Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht; DAV - Forum junge Anwaltschaft; Anwaltverein Paderborn e.V.; Wirtschaftsjunioren Paderborn + Höxter

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf der Schnittstelle Recht // Wirtschaft // Steuern.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.warm-wirtschaftsrecht.de

Rechtsanwalt Martin J. Warm ist gelistet in Rechtsanwälte Paderborn, Fachanwälte Paderborn und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Martin J. Warm Warm-WirtschaftsRecht
Rechtsanwalt Martin J. Warm

Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
Deutschland

GoogleMap
Diese Kanzlei ist barrierefrei Diese Kanzlei ist barrierefrei erreichbar.

Telefon + Fax

Telefon:
05251/142580
Fax:
05251/1425814
Notfall-Telefon:
05251/1425826  (Für Notfälle)

E-Mail + Internet

E-Mail:
kanzlei@warm-wirtschaftsrecht.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/anwalt-fachanwalt-rechtsanwalt-warm-paderborn
Web:

Bewertung

noch keine Bewertung

 

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Martin J. Warm:
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Martin J. Warm:
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Kaufrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Wirtschaftsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch