Rechtsanwalt Martin Bechert

 
Herzlich willkommen.
 
Zur Wahrung einer hohen fachlichen Qualität konzentriere ich mich bewusst auf das Arbeitsrecht. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen; seit 2002 bin ich daneben auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.


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Rechtsanwalt Martin Bechert
Rechtsanwalt
Martin Bechert
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 


  • Arbeitsrecht
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Kanzlei Bechert
 
Hunderte von Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben, habe ich beraten.  Häufig sind Arbeitnehmer der Auffassung, dass ihr Arbeitsverhältnis gefährdet wäre - etwa aufgrund einer lang anhaltenden Erkrankung, nach Rückkehr aus der Elternzeit oder wegen ihrer Mitgliedschaft im Betriebsat/Personalrat.  Auch diese Arbeitnehmer habe ich beraten.
 
Nicht immer geht es in der Beratung nur um die Regelung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung. Auch im Hinblick auf den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses berate ich. Selbstverständlich wird dabei auch über Arbeitslosengeld, eine etwaige Sperrzeit und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld gesprochen.

Im Arbeitsrecht wende ich mich ausschließlich an

- Arbeitnehmer,

- leitende Angestellte,

- Betriebsrat,

die ich berate und vertrete.
 

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsrecht-berlin.de
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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
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