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JT

von J. T. am 04.12.2019 um 13:14 Uhr

Krankenkassenangelegenheit, Klage
Sozialrecht
In bester Zusammenarbeit einen erfolgreichen Weg gefunden und beschritten! Sehr engagiert und hohe fachliche Kompetenz. Danke, jederzeit wieder!
Lieber Herr T., in Ihrer Angelegenheit musste eine Untätigkeitsklage eingereicht werden, weil die Krankenkasse Ihre Widersprüche auch nach einem Jahr noch nicht entschieden hatte. Danach haben wir gegen die Ablehnungsbescheide geklagt und die Verfahren wurden ausgesetzt, weil die für die Rechtsfrage bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet wurde. Nach der positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Krankenkasse dann selbsttätig die Bescheide entsprechend korrigiert. Es hat zwar alles seine Zeit gedauert, aber letztendlich war alles erfolgreich! Sie haben auch sehr gut mitgearbeitet und mir die erforderlichen Unterlagen und Informationen geliefert! Alles Gute für Sie und Ihre Familie!
MB

von M. B. am 03.12.2019 um 06:13 Uhr

Außerordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Es ist alles top, vom ersten Termin an. Wurde richtig super vertreten, auch nach dem Urteil. Es gab einige Probleme danach aber Frau Oels hat auch diese gelöst. Ich kann nur sagen, Danke, Danke.
Lieber Herr B., ich freue mich, dass die Abwicklung des arbeitsgerichtlichen Vergleichs nun doch noch zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wurde. Danke für das Lob!
RS

von R. S. am 26.09.2019 um 17:44 Uhr

Rückforderung Arbeitslosengeld II, Klage Sozialgericht
Sozialrecht
Sehr kompetent, sehr freundlich und professionell in all ihren Handlungen
Lieber Herr S.,
danke für die positive Rückmeldung. Ihr Fall behandelte die Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, wegen angeblicher Sozialwidrigkeit. Nachdem das Jobcenter auch im WIderspruchsverfahren weiterhin nicht von der Forderung abrückte, musste die Angelegenheit beim Sozialgericht geklärt werden. Nach insgesamt 3 Jahren haben Sie vollen Umfangs vom Sozialgericht Recht bekommen und mussten das seinerzeit erhaltene Hartz IV nicht zurückzahlen. Ihre Ines Hemme-Oels
SH

von S. H. am 19.09.2019 um 12:26 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Frau Hemme-Oels hat mich durch ihre vermittelnde, deeskalierende Art sehr gut vertreten und ich fühlte mich zu jeder Zeit sehr gut beraten und aufgehoben. Das Ergebnis dieser Aufhebung ist, daß ich Zeit und Sicherheiten erhielt, worauf es mir im Wesentlichen ankam. Ein für mich sehr gutes Ergebnis ihrer Bemühungen.
Lieber Herr H.,
ich freue mich darüber, dass Sie meine Tätigkeit so positiv bewerten. Sie haben Recht, dass man gegenüber dem Arbeitgeber nicht immer konfrontativ vorgehen muss. Denn in Ihrem Fall haben wir neben einer nicht unerheblichen Abfindung auch wegen der langen Freistellung ein gutes Ergebnis erzielt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Frage, ob die Versetzung rechtswirksam vorgenommen worden ist, hätte nicht kurzfristig geklärt werden können.
Ihnen auch ganz herzlichen Dank für die gute Mitarbeit an Ihrem Fall und alles Gute!
Ihre Ines Hemme-Oels
HW

von H. W. am 17.07.2019 um 20:07 Uhr

Sehr zu empfehlen
Arbeitsrecht
Frau RA Hemme-Oels hat mich bisher zweimal sehr erfolgreich in Arbeitsrechts Angelegenheiten vertreten. Sie hat aus meiner Sicht ein feines Gespür für die Erfolgsaussichten eines Mandats, nimmt sich viel Zeit um sich sorgfältig in den Fall einzuarbeiten und entsprechende Recherche zu betreiben.
Sehr geehrter Herr W.,
ich freue mich über die gute Bewertung meiner Tätigkeit! Im ersten Fall hatte es Ihr Arbeitgeber vehement abgelehnt, ein Zwischenzeugnis zu erstellen. Es bestanden Belastungen am Arbeitsplatz und letztendlich konnte die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses unter akzeptablen Bedingungen erreicht werden. Dies war auch im zweiten Fall möglich und das auch noch recht zügig, so dass schnell Klarheit über das Endergebnis bestand. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in der neuen Tätigkeit! Ihre Ines Hemme-Oels
KR

von K. R. am 25.06.2019 um 16:44 Uhr

Versetzung und Kündigungsschutzklage mit Abfindungsvergleich
Arbeitsrecht
Mein Arbeitgeber wollte mich unter Missachtung einer vertraglichen Klausel versetzen. Ich habe Frau Hemme-Oels meinen Fall geschildert und diese hat sich intensiv und zeitaufwendig mit der komplizierten Vorgeschichte vertraut gemacht. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit ähnlichen Fällen hat Frau Hemme-Oels mir dann laienverständlich geschildert, welche Schritte sie plant. Hierbei hat sie stets die Chancen und Risiken benannt und mir dadurch ein Sicherheitsgefühl gegeben. Letztendlich konnte ein Vergleich erzielt werden, mit dem ich sehr zufrieden bin.
Sehr geehrter Herr R., ich danke ganz herzlich für die positive Bewertung meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ihr Arbeitgeber versuchte, Sie unter Überschreitung des Direktionsrechtes auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. Hieran wurde auch der Betriebsrat nicht beteiligt. Ihr Arbeitgeber hätte eine Änderungskündigung aussprechen müssen. Erst durch ein gerichtliches Verfahren lenkte man ein. Die Besonderheit der weiteren Bearbeitung Ihres Falles war noch, dass der bestehende Sozialplan, der eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsah, auf Sie keine Anwendung fand. Deswegen waren besondere Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber erforderlich. Die nachfolgende Bearbeitung der Angelegenheit führte zu einem erfreulichen Ergebnis. Gerne stehe ich Ihnen künftig wieder zur Verfügung. Alles Gute für Sie, herzlichst Ines Hemme-Oels
WL

von W. L. am 02.04.2019 um 17:01 Uhr

Rechtsbeistand nach einem Unfal
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich war mit der Arbeit von Frau Hemme-Oels sehr zufrieden.

Sie hat in meinem Fall viel Recherche betrieben und sich in Vergleichsfälle eingearbeitet, um so ein bestmögliches Ergebnis für mich zu erzielen.

Die Kommunikation mit Frau Hemme-Oels war immer zeitnah und sehr freundlich.

Ich kann Frau Hemme-Oels nur weiterempfehlen. Sie ist eine sehr engagierte und kompetente Anwältin.
Liebe Frau L.,
ich freue mich, dass Sie Bearbeitung Ihrer Unfallangelegenheit so positiv bewerten. Ihr Großschaden ist eine komplizierte Angelegenheit, bei der viele Details zu bedenken waren.
Vielen Dank!
Ihre Ines Hemme-Oels
SS

von S. S. am 04.01.2019 um 17:11 Uhr

Arbeitsrecht Kündigung
Arbeitsrecht
Frau Hemme-Oels hat mir mit geduldiger und präziser Aufklärung bei Fragen, ihrer sachlichen und ehrlichen Art und mit großer Ausdauer über 1 Jahr immer zur Seite gestanden und schlussendlich erfolgreich meine Interessen durchgesetzt!
Toller Job,
Vielen Dank nochmal
Lieber Herr S., ich freue mich, dass wir Ihre Ansprüche erfolgreich verhandeln und letztendlich trotz der Widerstände durchsetzen konnten. Alles Gute für Sie! Ines Hemme-Oels
Dem Arbeitsgerichtsverfahren lag als Problematik ein sog. Gemeinschaftsbetrieb zugrunde und damit verbunden eine fehlende Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit. Bei der Zwangsvollstreckung war zeitraubend, dass die Akte mit dem Originaltitel beim Amtsgericht abhanden kam, dies aber nicht zeitnah mitgeteilt worden ist. Es hat aber alles geklappt und die Zahlungsforderung wurde beglichen!!
HS

von H. S. am 04.01.2019 um 12:43 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Die Beratung war sehr gut, und es wurde auch ganz schnell alles erledigt.
Bin sehr zufrieden.
Vielen Dank für das Lob!
Ines Hemme-Oels
HA

von H. A. am 03.01.2019 um 21:41 Uhr

Rentenangelegenheit
Sozialrecht
Wir waren bei Frau Hemme-Oels wegen der Rentenangelegenheit meiner Mutter. Nach zunächst 3 Jähriger Erwerbsminderungsrente wurde ein neu Antrag abgelehnt. Da unser alter Rechtsanwalt in Rente gegangen ist, haben wir uns für Frau Hemme-Oels entschieden.
Sie ist sehr kompetent, hört sich alles in Ruhe an und handelt dementsprechend.
Es war nur ein Schreiben von ihr an die Rentenversicherung notwendig und schon wurde die Rente unbegrenzt bewilligt.
Wir würden sie aufjedenfall Weiterempfehlen.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung, ich freue mich darüber, dass Ihre Mutter die Rente nun endgültig bewilligt erhielt, alles Gute!