Rechtsanwalt Lars Rieck


IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
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Herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (RA Lars Rieck)
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (RA Lars Rieck)
  • Fachanwaltskurs Urheber- und Medienrecht (RA´in Daniela Schott)
  • Fachanwaltskurs Strafrecht (RA´in Alexandra Simon-Homberger, in Bürogemeinschaft)
  • Internetrecht, AGB- & Webshop-Prüfung sowie Domainrecht
    Abmahnung, Domainpfändung, Dialer, Domain, Forenhaftung, Online-Banking, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Markenrecht, Musiktauschbörse, Signaturgesetz, Urheberrecht …
  • Markenrecht und Urheberrecht
    Abmahnung, Copyright, Filesharing, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Markenanmeldung, Markenarten, Markenrechtsverletzung, Namensrecht, Tauschbörsen, Verwertung, Wettbewerbsrecht …
  • Medienrecht, Schutz der Persönlichkeit und Ehre sowie Presse- und Verlagsrecht
    Bildrecht, Ehrschutz, einstweilige Verfügung, Gegendarstellung, Lizenzvertrag, Model Release, Recht am eigenen Bild, Richtigstellung, Schadenersatz, Titelschutzanzeige, Unterlassung, unwahre Tatsachenbehauptung, Verlagsvertrag, Widerruf
  • Urheberrecht
    Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
    Das Urheberrecht wird auf bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen, Werke genannt, angewendet, z.B. auf literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, Gebäude und Skulpturen.
  • Wettbewerbsrecht
    Unzulässige Werbung, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkungen, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung
  • Designrecht / Geschmacksmusterrecht
    Abmahnung, einstweilige Verfügung, Geschmacksmusteranmeldung, Geschmacksmusterrechtsverletzung, Lizenzverträge, Schadenersatz, Unterlassung
  • Spielerecht / Games-Recht & App-Recht
    Lizenzverträge, Werkverträge für App-Entwickler, Titelschutz
  • Strafverteidigung speziell für "Hacker" & Verletzer geistiger sowie persönlicher Schutzrechte
    Designrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Markenpiraterie, Patentrecht, Piraterie, Urheberecht, Wettbewerbsrecht


IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte

Auch in allen verwandten Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und Medienrechts stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Ausbildung und Berufserfahrung (RA Lars Rieck)

Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht (2011).
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (2008).
Tätigkeit als Rechtsanwalt seit 2004.
Referendariat in Flensburg und Speyer.
Studium in Hamburg.

Mitgliedschaften (RA Lars Rieck)

Deutsche Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschtz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV
Arbeitsgemeinschaft Hamburger Urheber- und Medienrechtler (AHUUM)
Hamburgischer Anwaltverein (HAV) und Deutscher Anwaltverein (DAV)
Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Anfragen können auch auf Englisch, Russisch, Schwedisch, Norwegisch und Dänisch gestellt werden.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ipcl-rieck.de

Rechtsanwalt Lars Rieck ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg, Fachanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Lars Rieck IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwalt Lars Rieck

Ferdinand-Beit-Straße 7 b
20099 Hamburg
Deutschland

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Telefon + Fax

Telefon:
040/41167625
Fax:
040/41167626

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@ipcl-rieck.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/ra_rieck
Web:

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Lars Rieck:
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Urheberrecht & Medienrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Lars Rieck:
  • IT-Recht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 119 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 250 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Deutsch Deutsch
Englisch Englisch
Russisch Russisch
Schwedisch Schwedisch
 

Recht international

Spezielle Kenntnisse im Recht folgender Länder:

Schweden Schweden