409 Anwälte für Abschlagszahlung | Seite 18

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sehr gut
Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner
Kanzlei Marrero-Brenner, Schulstr. 93, 47199 Duisburg 6628.4481562602 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Abschlagszahlung
aus 55 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin, gute Beratung dabei freundlich und sehr menschlich (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abschlagszahlung

Fragen und Antworten

  • Abschlagszahlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abschlagszahlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abschlagszahlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abschlagszahlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abschlagszahlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Abschlagszahlung beschreibt eine Teilzahlung, die vor der vollständigen Erbringung der Gegenleistung erfolgt. Ist noch gar keine Gegenleistung erfolgt, spricht man meist von einem Vorschuss, wobei die Grenzen in der Praxis oft fließend sind. Beide Zahlungen werden nach einer endgültigen Abrechnung verrechnet. Ein Abschlag kann im Vertrag vereinbart werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz einen Anspruch auf Abschlagszahlung im Werkvertragsrecht ausdrücklich vor.

Abschlagszahlungen im Werkvertragsrecht

In einem Werkvertrag ist der Hersteller des Werkes bzw. der mit einer Reparatur beauftragte Handwerker regelmäßig vorleistungspflichtig. Erst bei Abnahme des Werkes ist nach § 641 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Werklohn zu zahlen. Bis dahin kann aber je nach Umfang des Werkes viel Zeit vergehen. Dem Hersteller sind bis dahin regelmäßig bereits erhebliche Kosten entstanden, beispielsweise für den Einkauf der Rohstoffe, die Bezahlung von Subunternehmern oder Kosten für die Unterbringung des noch nicht fertigen Werkes.

Aus diesem Grund werden regelmäßig Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen in Werkverträgen vereinbart. Ohne individuelle Regelung kann der Unternehmer nach § 632a BGB für seine vertragsgemäße Leistung eine Abschlagszahlung verlangen, soweit der Besteller durch die Leistung bereits einen Wertzuwachs erlangt hat. Die Abschlagszahlung kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Nebenkostenvorauszahlungen für die Wohnung

Auch im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind Abschlagszahlungen üblich. Im Normalfall werden Nebenkosten wie Heizung oder Wasser nur einmal im Jahr abgerechnet. Allerdings zahlen Mieter regelmäßig zusammen mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die Nebenkosten. Für eine Eigentumswohnung zahlt der Eigentümer die entsprechenden Abschläge an die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Verwaltet werden die Gelder von der Hausverwaltung, die auch die endgültige Nebenkostenabrechnung vornimmt. Dazu kommen meist Abschläge für Strom und Gas, die der Bewohner der Wohnung oder des Hauses meist direkt an die Energieversorger zahlt und später auch mit diesen abrechnet.

Vorschuss für Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt kann für sein Tätigwerden gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Auslagen und Gebühren fordern.

(ADS)

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