1.094 Anwälte für ALG II | Seite 16

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Ruske
Rechtsanwältin Maike Ruske
Kanzlei Ruske, Aarstr. 117, 65232 Taunusstein 6791.72537622 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Maike Ruske
aus 5 Bewertungen Frau Anwältin hat mich kontaktiert und einen Kollegen empfohlen, da sie urlaubsbedingt einige Zeit abwesend sein wird. … (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Ernst
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Ernst
Rechtsanwaltskanzlei Ernst, Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam 6965.2117152558 km
Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Friederike Ernst
aus 62 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ernst hat uns mehrfach mit großem Verständnis, Geduld und vor allem Fachkompetenz unterstützt. Wir … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wigger
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Wigger
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wigger, Lübsche Straße 81, 23966 Wismar 6786.0228505524 km
Ich höre Ihnen zu und sage Ihnen was geht, aber auch was nicht geht. Das ist mein Erfolgsgeheimnis.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Wigger
aus 29 Bewertungen Schnelle telefonischer Rückruf bzgl. des Rechtsspektrums und gute Empfehlung wer hilft (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klinzmann
Rechtsanwalt Uwe Klinzmann
Kanzlei Uwe Klinzmann, Cappenberger Str. 51 b/c, 44534 Lünen 6674.2393844461 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Klinzmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(11.04.2024) klar in der Aussage und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Fischer
gut
Kanzlei Markus Fischer, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5063660557 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Fischer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Ich durfte bereits vor 12 Jahren mit Erfolg fachliche und rechtsanwaltliche Unterstützung, im Bereich des … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
Kanzlei Joachim Genge, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.000802941 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
(26.11.2020) Es muy seguro y agradable hablar con Herr Genge. El telefono no es un buen instrumento para la consulta, muy bajo y …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Kanzlei Uwe Kurzmann, Müllerstraße 156 A, 13353 Berlin 6970.9745765143 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Kurzmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
(05.06.2018) Ein Supa Anwalt versucht dir zu helfen einer kann ,, geht auf deine Wünsche ein also von Supa zufrieden....
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Heimann
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Heimann
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Heimann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 48 Bewertungen Herr Heimann hat meine Mutter sehr gut vertreten und nach ca. 1,5 Jahren das Verfahren zu einem guten Abschluss … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Biebrach
Rechtsanwältin Ines Biebrach, Friedrichstr. 26, 01067 Dresden 7078.702698009 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ines Biebrach gerne zur Verfügung
(31.01.2023) Sehr fachkundige, übersichtliche Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwältin Brit Erdmann
Rechtsanwältin Brit Erdmann
Kanzlei Brit Erdmann, Brauhausgasse 2, 06667 Weißenfels 6966.1002178156 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Brit Erdmann ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 6 Bewertungen Kurze Terminvergabe (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch, Birkenstr. 2a, 14641 Wustermark 6946.3555050762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Achim Reusch bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Der Erstkontakt mit Herrn Reusch war sehr nett uns sympatisch, er hat sich 2h Zeit für meine mietrechtlichen Probleme … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Schelle
SRA Schelle Rechtsanwältin, Berg 1a, 86971 Peiting 7095.363333399 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Schelle
(15.05.2024) Auf meine Anfrage wurde freundlich und einnehmend geantwortet unter Zusendung aller erforderlichen Formulare. Es kam …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Hommel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Hommel
Rechtsanwalt Harald Hommel, Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen 6743.9911595038 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Hommel gerne zur Verfügung
aus 119 Bewertungen 5 Sterne reichen nicht aus. Herr Hommel ist ein ausgezeichneter Anwalt für Arbeitsrecht. Seine professionelle Beratung … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwaltskanzlei Stroth, Liebenauer Str. 180, 06110 Halle (Saale) 6950.5123605209 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Stroth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Stroth bereits mehrfach beauftragt - auch für Arbeits-, und Verkehrsrecht - und sie hat uns auch vor … (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
Kanzlei Ortmüller, Museumstr. 31, 22765 Hamburg 6716.6608623511 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Ortmüller
(03.04.2022) Herr Ortmüller hat keine Absage gesendet. Zudem verlangt er, im Voraus, keine Bearbeitungsgebühr. Negatives kann ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Kanzlei Hawerkamp & Liermann, Bundesstr. 171, 59909 Bestwig 6741.5710405409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Ich hatte einen wirklich schlimmen nervenaufreibenden Rosenkrieg mit meinem Mann, der mir die Kinder wegnehmen wollte. … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Hiller
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid Hiller
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6723413037 km
Den Wind kann man nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Fachanwältin Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Astrid Hiller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Ein offenes Ohr und viel Erfahrung führen zu erreichbaren Zielsetzungen. Die Erreichbarkeit könnte etwas optimiert … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Kuball
Kanzlei René Kuball, Am Markt 17, 01623 Lommatzsch 7046.0181449319 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt René Kuball
(03.05.2021) Als gemeinnütziger Verein haben wir Herrn RA Kuball mit der gerichtlichen Durchsetzung zweier finanzieller Forderungen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Sievers
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Sievers
Rechtsanwältin Bettina Sievers, Hermülheimer Straße 5 A, 50321 Brühl 6676.6669925893 km
Rechtsanwältin Bettina Sievers Anwältin aus Leidenschaft
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Sievers
aus 40 Bewertungen Wieder einmal schnelle, kompetente und effiziente Beratung und Abwicklung. Dazu noch sehr freundlicher Kontakt. … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Siehr
Kanzlei Bettina Siehr, Rohrweg 16, 71116 Gärtringen 6921.3040596141 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Siehr bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(28.12.2023) Gut beraten und erfolgreich ausgeführt
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Obexer
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Obexer
Anwaltskanzlei Espelkamp, Breslauer Str. 32, 32339 Espelkamp 6701.4614320612 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Obexer - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 54 Bewertungen Sehr angenehmer Kontakt mit inhaltlichen relevanten Gesprächen und kurzen Telefonaten zum Ziel gekommen,alles bestens … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Etkin Zerik
Anwaltskanzlei Etkin Zerik, Vali Kazım Dirik Cad. No., 3 - 501, 35210, Izmir, Türkei 8771.910022395 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Etkin Zerik für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Sehr angagiert und zuverlässig. (16.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manja Freihoff
Kanzlei Manja Freihoff, Breitscheidstr. 26, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6501834511 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Manja Freihoff
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent, sehr schneller Termin, gute Beratung. (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Valeriya Boesing
sehr gut
Rechtsanwältin Valeriya Boesing
Kanzlei Rechtsanwältin Valeriya Boesing, Alzeyer Straße 39, 67549 Worms 6831.4877329315 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Valeriya Boesing für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 71 Bewertungen Von dem ersten Gespräch bis zum Ergebnis war Herr Nickel sehr souverän und kompetent. Meiner Ansicht nach geht es … (03.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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