1.104 Anwälte für ALG II | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Swen Büschel
Rechtsanwalt Swen Büschel
Kanzlei Swen Büschel, Margaretenstraße 6, 18057 Rostock 6812.8530296609 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Swen Büschel ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesús Valdés Reyes
sehr gut
Rechtsanwalt Jesús Valdés Reyes
Kanzlei Jesús Valdés Reyes, Hauptstraße 123, 77652 Offenburg 6869.3959739818 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Jesús Valdés Reyes hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 45 Bewertungen setzte sich voll und ganz beim Sozialgericht und insgesamt, für mich ein. kann ich bestens Gewissen für Pflege- … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anka Maurer
Kanzlei Anka Maurer, Hauptstr. 3a, 56637 Plaidt 6730.7428756867 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anka Maurer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechtsanwalt Steffen Brück Legal Skills Rechtsanwälte, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin 6977.2619555247 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Kanzlei Sturm, Kötteröde 14, 48249 Dülmen 6648.4812099945 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Marc Hünefeld
Rechtsanwalt Hans-Marc Hünefeld
Anwaltskanzlei Kugler, Spätgens & Hünefeld, Landhausstr. 68, 70190 Stuttgart 6931.6417550364 km
Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Marc Hünefeld ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Ich warte noch...Wiedereingliederung... MFG Marcus b. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Dorner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Dorner
KSG Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen, Theaterstraße 3, 30159 Hannover 6768.191004208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Dorner gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Ich fühle mich bei Herrn Dorner gut aufgehoben und vertreten. Er ist sehr souverän und fachlich sehr kompetent. Ein … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
sehr gut
Kanzlei Daniela Köhn-Huck, Mühlenstraße 10, 19205 Gadebusch 6776.9753977321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
aus 41 Bewertungen Frau Köhn- Huck ist eine kompetente Anwältin, die sagt was sie denkt. Sie hat mir immer das Gefühl gegeben, nicht … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Wydra
sehr gut
Rechtsanwalt Kevin Wydra
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstrasse 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kevin Wydra
aus 21 Bewertungen Gute und ausführliche Beratung sowie schnelle Abwicklung. (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Haardt
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Haardt
Rechtsanwalt Haardt, Wittener Straße 2, 44789 Bochum 6663.4872274377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Christian Haardt
aus 15 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und kurzfristige Rückmeldung zwischen Weihnachten und Neujahr! (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Hötling
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Hötling
Kanzlei Lutz Hötling, Zingster Str. 8, 13051 Berlin 6978.0407535712 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Hötling ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 16 Bewertungen Herr Hötling ist ein sehr netter Anwalt,erklärt alles sehr gut, nun muss alles nur noch klappen.... (10.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kraml
Rechtsanwalt Andreas Kraml
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kraml ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(09.12.2020) Die sehr schnelle Kontaktaufnahme.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Knarr
sehr gut
Rechtsanwältin Sonja Knarr
Kanzlei Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1389915271 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sonja Knarr
aus 13 Bewertungen Hatte bisher ein gutes und konstruktives Gespräch, die Fragen zwecks Zuarbeit sind klar und deutlich zu verstehen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ostarek
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Claudia Ostarek, Frankfurter Str. 58, 61118 Bad Vilbel 6825.9981588336 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Ostarek
aus 17 Bewertungen Die Antwort war schnell und super (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Hippel
Rechtsanwältin Sabine Hippel
Kanzlei Sabine Hippel, Marienstraße 26, 32049 Herford 6718.326249035 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Hippel
(01.02.2024) Äußerst kompetente und sehr freundliche Fachanwältin was Medizinrechtsfragen angeht. Ohne ihre Hilfe hätte ich die mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Vonderheid
sehr gut
Rechtsanwältin Kira Vonderheid
Kanzlei Vonderheid, Am Schlangensee 15, 64807 Dieburg 6848.3130278034 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kira Vonderheid vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Frau RA-Vonderheid hat mich sehr gut, schnell und kompetent durch meine Scheidung gebracht. Ich fühlte mich sehr gut … (22.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Jeschke
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Jeschke
Kanzlei Jana Jeschke, Schönhauser Allee 144, 10435 Berlin 6974.1366814909 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Jeschke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Frau Jana Jeschke ist eine super Anwältin. Sie hat uns in dem Rechtsstreit hervorragend vertreten. Ihre fachliche … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Pantke
Kanzlei Hendrik Pantke, Korianderstr 26, 65191 Wiesbaden 6801.6151964963 km
Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke
(12.09.2023) Herr Rechtsanwalt Pantke hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit kompetent und erfolgreich vertreten. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hörmann ehemals Bader
Rechtsanwältin Anja Hörmann ehemals Bader
Kanzlei Keslar am Haubenschloss, Hermannstraße 4, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3578904459 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Hörmann ehemals Bader ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 8 Bewertungen Sehr persönliche, einfühlsame Beratung! Negativ: Eine uralte Website, die jetzt erst (wahrscheinlich wegen mir) … (11.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Horn
Rechtsanwalt Christian Horn
Kanzlei Horn, Schlehenweg 14, 41564 Kaarst 6640.0571654784 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Horn
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kai Müller, Leisniger Str. 6, 04668 Grimma 7009.6338756441 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Müller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Herr RA ist sehr kompetent und hat meine Rechtsstreit super vertreten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
Anwaltskanzlei Lenz-Maar, Wilhelmstr. 12, 35683 Dillenburg 6767.9768883981 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 127 Bewertungen Frau Lenz-Maar ist eine sehr kompetente Anwältin mit großem, breitgefächertem Fachwissen. Sehr locker, nett, … (21.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.