1.095 Anwälte für ALG II | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Bohl-Dencker
Rechtsanwältin Sonja Bohl-Dencker
Rechtsanwälte Schmidt-Eicher & Bohl-Dencker, Johanniswall 25, 27283 Verden (Aller) 6708.4508447647 km
Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Bohl-Dencker vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander von Bauer
Rechtsanwaltskanzlei von Bauer, Seidlstrasse 18A, 80335 München 7117.7375356766 km
Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander von Bauer gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich finde die Beratung sehr nett und freundlich (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Manneck
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Manneck
Rechtsanwalt & Mediator Frank Manneck, Triftstraße 26/27, 06114 Halle (Saale) 6948.4162212539 km
Die Spezialisierung macht den Unterschied
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Frank Manneck hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Vom ersten Gespräch bis zum Ende war der Kontakt immer freundlich. Persönlich, per Mail und auch telefonisch konnte … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Franz
Rechtsanwalt Thomas Franz
solegis Rechtsanwälte, Baseler Straße 35-37, 60329 Frankfurt am Main 6825.3964387652 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Franz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 5 Bewertungen Herr Franz vertritt mich gegenüber dem Jobcenter da ich seit einem schweren Motorradunfall im Jahr 2019 … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Zacher
Rechtsanwalt Florian Zacher
Greger Woertge Jacob Leidigkeit - Rechtsanwälte, Erfurter Strasse 36, 98693 Ilmenau 6930.9879811045 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Zacher ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Er hat Ahnung von seiner Arbeit. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT) ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Es wurde zügig der Kontakt hergestellt und Vorbereitungen getroffen werden. Jetzt müssen wir sehen was kommt. (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Müller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Herker
Kanzlei Peter Herker, Syker Str. 52, 28816 Stuhr 6678.1809952868 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Herker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(19.09.2018) Nur zu empfehlen immer wieder und nur da. Familie T. 6 Sterne !!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Hirsch
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Hirsch
Kanzlei Alexandra Hirsch, Hauptstraße 118, 16348 Wandlitz 6968.0326995971 km
Spezialistin für Medizinrecht und Arzthaftung aus Wandlitz
Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Recht rund ums Tier • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Hirsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 22 Bewertungen Ich möchte gerne meine aufrichtige Dankbarkeit und Zufriedenheit über die hervorragende Unterstützung von RA Alexandra … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Waber
sehr gut
Kanzlei Reinhold Waber, Reichsstr. 8, 86609 Donauwörth 7035.434388184 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Reinhold Waber
aus 23 Bewertungen Sehr freundliche, schnelle und hilfreiche Beratung. Vielen Dank Herr Waber! (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Oster
Rechtsanwältin Cornelia Oster
Kanzlei Breiter, Dalbergstr. 20, 67122 Altrip 6851.5489875152 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Cornelia Oster ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Trautmann
Rechtsanwalt Martin Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Str. 19, 82380 Peißenberg 7107.0941136455 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Trautmann gerne zur Verfügung
(18.07.2023) Ich bekam eine schnelle Antwort auf meine Anfrage, die auch für einen Laien verständlich war.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Borrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Borrmann
Kanzlei Borrmann, Körner Hellweg 87, 44143 Dortmund 6678.880948808 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dennis Borrmann
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist nun schon zwei mal für mich tätig geworden. Immer zu meiner vollsten Zufriedenheit! Ich … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Rieck
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Bezler Rieck Rechtsanwälte, Mittelbachstraße 29, 73430 Aalen 6985.2468770555 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Rieck ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 28 Bewertungen Diese Anwaltskanzlei ist nur zu empfehlen. Sehr kompetent . (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Bumann
Rechtsanwalt Rolf Bumann
Kanzlei Rolf Bumann, Ringstr. 46, 06844 Dessau-Roßlau 6946.1226615147 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Bumann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(08.03.2022) absolut kompetent und sehr freundlich !
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin
Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Booz, Südring 67, 45525 Hattingen 6665.4717938792 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Sylvia Booz Mediatorin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent. Sie hat mir sehr geholfen- telefonisch und persönlich. Ich kann Sie nur weiter … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Igor Hochfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Igor Hochfeld
Kanzlei Hochfeld, Louisenstraße 89, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.0086488293 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Sozialversicherungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Igor Hochfeld gerne zur Verfügung
aus 96 Bewertungen Ich kann Igor Hochfeld nur weiterempfehlen. Er wusste genau, was er tat und machte seine Arbeit perfekt. Darüber … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin LL.M. Marion Karpinski
Rechtsanwältin LL.M. Marion Karpinski
Kanzlei Marion Karpinski, Hinterm Hagen 12 b, 59348 Lüdinghausen 6661.258811903 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin LL.M. Marion Karpinski ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(30.09.2022) Bis jetzt ging schnell.top
Profil-Bild Rechtsanwalt Sverre Müller
Rechtsanwalt Sverre Müller
Rechtsanwälte Müller, Goethestraße 1, 46047 Oberhausen 6641.4249256592 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sverre Müller
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Rambeck
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Rambeck
RA RAMBECK, Karl-Marx-Str. 135, 12043 Berlin 6979.3922370105 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manuel Rambeck
aus 16 Bewertungen Ein Sehr Höflicher und Freundlicher Umgang mit den Menschen Einfach 👍 (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Bühring
Kanzlei Uwe Bühring, Breite Str. 8, 38640 Goslar 6834.4598413149 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Uwe Bühring
(21.10.2020) Sehr schneller Antwort Guten arbeit geleistet Ich habe mein voll Recht bekommen ohne Sie schaffe ich nicht Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Pschierl
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Pschierl
Hartz4Kanzlei, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
Ihren Bescheid vom Jobcenter können wir kostenlos prüfen. Beachten Sie die ein-monatige Frist zur Einlegung des Widerspruchs. Die Kanzlei ist ausschließlich spezialisiert auf das Bürgergeld - Recht.
Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Pschierl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 31 Bewertungen Kanzlei hat mir schon vor paar Jahren mit dem Hartz 4 geholfen und Jetzt wieder mit dem Bürgergeld gute leute (11.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Bergemann
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Bergemann
Rechtsanwaltskanzlei Bergemann, Meitzendorfer Str. 1, 39179 Barleben 6888.4204847552 km
Ihr Erfolg ist mein Ziel!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mark Bergemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 27 Bewertungen Bin absolut zufrieden mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie der geleisteten Arbeit, die zum positiven … (06.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gebhard Gras
Rechtsanwalt Gebhard Gras
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Gebhard Gras
(16.11.2020) Sehr freundlich,sehr kompetent bin der Beratung sehr zufrieden.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.