1.136 Anwälte für Arbeitslosengeld | Seite 48

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Profil-Bild Denis König
Denis König
Rechtsanwälte König & König, Groner Landstr. 27, 37081 Göttingen 6824.3360837964 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Rechtsanwalt Herr Denis König ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Arbeitslosengeld
aus 7 Bewertungen Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin zufrieden. (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Wahnfried
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Wahnfried
Neubauer ■ Wahnfried Rechtsanwälte, Bongardstr. 23, 44787 Bochum 6662.9185709191 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Wahnfried ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Arbeitslosengeld
aus 10 Bewertungen Es wurden Pflegekosten eines Pflegedienstes über einen Anwalt bei meinem 93-jährigen Vater nach Ablauf von ca. 2 … (19.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Deniz Kocakaplan
Rechtsanwaltskanzlei Deniz Kocakaplan, Gustav-Stresemann-Straße 1B, 89257 Illertissen 7020.8788276475 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Arbeitslosengeld beantwortet Frau Rechtsanwältin Deniz Kocakaplan
aus 5 Bewertungen Sehr authentisch, überzeugend. Setzt sich für Ihren Mandanten und das Recht ein, egal gegen wen. Vertrauenswürdig und … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Kittendorf
Rechtsanwältin Sabine Kittendorf
Kanzlei Sabine Kittendorf, Markt 6, 17235 Neustrelitz 6907.0889256098 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Kittendorf ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Arbeitslosengeld
(05.01.2024) Tolle Anwältin.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kaske
Rechtsanwalt Christian Kaske
Kaske & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Weißer Berg 5, 56567 Neuwied 6732.2081857373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kaske vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitslosengeld
(02.11.2022) Habe eine direkte Antwort bekommen. Danke .. Deshalb die Bewertung. Gruß Frau Brigitte Both
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak
Kanzlei Kanthak & Partner, Franz-Abt-Straße 10, 65193 Wiesbaden 6799.3914283539 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Arbeitslosengeld steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak gerne zur Verfügung
(02.11.2023) Von Rechtsanwalt H. W. Kanther Video Präsentation beeindruckt.Ausreichende Erfahrung damit Mandant/in in einem Fall …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Arbeitslosengeld unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
aus 21 Bewertungen Herr Rahn war sehr freundlich und kompetent in seiner Beratung. (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bögner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Bögner
Kanzlei Christian Bögner, Lutherstr. 65, 30171 Hannover 6769.2764306048 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Bögner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Arbeitslosengeld
aus 55 Bewertungen RA Bögner hat mir eine kompetente Einschätzung über meine Möglichkeiten bei einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid … (05.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitslosengeld

Fragen und Antworten

  • Arbeitslosengeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitslosengeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Arbeitslosengeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitslosengeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitslosengeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

 

Als Arbeitslosengeld, genauer Arbeitslosengeld I, bezeichnet man eine staatliche Leistung, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu maximal 24 Monate beanspruchen können. Geregelt ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld in §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Erwerbsfähige können Arbeitslosengeld I beantragen, wenn sie arbeitslos sind, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss zunächst bei der Agentur für Arbeit ein so genannter Grundantrag gestellt werden. Achtung: Leistungen werden erst ab der Stellung des Antrags gewährt. Folgende Dokumente sollten zur Arbeitsagentur mitgebracht werden: Personalausweis, Arbeitspapiere (derzeit noch inklusive Lohnsteuerkarte), Nachweise über einen früheren Leistungsbezug, Arbeitsbescheinigung und weitere Dokumente soweit notwendig (z.B. Krankengeld-Bescheinigung).

Arbeitslosigkeit ist gegeben, wenn der Betroffene in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, Eigenbemühungen erbringt, um seine Erwerbslosigkeit zu beenden und darüber hinaus verfügbar ist, d.h. für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen der Arbeitsagentur gegenüber bestimmte Pflichten erfüllen, beispielsweise zu den Gesprächsterminen erscheinen und regelmäßig nachweisen, dass sie sich um eine neue Erwerbstätigkeit bemüht haben. 

Meldepflichten

Wer arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld I bezieht, ist verpflichtet, sich persönlich bei der Arbeitsagentur zu melden. Kommen sie ihrer Meldepflicht nicht nach, so kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Generell gilt für die Meldefristen, dass hierbei nur Werktage berücksichtigt werden. Sonn- und Feiertage zählen nicht, nur Tage, an denen die Behörde auch dienstbereit ist.

Im Vorfeld unterscheidet man zwischen der Meldung als „arbeitsuchend" (§ 37d SGB III) und der Arbeitslosmeldung (§ 122 SGB III). Die Meldung als arbeitsuchend soll es der Arbeitsagentur ermöglichen, frühzeitig bei der Stellenvermittlung unterstützend tätig zu werden. Wer in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis tätig ist, muss sich drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden, spätestens jedoch drei Tage nachdem er vom Auslaufen seines Arbeitsvertrages erfahren hat. Ausnahmsweise wird die Meldefrist hier durch eine telefonische Meldung gewahrt, wenn ein Ersatztermin mit der Arbeitsagentur vereinbart wird. Die Meldung als „arbeitsuchend" wird jedoch dann erst zum Gesprächstermin wirksam.

Anders dagegen bei der Arbeitslosmeldung: Wer seine Kündigung erhält oder vom Ende seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt (z.B. Ablauf beim befristeten Arbeitsvertrag), muss sich bereits am ersten Tag bei der Arbeitsagentur melden. Der Betroffene hat grundsätzlich persönlich bei seiner Agentur für Arbeit zu erscheinen. Ist er jedoch aus wichtigen Gründen verhindert, beispielsweise wegen einer Krankheit, muss er im Zweifelsfall mittels einem Attest oder einem anderen Dokument, den wichtigen Grund für die Nichteinhaltung des Termins belegen.

Anwartschaftszeiten

Finanziert wird das Arbeitslosengeld I mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend können grundsätzlich nur diejenigen Beschäftigten Arbeitslosengeld beanspruchen, die im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben.

Wie lange Arbeitslosengeld bezahlt wird, hängt vom Lebensalter des Betroffenen und von der Dauer des letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Regeln für die Bezugsdauer: Um Arbeitslosengeld I zu erhalten muss das Versicherungspflichtverhältnis mindestens 12 Monate bestanden haben. Es wird dann für 6 Monate bezahlt. Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 16 Monaten, kann Arbeitslosengeld für 8 Monate, ab 20 Monaten Versicherungspflicht für zehn Monate und bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab 24 Monate für 12 Monate beansprucht werden. Arbeitslose über 50 Jahren können für 15 Monate Arbeitslosengeld I beanspruchen, wenn sie eine Versicherungspflicht von mindestens 30 Monaten nachweisen. Ab Vollendung des 55. Lebensjahrs kann das Arbeitslosengeld I für 18 Monate beansprucht werden, wenn das Versicherungspflicht mindestens 36 Monate bestanden hat und schließlich wird Arbeitslosen, die 58 Jahre und älter sind, Arbeitslosengeld bis zu 24 Monaten gewährt.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die konkrete Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen. Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben, erhalten 67 Prozent (sog. erhöhter Leistungssatz); alle anderen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des Nettogehalts der letzten zwölf Monate. Der Leistungssatz wird jeweils täglich bemessen (Bemessungsentgelt) und für jeweils 30 Tage pro Monat (unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat) als monatlicher Zahlbetrag gewährt.

Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Arbeitszeit mit weniger als 15 Wochenstunden) werden netto (also nach Abzug aller Steuern, Beiträgen und Werbungskosten) auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, wobei geringfügige Einnahmen generell bis zu einem Höchstbetrag von 165 Euro angerechnet werden.

Abgrenzung zu ALG II

Das Arbeitslosengeld I ist vom Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) zu unterscheiden. Letzteres ist als sozialstaatliche Grundsicherungsleistung ausgestaltet, so dass mit einem gewissen Regelsatz (pro Erwachsenen 347 Euro und weitere Grundsicherungsleistungen) derzeit das Existenzminimum gesichert ist und nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Hinweis: Empfänger von Arbeitslosengeld I, bei denen das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung ihres Existenzminimums reicht, können jedoch zusätzlich ergänzend ALGII-Leistungen beantragen.

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