1.169 Anwälte für Architektenvertrag | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Dupré | Schmidt | d‘Oleire Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Drewitzer Str. 10, 13467 Berlin 6963.3040260493 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Architektenvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel-Philip Stetter
Rechtsanwalt Axel-Philip Stetter
Werner & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB, Donaustr. 29, 87700 Memmingen 7039.2722414746 km
Wir lösen alle juristischen Fragen und Probleme professionell, schnell und kompetent.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Axel-Philip Stetter ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klein
Rechtsanwalt Andreas Klein
Klein Bertelt Klein Rechtsanwaltsgesellschaft, Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen 6740.397358736 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klein vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Architektenvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Tänzer
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Tänzer
Tänzer Kanzlei für Immobilenrecht, Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz 7044.008663543 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Tänzer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Architektenvertrag
aus 204 Bewertungen Vielen Dank für die gute Beratung, die zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt wurde. Sie hat zu meiner … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Architektenvertrag
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reber
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Reber
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Wir kämpfen für Ihr Recht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Reber ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Architektenvertrag
aus 74 Bewertungen Herr Reber hat mich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten und für mich eine Forderung eingeklagt. Mit der … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schunck
Rechtsanwalt Oliver Schunck
Rechtsanwälte Gerling | Schulz | Lüders, Frankfurter Straße 85, 53773 Hennef (Sieg) 6703.9867327473 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Schunck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Architektenvertrag
(16.02.2023) positive juristische Arbeit, angenehme Zusammenarbeit
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Ruhnke
Kanzlei Patricia Ruhnke, Pfingstberg 30, 21029 Hamburg 6736.938321141 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Patricia Ruhnke
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Rick
Rechtsanwalt Christoph Rick
Kanzlei Rick, Stadtplatz 26, 86551 Aichach 7072.4276010388 km
Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Rick
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexa Schwinn
sehr gut
Kanzlei Alexa Schwinn, Werkstr. 25, 64732 Bad König 6866.5100652932 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Alexa Schwinn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Architektenvertrag
aus 19 Bewertungen Ich hatte einen Schuldentitel seit mittlerweile 10 Jahren auf dem Tisch liegen. Und die Beitreibung hat sich bisher … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
Kanzlei Dr. Koops, Bahnhofstraße 2, 65510 Idstein 6794.4572020481 km
Ihr Ansprechpartner für das Erb- und Immobilienrecht im Rhein-Main-Gebiet!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops gerne zur Verfügung
aus 69 Bewertungen Guten Tag Herr Dr. Koops, liebes Team der Kanzlei, auf diesem Wege möchte ich mich nochmal ganz herzlich für die … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Henke
Rechtsanwalt Marcus Henke
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3162077002 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Marcus Henke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Architektenvertrag
(24.04.2024) Im Rahmen einer komplexen Anfrage eine sehr objektive und nachvollziehbare Einschätzung der Angelegenheit in einem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
sehr gut
Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
Kanzlei Krieger, Rathausplatz 21, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.4204553198 km
Ihr Ziel ist unsere Maßgabe.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger ist Ihr Ansprechpartner für Architektenvertrag
aus 16 Bewertungen Schnelle Antwort, und sehr hilfreich (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
STREPP FALKENSTEIN ZIMMERMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Dülkenstraße 5, 51143 Köln 6683.5692429458 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Falkenstein gerne zur Verfügung
(09.11.2021) Sehr empfehlenswert !! Sehr fachlich .
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550920135 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Architektenvertrag
aus 9 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserer Heizungsanlage: trotz der Gewährleistung wurde der Termin für die Reparatur immer … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 10, 69469 Weinheim 6856.1534593402 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag
(28.08.2020) Super Anwalt, mit Fachwissen und sehr kompetent. Hab mich immer aufgehoben gefühlt. Sehr zum empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haintz
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Haintz
Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH, Schumannstrasse 21, 89555 Steinheim am Albuch 6991.0180509374 km
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit in jedem anderen. Martin Luther King
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Haintz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag
aus 65 Bewertungen Heute lese ich ein Statement von Herrn Haintz. Es geht um den Post unseres Bundeskanzlers, in dem er uneingeschränkt … (14.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenvertrag

Fragen und Antworten

  • Architektenvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Architektenvertrag wird der Vertrag zwischen Architekt und Bauherr bezeichnet, in dem die Erbringung der Architektenleistung und als Gegenleistung ein Honorar vereinbart wird. Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag nach §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), allerdings gelten für den Architektenvertrag zusätzlich einige Sondervorschriften.

Der Architektenvertrag kommt, wie alle gegenseitigen Verträge, durch Angebot und Annahme zustande. Bauherr und Architekt müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein, also die Aufgaben des Architekten und deren Vergütung durch den Bauherrn.

Die Vertragspartei „Architekt“ muss nicht dem Berufsstand des Architekten angehören. Auch Nicht-Architekten können Vertragspartner sein (z.B. Bau-Ingenieure), allerdings sind sie in diesem Fall dazu verpflichtet, den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass sie dem Architekten-Beruf nicht angehören.

Die Einigungserklärungen können sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen empfiehlt sich bei diesem häufig sehr komplexen Vertrag jedoch die Schriftform. Der Architektenvertrag ist als Individual-, d.h. Einzelvertrag oder als Formularvertrag möglich.

Das „Werk“, das der Architekt dem Bauherren schuldet, ist die Planungsleistung (Entstehung) für ein dreidimensionales Gebäude, wobei Planung und Ausschreibung dem Soll des Werkvertrages entsprechen müssen. Ist ihm zusätzlich die sog. Objektüberwachung übertragen, hat der Architekt oder Ingenieur auch dafür Sorge zu tragen, dass die Planung korrekt verwirklicht wird.

Anmerkung: Hier wird die Abgrenzung des Architekten zum Bauunternehmer deutlich, der im Rahmen des Bauvertrages nur die Errichtung des Gebäudes schuldet. Die Architektenleistungen lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche untergliedern: Grundleistungen, besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen.

Grundleistungen sind z.B. Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Planung und Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung, -betreuung und Dokumentation. Die Grundleistungen sind wiederum unterteilt in verschiedene Leistungsphasen.

Beispiele für besondere Leistungen sind Umweltverträglichkeitsprüfung, Erstellen eines Finanzierungsplans, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlegen eines Inventar- und Ausrüstungsverzeichnisses, Objektbeobachtung, -verwaltung und Baubegehung nach Übergabe.

Hauptbeispiel der zusätzlichen Leistungen ist die sogenannte Projektsteuerung, bei welcher der Architekt für Projekte mit mehreren Fachbereichen insbesondere für die Aufgabenstellung, die Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt verantwortlich ist. Weil sie somit an den Aufgabenbereich des Bauherrn anknüpft und keine klassische Objektplanungsleistung des Architekten ist, gilt sie als zusätzliche Leistung i.S.d. HOAI.

Zusätzliche Leistungen können ferner sein: die Entwicklung und Herstellung von Fertigteilen, rationalisierungswirksame besondere Leistungen oder Leistungen im Rahmen eines Winterbaus. Sie müssen vom Architekten nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung erbracht werden.

Basis für das Architektenhonorar ist die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz: HOAI. Inhalt sind preisrechtliche Vorgaben zu der Vergütung der Planungsleistungen von Architekten und Bau-Ingenieuren. Die in der HOAI festgelegten Honorare können vom Architekten eingeklagt werden. Mit der HOAI soll ein angemessenes Honorar des Architekten und für den Bauherren die Qualität von Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung gewährleistet werden.

Das Honorar wird anhand der Honorartafeln in der HOAI ermittelt, die nach Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad und anrechenbaren Kosten und - je nach Leistungsphase - Leistungen unterteilt sind. Die Planungsanforderungen sind einer Honorarzone zugeordnet, die von geringer (I) bis sehr hohe Planungsanforderung (V) reicht.

Die HOAI hat gesetzesähnlichen Charakter mit der Folge, dass sie verbindlich ist. Die in ihr festgelegten Mindestsätze und Höchstsätze dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen über- oder unterschritten werden. Ist schriftlich keine Vereinbarung getroffen, gelten die jeweiligen Mindestsätze als im Vertrag vereinbart.

Hinsichtlich Fälligkeit der Vergütung und Anspruch auf Abschlagszahlung trifft die HOAI folgende, vom Werkvertragsrecht des BGB abweichende Regelung: Das Honorar wird erst fällig, wenn dem Bauherrn eine prüffähige Honorarabschlussrechnung zugegangen ist. Gegen diese kann der Bauherr innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Erhalt Einwendungen erheben. Später kann er sich nicht auf die mangelnde Prüffähigkeit berufen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Architektenvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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