3.389 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 16

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lingemann
Rechtsanwalt Markus Lingemann
Kanzlei Markus Lingemann, Hauptstr. 2, 34599 Neuental 6810.9807444167 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Markus Lingemann ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Kompetent und zuverlässig! (21.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Juhas
Kanzlei Axel Juhas, Ernst-Thälmann-Str. 22, 15366 Neuenhagen bei Berlin 6991.7477518565 km
Medizinrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Axel Juhas
aus 6 Bewertungen Gute Kommunikation und schnelle Antwort (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich
Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Karin Nerlich, Chemnitzer Str. 86, 38226 Salzgitter 6814.7419696761 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich
aus 9 Bewertungen Sehr gute Beratung. Super schnelle Abwicklung. (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Barczewski
Rechtsanwalt Thomas Barczewski
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Schenkelstr. 9, 52349 Düren 6652.4334135069 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Barczewski
Profil-Bild Rechtsanwältin Edith Simaitis
Kanzlei Simaitis, Hochstr. 59, 41363 Jüchen 6635.6730292679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Edith Simaitis
(04.02.2024) Hat schnell zurück gerufen. Sogar am Wochenende und am Abend.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Rothmund
Rechtsanwalt Rainer Rothmund
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Rothmund bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Recep Turgut
sehr gut
Rechtsanwalt Recep Turgut
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Recep Turgut hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen İşininElhi, Tam bir profesyonel. İşi düşen herkese tavsiye ederim. Her şey için teşekkürler ederim. (30.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christian Kutzner
Kanzlei Kutzner, Rechtsanwalt Hans-Christian Kutzner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 28, 55130 Mainz 6808.7603712012 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Kutzner für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(13.09.2023) Durch Herrn Kutzner wurde ich im Konfliktsachverhalt mit meinem Arbeitgeber über mehrere Monate fachlich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Winbeck
Kanzlei Dr. Richtsfeld und Winbeck, Bahnhofstraße 9, 84048 Mainburg 7102.6488833066 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Winbeck vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.454680044 km
Immobilienrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Janina Werner ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 99 Bewertungen Ich wurde ausführlich und vor allem mit der Formulierung so Beraten, dass die ein normaler Bürger versteht. Es wurde … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Bocher
Kanzlei Bocher, Lohgraben 10, 35614 Aßlar 6782.8210269194 km
Wir sind umgezogen. Bitte beachten Sie unsere neuen Adressdaten!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Wolfram Bocher ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Herr Bocher überzeugte uns von Beginn an durch seine angenehme Art, auf Rückmeldung haben wir nie lange warten müssen … (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schonlau
Kanzlei Martin Schonlau, Schillerstraße 6, 53757 Sankt Augustin 6698.0256335883 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Schonlau
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lubda
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Lubda
L|E|G|S Rechtsanwälte, Cecilienallee 46, 40474 Düsseldorf 6647.333881906 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Martin Lubda
aus 48 Bewertungen er wird sofort antworten!! (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kauzner
sehr gut
Kanzlei Matthias Kauzner, Starkenburger Str. 16, 65479 Raunheim 6817.1934665647 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Kauzner
aus 40 Bewertungen Wir fühlten uns bei Herrn Kauzner bestens in unserem Fall vertreten. Herr Kauzner ist sehr zuverlässig und stimmte … (07.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Schulz
Rechtsanwalt Jürgen Schulz
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen 6630.8195622549 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Schulz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Koller
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Koller
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9727800972 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Koller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Das gespräch war sehr Informativ Danke (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mats Kühler
Rechtsanwalt Mats Kühler
Kanzlei Kühler, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mats Kühler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(02.02.2024) Herr Kühler hat mir sehr Geholfen und stand meiner Familie und mir immer stets zur Seite. Fachlich auch eine Top …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Knetsch
Rechtsanwältin Katharina Knetsch
Schlichtholz Rechtsanwälte, Küferstrasse 4b, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 6931.5632768371 km
Qualifizierte Rechtsberatung im Hochschwarzwald und an der Schweizer Grenze.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Knetsch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen RA Katharina Knetsch ist eine top zuverlässige und sehr engagierte Rechtsanwältin. Trotz grossem Stress und Zeitdruck … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Boecker
Rechtsanwalt Johannes Boecker
Rechtsanwälte Boecker GbR, Marktplatz 17, 73479 Ellwangen (Jagst) 6980.7774766195 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Boecker gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Johannes Boecker ist ein Absolut Kompetenter und Durchgreifender Anwalt der empfehlenswert ist. Er versteht sein … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rabald
Rechtsanwalt Frank Rabald
Kanzlei Frank Rabald, Meißner Str. 6, 01558 Großenhain 7053.6381012138 km
"Das Recht schlägt zurück !"
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Frank Rabald
aus 9 Bewertungen Ein Anwalt, der einem zuhört, und sich schnell um die Interessen kümmert. (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Hoffarth
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Hoffarth
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lena Hoffarth
aus 39 Bewertungen Ich hatte letztes Jahr einen Fall. Die Beratung dazu war Top und mir wurde sehr schnell geholfen. (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kagan Ünalp
Rechtsanwalt Kagan Ünalp
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Südwestpark 67, 90449 Nürnberg 7009.341922243 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kagan Ünalp im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Nach einem sehr informativen und angenehmen Vorgespräch mit Herrn RA Ünalp hatte uns Frau RAin Öndin in dem … (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Eckmaier
Rechtsanwältin Ute Eckmaier
Online Kanzlei Eckmaier, Zehentstadelweg 12, 89284 Pfaffenhofen 7016.0319276494 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Ute Eckmaier
(29.06.2023) Wurde sehr schnell kontaktiert und Fr. Eckmaier hat mir umgehend Hilfe zugesagt. Beim Telefonat war Sie sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Schäfer
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Schäfer
Kanzlei Nadine Schäfer, Herbeder Str. 98, 58455 Witten 6671.3137730248 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nadine Schäfer
aus 12 Bewertungen Verkehrsrechtliche Vertretung meiner Interessen Frau Schäfer hat mich in einer vertragsrechtlichen Angelegenheit … (10.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.