3.386 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 17

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Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
sehr gut
Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar
aus 105 Bewertungen Nur zu empfehlen - geduldig, verständnisvoll, souveräne Beratung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise! (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aymen Nofal
Rechtsanwalt Aymen Nofal
ANEA Rechtsanwaltskanzlei Nofal, Nievenheimer Straße 14, 41469 Neuss 6649.5897350739 km
WENN ES UM IHR RECHT GEHT – GEHEN WIR JEDEN SCHRITT MIT IHNEN
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Aymen Nofal bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hat meinen AV geprüft und um wichtige Punkte ergänzt. Man vermutet gar nicht, was es alles für Fallstricke gibt, auf … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Merklinger
Rechtsanwalt Markus Merklinger
Fachanwaltskanzlei Merklinger, Verdiweg 1, 76437 Rastatt 6864.8875987366 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Merklinger
(23.03.2023) Schneller Termin, fachkundige Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Kanzlei Eckhardt Danne, Breslauer Straße 6, 37154 Northeim 6819.4854997207 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Eckhardt Danne
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Abwicklung.......... (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn
Anwaltskanzlei Horn, Beethovenstr. 40, 41061 Mönchengladbach 6628.8997153693 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn
aus 28 Bewertungen Hervorragende Beratung, sehr empfehlenswert und dabei immer freundlich und engagiert. Zeitnahe Termine und gute … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jorg Roth
sehr gut
Rechtsanwalt Jorg Roth
Kanzlei Jorg Roth, Pfaffenrieder Strasse 1 A, 82515 Wolfratshausen 7123.6755307924 km
Was können wir heute für Sie tun?
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Beamtenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jorg Roth gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Kompetent, zuielführend, verständlich (03.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
Dr. Krieg & Kollegen RA GmbH, Kirschbaumweg 30, 50996 Köln 6680.4463004538 km
Die Unternehmerkanzlei
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
aus 25 Bewertungen Ich habe im Jahr 2023 Michael Krieg durch mein Netzwerk kennengelernt und kurze Zeit darauf auch seine Beratung in … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Borrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Borrmann
Kanzlei Borrmann, Körner Hellweg 87, 44143 Dortmund 6678.880948808 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Borrmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist nun schon zwei mal für mich tätig geworden. Immer zu meiner vollsten Zufriedenheit! Ich … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Rosenschon
Rechtsanwalt Alexander Rosenschon
Rechtsanwälte Zeilinger Rosenschon Fiebig Rößger - Advotas, Dr.-Gessler-Straße 45, 93051 Regensburg 7098.5803648619 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Rosenschon vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(26.03.2021) Schnelle Kontaktaufnahme,gute Beratung und Betreuung
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs
Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs
ETL Nexum, Mallorca, 272, 08037 Barcelona, Spanien 6865.7069320861 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs
aus 5 Bewertungen Noch hat die eigentliche Arbeit nicht begonnen, es geht um den Einzug einer Forderung in Spanien, aber die erste … (11.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Burkhardt
Kanzlei Hans Burkhardt, Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken 6767.7982475212 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Burkhardt gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Wir können Herr Burkhardt nur empfehlen - toller Anwalt, der sich auch Zeit für das Anliegen nimmt. Wir sind sehr … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Kanzlei Horst Friedrich Debus, Roermonder Strasse 26, 52134 Herzogenrath 6626.3384545671 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Faust
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Faust
Faust I Rechtsanwälte und Fachanwälte, Wermbachstraße 36-48, 63739 Aschaffenburg 6862.7604678598 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Faust hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Freundlich, kompetent und am Ende erfolgreich- gerne jederzeit wieder. (14.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer
Rechtsanwaltskanzlei Görhardt & Kohlmorgen, Hermannstr. 8, 77654 Offenburg 6869.4519292964 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Lorenz Hemmer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Sehr umfangreiche Beratung. Zielorientiert außer- als auch vor Gericht. Immer wieder gerne. Danke für die Unterstützung (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dorn
Rechtsanwalt Andreas Dorn
Kanzlei Andreas Dorn, Franz-Schuster-Str. 34, 82061 Neuried 7114.9302111905 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Dorn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(17.03.2017) Herr Dorn ist sehr kompetent und freundlich. Bin rundum zufrieden. Werde bei Bedarf wieder auf ihn zukommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Parisa Parsa
Rechtsanwältin Parisa Parsa
Rechtsanwaltskanzlei Parsa, Aachener Straße 1053-1055, 50858 Köln 6668.7467893738 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Parisa Parsa
aus 6 Bewertungen Freundlich und sympathisch (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jean Gutschalk
sehr gut
Rechtsanwalt Jean Gutschalk
Anwaltskanzlei Gutschalk, Osterstr. 27, 30159 Hannover 6768.0012506822 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Jean Gutschalk – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 125 Bewertungen Sympatisch, kompetent und einfühlsam. Ich bin Ihm sehr dankbar für seine rettende Hilfe!!! (09.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
sehr gut
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Kaspar & Partner GbR Rechtsanwälte, Hildastr. 55, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4803610043 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Mediation
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A. für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Eine sehr gute, hoch professionelle und ehrliche Beratung! Wir konnten immer Alles fragen, er nahm immer viel Zeit für … (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Freitag
sehr gut
Selenberg & Freitag Rechtsanwälte PartGmbB, Frommengasse 2, 97980 Bad Mergentheim 6928.590048024 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Freitag ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Frau freitag, hat und super geholfen,egal um Welch's uhr zeit oder email und telefon, sie ruft immer zurueck oder … (12.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Steinmetz-Streipert
Anwaltskanzlei Sylvia Steinmetz-Streipert, Industrie- und Gewerbepark 21, 07426 Königsee 6945.1049122929 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Steinmetz-Streipert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Gute Beratung und Hilfe. (06.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr
Profil-Bild Rechtsanwalt Rene Sobirai
Kanzlei René Sobirai, Am Freibad 12, 04565 Regis-Breitingen 7000.9109436952 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rene Sobirai
(11.09.2023) Ein Anwalt der eine sehr gute Beratung macht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Thoma
Rechtsanwalt Maximilian Thoma
Fünfrock | Rechtsanwälte • Notar, Wilhelmstraße 42, 65183 Wiesbaden 6800.4451409506 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Thoma vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(24.11.2021) Die Zusammenarbeit mit RA Maximilian Thoma war sehr angenehm, da er mir die relevanten Sachverhalte stets mit viel …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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