3.380 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 19

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Falk
Rechtsanwältin Annette Falk
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537995855 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Falk - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(15.06.2021) Schnell abgearbeitet. Eine Anwältin aus Itzum wollte meinen Fall nicht übernehmen bzw mit hohen Kosten. Jeder Zeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Curutchet
Rechtsanwalt Marcel Curutchet
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstr. 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcel Curutchet
aus 7 Bewertungen Ich wurde von Herrn Curutchet in einer Mietangelegenheit sehr kompetent beraten. Sowohl fachlich als auch menschlich … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Oehl
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Oehl
Kanzlei Sebastian Oehl, Lindfläche 8a, 53332 Bornheim 6685.748991428 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Oehl
aus 42 Bewertungen Wir suchten in einer Mietangelegenheit eine ausgewogene und kompetente Beratung. Diese wurde uns von Herrn … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt
sehr gut
Kanzlei Bendfeldt, Mühlenstr. 2, 24582 Bordesholm 6689.9722090293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Schnell, kompetent, unkompliziert. Beratung zu Beginn ausführlich und ohne Zeitdruck. Ich fühlte mich sehr gut … (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Jeserer
sehr gut
Kanzlei Jeserer & Koll., Salzstr. 12, 83646 Bad Tölz 7140.7108312068 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerald Jeserer
aus 27 Bewertungen Rückruf kam umgehend von RA Jeserer und die Antwort auf meine Fragen waren sehr hilfreich. (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krolla
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krolla
Bernard Korn & Partner Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Stromberger Str. 2, 55545 Bad Kreuznach 6789.0331701682 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Krolla - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Sehr gute und zeitnahe Beratung! (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Franz
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Franz, Bünaustr. 33, 01159 Dresden 7078.4233672463 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Franz
(07.06.2023) Eine sehr schnelle Antwort, Kompetenz und einen Gesprächstermin
Profil-Bild Rechtsanwalt Cherin George Sakkal
Rechtsanwalt Cherin George Sakkal, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6387718508 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Cherin George Sakkal ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(17.01.2024) Alles sehr Professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
Kanzlei Rolf Werner Becker, Marschstr. 30a, 25704 Meldorf 6638.6188167437 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Rolf Werner Becker hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(25.05.2021) Ich bin mit der Antwort auf mein Anliegen mit Herrn RA Becker sehr zufrieden!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Liebel
Rechtsanwalt Klaus Liebel
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Liebel
(27.03.2020) Ausgezeichnete Beratung und Vertretung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Raters
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Raters
Anwaltskanzlei Marc Raters, Farkenwisch 2, 22397 Hamburg 6718.3604734298 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Raters
aus 60 Bewertungen Sehr netter Erstkontakt. Mehr gibt es zunächst erst einmal nicht zu sagen. Mit besten Grüßen Jürgen (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Juraj Vaníček
Rechtsanwalt Juraj Vaníček
CLC – Anwaltskanzlei, Panenská 18, Bratislava 811 03, Slowakei 7460.770937084 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Juraj Vaníček
(19.10.2021) Alles bestens!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Janßen
Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Janßen
Kanzlei Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte, Grashoffstr. 7, 27570 Bremerhaven 6639.2419081017 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Janßen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Arbeitsrecht wurde sehr kompetent und zu meiner vollen Zufriedenheit gelöst.Es war zwar … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin Yvonne Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin u. Notarin Yvonne Wagner
Kanzlei Wagner, Paulstraße 6, 25980 Sylt 6552.8228508789 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin u. Notarin Yvonne Wagner
aus 10 Bewertungen Eine ganz tolle, informative Beratung. Ich habe mich bei Frau Wagner sehr wohl und gut aufgehoben gefunden. Es gab … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Dotterweich
sehr gut
Kanzlei Dotterweich, Praterstrasse 9 c, 90429 Nürnberg 7010.861004709 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Dotterweich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Kompetent, ergebnisorientierte Arbeitsweise im Sinne des Mandanten - sehr gute Arbeit. Jederzeit wieder. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Meier
Rechtsanwalt Dieter Meier
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dieter Meier
(08.02.2023) schnelle positive Antwort und Terminfindung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft, Nürnberger Str. 24, 63450 Hanau 6839.7505947688 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel gerne zur Verfügung
(18.11.2021) Prima Anwältin! Wurde gekündigt. Konnte durch Gerichtsklage der Anwältin die Arbeit behalten. Die Versicherung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK) hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Kanzlei Dr. Maug & Mücke, Detmolder Str. 6, 33604 Bielefeld 6714.8523200557 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Kanzlei Horst Friedrich Debus, Roermonder Strasse 26, 52134 Herzogenrath 6626.3384545671 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne
Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne, Rudolf-Breitscheid-Str. 19, 90762 Fürth 7005.345365447 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Frau Thulke-Rinne bzw. Kanzlei wurde mir weiterempfohlen mit besten Vertrauen - Gott sei Dank. Ihre Höflichkeit, … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CEELEN DR. HUTTER STALTER PFAUDLER DR. VEH PartGmbB, Königsgraben 17, 87700 Memmingen 7039.369264792 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Roland Veh vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 58 Bewertungen Verständlich erklärt (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.