4.331 Anwälte für Eigentumswohnung | Seite 181

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Conze
Rechtsanwalt Christoph Conze
CONZE RECHTSANWÄLTE, Friedrich-Engels-Ring 48, 17033 Neubrandenburg 6907.4747588935 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Agrarrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Conze ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentumswohnung
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Reulein
sehr gut
Rechtsanwalt Siegfried Reulein
KSR Rechtsanwaltskanzlei, Gutenstetter Str. 2, 90449 Nürnberg 7008.1162370118 km
Rechtsberatung ist Vertrauenssache! Entschlossener Einsatz, langjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz sind die Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentumswohnung beantwortet Herr Rechtsanwalt Siegfried Reulein
aus 25 Bewertungen Schnelle und kompetente Beratung, sehr unkompliziert. Verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, verständlich. (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Müller-Wich
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Müller-Wich
Anwaltskanzlei Müller-Wich, Blücherstraße 8a, 98527 Suhl 6922.2192715945 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentumswohnung beantwortet Frau Rechtsanwältin Linda Müller-Wich
aus 28 Bewertungen Frau Müller-Wich hat mein Problem sofort erfasst und konnte mich fundiert beraten. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Straße 19, 82380 Peißenberg 7107.0982457761 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentumswohnung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Victoria Trautmann gerne zur Verfügung
(31.03.2021) Mit Frau Trautmann war ich sehr zufrieden. Die Beratung stimmte und alles wurde zu unserer Zufriedenheit erledigt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Knetsch
Rechtsanwältin Katharina Knetsch
Schlichtholz Rechtsanwälte, Küferstrasse 4b, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 6931.5632768371 km
Qualifizierte Rechtsberatung im Hochschwarzwald und an der Schweizer Grenze.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Knetsch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentumswohnung
aus 6 Bewertungen RA Katharina Knetsch ist eine top zuverlässige und sehr engagierte Rechtsanwältin. Trotz grossem Stress und Zeitdruck … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Heinrich
Rechtsanwalt Simon Heinrich
Kanzlei Heinrich, Bergstraße 6, 65549 Limburg an der Lahn 6772.8935531579 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Simon Heinrich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentumswohnung
(08.04.2024) Innerhalb kürzester Zeit hatte ich eine sowohl fachlich sehr ausführliche als auch verständliche Rückmeldung zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentumswohnung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Sonnenschein
Kanzlei Stockhofe, Sonnenschein, Blümer, Zillertaler Straße 7, 47249 Duisburg 6640.2886186697 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentumswohnung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Guido Sonnenschein
Profil-Bild Rechtsanwalt Chuya Kojima
sehr gut
Rechtsanwalt Chuya Kojima
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Chuya Kojima – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentumswohnung
aus 14 Bewertungen Kompetenter, sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt Herr Kojima, sehr gute und kompetente Beratung und Hilfe. … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
sehr gut
Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
Gorji Law, Lübecker Str 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Im Bereich Eigentumswohnung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
aus 42 Bewertungen اگر دنبال وکیل فارسی زبان که تو کارش صادق است و بسیار حرفه ای و با دقت کار می کنه هستیدفقط خانم گرجی رو بهتون پیشنهاد … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Hans-Christoph Friedmann
Kanzlei Hans-Christoph Friedmann, Langenscheidtstraße 9, 10827 Berlin 6974.2404540612 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Hans-Christoph Friedmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentumswohnung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentumswohnung

Fragen und Antworten

  • Eigentumswohnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentumswohnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentumswohnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentumswohnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentumswohnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mit Erwerb einer Eigentumswohnung wird der neue Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Mitgliedschaft als Wohnungseigentümer begründet Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt, dem Grundbuch, der Teilungserklärung und aus der Beschlusssammlung. Besonderes Augenmerk ist in der Beschlusssammlung den Beschlüssen zu widmen, die die Änderung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums sowie die Gemeinschaftsordnung und den Wirtschaftsplan zum Gegenstand haben: Aus dem Wirtschaftsplan ergeben sich die Zahlungspflichten, die den Eigentümer treffen können, insbesondere das sogenannte Hausgeld und die sogenannte Rücklage. Die Gemeinschaft regelt in der Eigentümerversammlung insbesondere die Gemeinschaftsordnung und eine Hausordnung, bestimmt einen Verwalter für die Hausverwaltung und beschließt insbesondere den Wirtschaftsplan inklusive Hausgeld und Rücklagen.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Der Begriff Sondereigentum ist vom Begriff Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden: Der Begriff Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum wie auch das Gemeinschaftseigentum. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht also aus den Sondereigentumseinheiten und dem Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer. Die Eigentumswohnung stellt in der Regel zugleich das Sondereigentum dar. Sondereigentum ist damit gleichbedeutend mit Volleigentum. Das heißt, nach dem Gesetz hat der Sondereigentümer das Recht, die anderen Gemeinschaftseigentümer von der Nutzung auszuschließen, und kann die Wohnung allein für sich nutzen. Das Sondereigentum entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz mit der Teilungserklärung. In der Teilungserklärung definiert der sogenannte Aufteilungsplan zugleich den Umfang des Sondereigentums. Der Aufteilungsplan ist ein Bauplan, in dem alle Räume einer Wohnung bezeichnet sind. Das ist insoweit wichtig, um zu bestimmen, ob und welcher Kellerraum oder Raum im Dachgeschoss noch zum Sondereigentum der Wohnung gehört.

Das Gemeinschaftseigentum gehört den Wohnungseigentümern gemeinsam. Auch das Gemeinschaftseigentum wird durch die Teilungserklärung bestimmt und definiert. Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist deshalb relevant, da zum Beispiel Kosten für die Reparatur des Sondereigentums der Eigentümer selbst und Kosten für die Reparatur des Gemeinschaftseigentums die Gemeinschaft tragen muss. So kann es bei großen Gemeinschaften einen erheblichen Unterschied machen, ob man die Kosten allein oder nur zu einem winzigen Bruchteil tragen muss und ob sie zudem aus der Rücklage bezahlt werden. So gehören Einbaumöbel, in der Wohnung eingezogene, nicht tragende Wände, Installationen für die Sanitäranlagen sowie Tapeten und Bodenbeläge zum Sondereigentum. Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Teile eines Gebäudes, die für den Bestand und die Sicherheit erforderlich sind, und die zum gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen. So zählen zum Beispiel tragende Wände innerhalb der Wohnung zum Gemeinschaftseigentum sowie zum Beispiel auch die Fenster am Haus, der Balkon oder das Dach. Zwar wird oft der Balkon zum Sondereigentum erklärt, allerdings bleiben die tragenden Bestandteile sowie die Brüstung Gemeinschaftseigentum. Lediglich der Innenraum des Balkons, wie Fliesen, gehört dann zum Sondereigentum.

Hausgeld

Mit dem Hausgeld werden üblicherweise die Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum erfasst. Zu den Betriebskosten zählen die Kosten für die Pflege der Gebäude und des Grundstücks, beispielsweise die Gärtnerarbeiten bei einem gemeinsamen Garten, Stromkosten für den Hausstrom wie für die Beleuchtung der Wege und Gemeinschaftsräume sowie die Kosten für den Hausmeister, die Entsorgung des Abfalls, die Heizung usw. Hinzu kommen noch die Kosten für die Hausverwaltung. Das Hausgeld ist meistens als monatliche Vorauszahlung zu entrichten. Die Höhe des monatlichen Hausgelds ergibt sich aus dem Verteilungsschlüssel. Das Gesetz sieht vor, dass sich der Verteilungsschlüssel aus den Miteigentumsanteilen berechnet. Eine Ausnahme gilt für die Heiz- und Warmwasserkosten: Diese müssen nach der Heizkostenverordnung ermittelt werden. Ist das Hausgeld von der Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung wirksam beschlossen worden, ist jeder Eigentümer verpflichtet, seinen für ihn festgesetzten Betrag des Hausgeldes zu bezahlen. Eigentümer, die sich weigern, das Hausgeld zu bezahlen, können auch gerichtlich verklagt werden.

Instandhaltungsrücklage

Die Rücklage, auch Instandhaltungsrücklage genannt, ist vom Hausgeld zu unterscheiden. Die Instandhaltungsrücklage erfasst sämtliche Kosten für die Instandhaltung und -setzung, damit zum Beispiel Schäden am Haus repariert werden können. In der Regel wird diese Rücklage vom Verwalter für zukünftige Investitionen aufgebaut und ist wie das Hausgeld monatlich zu bezahlen. Die Instandhaltungsrücklage wird wie das Hausgeld in der Regel vom Verwalter im Wirtschaftsplan kalkuliert, der Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt und kann ebenfalls eingeklagt werden.

Sonderumlage

Eine weitere Kostenfalle für Wohnungseigentümer kann die Sonderumlage darstellen. Der Verwalter ist zwar zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet, das heißt, er muss alle Kosten kalkulieren und dafür sorgen, dass diese vom Wirtschaftsplan abgedeckt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass der Wirtschaftsplan unzureichend ist, Eigentümer sich weigern, das Hausgeld zu bezahlen, und die vorhandenen Mittel für die laufenden Kosten nicht ausreichen oder unvorhergesehene Reparaturmaßnahmen erforderlich werden, die aus der Instandhaltungsrücklage nicht erstritten werden können. In diesen Fällen kann und muss der Verwalter eine Sonderumlage erheben, die wiederum anteilig nach dem Verteilungsschlüssel von den Wohnungseigentümern zu bezahlen ist und wiederum auch eingeklagt werden kann.

Vermietung

Der Wohnungseigentümer ist nicht gehindert, seine Eigentumswohnung frei zu vermieten. Dieses Recht wird durch das Wohnungseigentumsgesetz dem Eigentümer ausdrücklich gestattet: So darf jeder Wohnungseigentümer nach seinem Belieben sein Sondereigentum vermieten. Sofern durch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nichts anderes geregelt ist, was die Vermietung untersagt. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungseigentum ist allerdings nicht zulässig. Doch wann eine Vermietung gewerblich ist oder nicht, ist oft umstritten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Vermietung einer Wohnung an Feriengäste keine zweckwidrige gewerbliche Nutzung darstellt und daher zulässig ist. Ein Wohnungseigentümer darf jedoch nicht sein Sondereigentum für andere Zwecke als zum Wohnen vermieten, wenn in der Teilungserklärung sein Sondereigentum allein als Wohnungseigentum bezeichnet ist. So darf er zum Beispiel seine Wohnung nicht zur Nutzung als Café oder Werkstatt vermieten. Schließt der Eigentümer zweckwidrig einen Gewerbemietvertrag ab, kann er von der Gemeinschaft auf Unterlassung verklagt werden und es kann ihm in schweren Fällen auch sein Miteigentumsanteil entzogen werden. Das heißt, der Eigentümer verliert seine Wohnung.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentumswohnung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentumswohnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.